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Beschlussvorlage

Sonderprogramm Erhaltungsinvestitionen für kommunale Verkehrsinfrastruktur

2020/361 27.08.2020

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2020/361 befasst sich mit dem Sonderprogramm für Erhaltungsinvestitionen in die kommunale Verkehrsinfrastruktur. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verwaltung beauftragt wird, Fördergelder aus dem entsprechenden Programm der Landesregierung zu beantragen und gemäß den Erläuterungen zu verfahren.

Die Landesregierung hat ein Investitionspaket für Sanierungsmaßnahmen im kommunalen Straßenbau bereitgestellt. Nach einer ersten Einschätzung der zuständigen Stelle kann die Stadt mit einer Zuwendung in Höhe von etwa 90.000 Euro rechnen, sofern die Anträge der Kommunen im Landesgebiet gestellt werden. Es besteht die Möglichkeit, dass sich dieser Betrag erhöht, falls nicht alle Kommunen des Landes Fördergelder beantragen. Die Verwaltung hat bereits Kontakt zur Bezirksregierung aufgenommen und die Absicht zur Antragstellung angekündigt.

Die beabsichtigten Mittel sollen zur Herstellung der Verkehrssicherheit in Straßen verwendet werden, die durch laufende liegenschaftstechnische Verfahren in die Straßenbaulast der Stadt übergehen. Die Verwaltung führt beispielhaft Straßen wie „Auf der Gethe“, „Im Brahm“ oder „Auf dem Schee“ an, deren Zustand als sehr schlecht beschrieben wird. Da für andere verkehrswichtige Straßen derzeit keine vergleichbaren Fördertöpfe zur Verfügung stehen, sollen die Mittel für die Übernahme dieser Straßen genutzt werden. Die jährlichen Personalkosten für das Vorhaben werden auf circa 90.000 Euro geschätzt.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 190 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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