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Beschlussvorlage

Wahl der Stellvertreter*innen der Bürgermeisterin

2020/305 05.11.2020 Sachgebiet Digitalisierung/IT

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Im Rahmen der Sitzung des Rates am 5. November 2020 liegt die Beschlussvorlage 2020/305 zur Wahl der Stellvertreterinnen und Stellvertreter der Bürgermeisterin vor. Die Durchführung der Wahl richtet sich nach den Vorgaben des § 67 Absatz 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen.

Die Wahl erfolgt in einem geheimen Wahlgang nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Als Grundlage dienen Listenwahlvorschläge, die von den im Rat vertretenen Fraktionen oder Gruppen eingereicht werden können. Einzelne Ratsmitglieder sind nicht berechtigt, eigene Listenvorschläge einzubringen, können sich jedoch zu Gruppen zusammenschließen oder gemeinsam mit anderen Fraktionen einen Wahlvorschlag unterbreiten.

Die Abstimmung über alle eingereichten Listen erfolgt in einem einzigen Wahlgang. Dabei kommt das d’Hondtschen Höchstzahlverfahren zur Anwendung, um die zu vergebenden Wahlstellen auf die verschiedenen Vorschläge zu verteilen. Die Zuweisung der Positionen erfolgt nach der Reihenfolge der ermittelten Höchstzahlen. Im Falle eines einheitlichen Wahlvorschlags, auf den sich alle Ratsmitglieder vorab geeinigt haben, gilt dieser als angenommen, sofern keine Gegenstimmen vorliegen. Bei Gleichstand der Höchstzahlen sieht die Rechtsgrundlage eine Stichwahl vor; sollte auch diese zu einem Unentschieden führen, wird die Entscheidung durch Los bestimmt. Die Bürgermeisterin ist gemäß der geltenden Gemeindeordnung selbst stimmberechtigt.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 183 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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Beratungsfolge

  • 05.11.2020
    kein Ergebnis hinterlegt