Sprockhövel Transparent

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Beschlussvorlage

Anerkennung von Kindertageseinrichtungen als ?plusKITA"-Einrichtungen im Sinne des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (KiBiz) Sechstes Gesetz zur Ausführung des Achten Buches Sozialgesetzbuch vom 29.11.2019

2020/192 27.05.2020

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Ausschuss für Jugendhilfe und Schule hat im Rahmen der Sitzung am 27. Mai 2020 beschlossen, zwei Kindertageseinrichtungen als „plusKITA“-Einrichtungen im Sinne des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) anzuerkennen. Konkret werden das Evangelische Familienzentrum Haßlinghausen sowie die Katholische Kita St. Januarius in Niedersprockhövel für die Dauer von fünf Jahren, beginnend mit dem Kita-Jahr 2020/2021, als solche festgesetzt. Die Verwaltung wurde beauftragt, den entsprechenden Trägern die Zuschüsse gemäß § 45 KiBiz zu gewähren.

Die Grundlage für die Auswahl bilden Vergabekriterien, die sich an den Empfehlungen des Landesjugendamtes NRW orientieren. Dabei werden der Anteil beitragsfreier Eltern sowie der Anteil von Kindern aus Familien, in denen vorrangig nicht Deutsch gesprochen wird, gewichtet. Die Verwaltung hat für alle 15 Kindertageseinrichtungen in Sprockhövel eine Berechnungsmethode angewandt, um die Förderfähigkeit festzustellen.

Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich auf eine jährliche Weiterleitung von insgesamt 60.000 Euro an die Träger, wobei jede der beiden Einrichtungen einen Betrag von 30.000 Euro erhält. Es handelt sich hierbei um Landesmittelförderung, die vollständig an die Einrichtungen weitergegeben wird. Die Mittel sind zweckgebunden für den Einsatz bei pädagogischem Personal einzusetzen. Die Aufgaben der „plusKITA“-Einrichtungen umfassen unter anderem die individuelle Förderung der Kinder, die Stärkung der sprachlichen Bildung sowie die Einbeziehung der Eltern in die Bildungsförderung.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 198 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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