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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- 1Betreuung und Unterricht in den Sprockhöveler Schulen seit den Änderungen aufgrund des Corona-VirusZur Vorlage · 2020/173 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2020/173 des Geschäftsbereichs II befasst sich mit der Situation des Unterrichts und der Betreuung an den Schulen in Sprockhövel infolge der durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen erlassenen Weisungen zum Corona-Virus. Aufgrund der Betretungsverbote für Kindertageseinrichtungen und schulische Gemeinschaftseinrichtungen ist eine Betreuung in der Offenen Ganztagsschule oder in Nachmittagsbetreuungsformen derzeit nur für Eltern zu ermöglichen, die in der kritischen Infrastruktur tätig sind.
Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule sollen die Schulleitungen der Grundschule Börgersbruch und der Mathilde-Anneke-Schule mündlich über den aktuellen Sachstand zur Inanspruchnahme der Betreuungsangebote berichten. Der Unterricht an der Mathilde-Anneke-Schule für den 10. Jahrgang wurde seit dem 23. April 2020 wieder aufgenommen, während der Unterricht für die vierten Klassen der Grundschulen seit dem 7. Mai 2020 wieder stattfindet. Für die übrigen Jahrgänge ist ein rollierendes System vorgesehen.
Der Schulbetrieb unterliegt dabei den Vorgaben der Coronabetreuungsverordnung. Dazu gehören die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 Metern, die Anpassung von Nutzungskonzepten durch reduzierte Klassenstärken sowie die Einhaltung festgelegter Reinigungsintervalle und Hygienemaßnahmen in den Schulgebäuden. Der Ausschuss soll die Berichte der Verwaltung und der Schulleitungen zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 27.05.2020 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 2Schulentwicklung im Bereich der Sekundarstufe IZur Vorlage · 2020/176 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2020/176 des Geschäftsbereichs II befasst sich mit der Schulentwicklung im Bereich der Sekundarstufe I. Gegenstand der Vorlage ist ein Bericht der Verwaltung über die aktuelle Situation der Aufnahme von Schülerinnen und Schülern aus Sprockhövel an der Hardenstein-Gesamtschule in Witten.
Nach Angaben der Verwaltung hat sich die Anzahl der Schüler aus Sprockhövel in den Jahrgangsstufen 5 und 6 verringert. Grund hierfür ist eine Änderung des Aufnahmeverfahrens durch die Stadt Witten, wonach vorrangig Kinder aus Witten aufgenommen werden und Schüler aus Sprockhövel nur noch auf Basis der verbleibenden Kapazitäten Platz finden. Die Verwaltung führt aus, dass dieses Verfahren nach Rücksprache mit der Bezirksregierung Arnsberg rechtmäßig ist, da in Sprockhövel bereits eine Gesamtschule unter der Trägerschaft des Ennepe-Ruhr-Kreises existiert.
Zur Regelung der Schulsituation wurde seitens der Stadt Witten der Abschluss einer Beschulungsvereinbarung vorgeschlagen. In einem ersten Gespräch zwischen den Vertretern der Städte Witten und Sprockhövel wurden noch keine konkreten Vereinbarungen getroffen, wobei eine Regelung ohne Kostenerstattungsregelung als vorstellbar erachtet wurde. Da auch die Gesamtschule in Hattingen besucht wird, ist ein Austausch mit der Stadt Hattingen vorgesehen. Ein bereits geplanter Termin für dieses Gespräch konnte aufgrund der Corona-Krise nicht stattfinden und muss neu angesetzt werden. Der Ausschuss für Jugendhilfe und Schule soll den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 27.05.2020 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 3Bericht über die Notbetreuung in den Sprockhöveler Kindertagesstätten und in der TagespflegeZur Vorlage · 2020/172 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2020/172 des Geschäftsbereichs II dient als Bericht der Verwaltung über die Inanspruchnahme der Notbetreuung in den Kindertagesstätten und der Tagespflege in Sprockhövel. Grundlage für die Maßnahmen war die Coronabetreuungsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen, die den Zutritt zu Betreuungsangeboten einschränkte und eine Notbetreuung ausschließlich für Eltern aus der kritischen Infrastruktur vorsah.
Der Bericht dokumentiert die Entwicklung der Betreuungszahlen im Zeitraum der 13. bis 19. Kalenderwoche des Jahres 2020. Während in den Kindertageseinrichtungen die durchschnittliche Anzahl der betreuten Kinder von 15 in der 13. Kalenderwoche auf 78 in der 19. Kalenderwoche anstieg, erhöhte sich die Zahl in der Tagespflege von durchschnittlich 5 auf 60 Kinder. Ein Anstieg der Zahlen ab der 17. Kalenderwoche wird mit der Erweiterung der Tätigkeitsbereiche für die Notfallbetreuung begründet.
Die Inanspruchnahme der Angebote setzt einen Nachweis der beruflichen Tätigkeit in der kritischen Infrastruktur durch den Arbeitgeber sowie die Vorlage eines entsprechenden Belegs bei den Einrichtungen voraus. Die Betreuung erfolgte in einem Umfang, der dem tatsächlichen Bedarf entsprach, wobei die Gruppengrößen gemäß Empfehlung des Ministeriums zwischen fünf und zehn Kindern lagen. Das Personal wurde im Schichtdienst eingesetzt, wobei Teile der Belegschaft im Homeoffice arbeiteten. Zur Aufrechterhaltung des Kontakts zu den Kindern wurden verschiedene pädagogische Angebote wie Bastelanleitungen oder Videoformate bereitgestellt. Der Ausschuss für Jugendhilfe und Schule nahm den Bericht zur Kenntnis.
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Beratungsfolge
- 27.05.2020 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 4Anerkennung von Kindertageseinrichtungen als ?plusKITA"-Einrichtungen im Sinne des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (KiBiz) Sechstes Gesetz zur Ausführung des Achten Buches Sozialgesetzbuch vom 29.11.2019Zur Vorlage · 2020/192 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Jugendhilfe und Schule hat im Rahmen der Sitzung am 27. Mai 2020 beschlossen, zwei Kindertageseinrichtungen als „plusKITA“-Einrichtungen im Sinne des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) anzuerkennen. Konkret werden das Evangelische Familienzentrum Haßlinghausen sowie die Katholische Kita St. Januarius in Niedersprockhövel für die Dauer von fünf Jahren, beginnend mit dem Kita-Jahr 2020/2021, als solche festgesetzt. Die Verwaltung wurde beauftragt, den entsprechenden Trägern die Zuschüsse gemäß § 45 KiBiz zu gewähren.
Die Grundlage für die Auswahl bilden Vergabekriterien, die sich an den Empfehlungen des Landesjugendamtes NRW orientieren. Dabei werden der Anteil beitragsfreier Eltern sowie der Anteil von Kindern aus Familien, in denen vorrangig nicht Deutsch gesprochen wird, gewichtet. Die Verwaltung hat für alle 15 Kindertageseinrichtungen in Sprockhövel eine Berechnungsmethode angewandt, um die Förderfähigkeit festzustellen.
Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich auf eine jährliche Weiterleitung von insgesamt 60.000 Euro an die Träger, wobei jede der beiden Einrichtungen einen Betrag von 30.000 Euro erhält. Es handelt sich hierbei um Landesmittelförderung, die vollständig an die Einrichtungen weitergegeben wird. Die Mittel sind zweckgebunden für den Einsatz bei pädagogischem Personal einzusetzen. Die Aufgaben der „plusKITA“-Einrichtungen umfassen unter anderem die individuelle Förderung der Kinder, die Stärkung der sprachlichen Bildung sowie die Einbeziehung der Eltern in die Bildungsförderung.
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Beratungsfolge
- 27.05.2020 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 5Arbeit des Jugendamtes während der Corona-KriseZur Vorlage · 2020/175 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule am 27. Mai 2020 wurde ein Bericht der Verwaltung zur Arbeitsweise des Jugendamtes während der Corona-Krise zur Kenntnis genommen. Die Vorlage 2020/175 basiert auf einem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 6. Mai 2020.
Die Verwaltung berichtete über die Veränderungen im Dienstbetrieb, der infolge der Schließung der Stadtverwaltung Mitte März 2020 auch den Fachbereich Jugend, Familie und Schule betraf. Während der Schließung von Schulen und Kindertagesbetreuungseinrichtungen wurde eine Notbetreuung für Kinder von Beschäftigten der kritischen Infrastruktur eingerichtet. Das Jugendamt nahm Kontakt zu Anbietern ambulanter und stationärer Jugendhilfemaßnahmen auf, um die Fortführung erzieherischer und pädagogischer Aufgaben sicherzustellen. Die Kommunikation mit Familien erfolgte verstärkt über Telefon, soziale Medien oder Videotechnik.
Bei Aufgaben der Kindeswohlsicherung blieb der persönliche Kontakt bestehen, wobei die Verwaltung die Herausforderung zwischen Infektionsschutz und Unterstützungsleistung beschrieb. Ein Problem wurde in der fehlenden sozialen Kontrolle durch die geschlossenen Bildungseinrichtungen gesehen. Im Zeitraum von Mitte März bis Anfang Mai gingen zwei Meldungen zu Kindeswohlgefährdungen ein, von denen fünf Kinder in zwei Familien betroffen waren; die Bearbeitung erfolgte nach den üblichen Standards.
Seit Anfang Mai ist das Jugendamt für den Publikumsverkehr wieder geöffnet, wobei vorab telefonische Terminabsprachen vorgesehen sind. Hilfeplangespräche bei Krisen oder Kinderschutz-Aufträgen finden weiterhin persönlich statt, während andere Verfahren zur Einhaltung des Infektionsschutzes auch über elektronische Medien oder Telefon bearbeitet werden können.
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Beratungsfolge
- 27.05.2020 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 6Controlling in der JugendhilfeZur Vorlage · 2020/177 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule am 27. Mai 2020 liegt die Beschlussvorlage 2020/177 zur Vorlage eines Controlling-Berichts vor. Die Vorlage, die dem Geschäftsbereich II zugeordnet ist, dient der Information über den aktuellen Stand der Controlling-Aktivitäten im Bereich der Jugendhilfe.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss den entsprechenden Bericht der Verwaltung zur Kenntnis nimmt. Aus der Vorlage geht hervor, dass für das Berichtswesen eine regelmäßige Vorlage von Sachstandsberichten durch den zuständigen Fachbereich vorgesehen ist.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen der Maßnahme ist in der Vorlage vermerkt, dass keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten sind. Es sind weder zusätzliche Personalkosten noch Sachkosten oder Änderungen bei freiwilligen Leistungen durch diesen Vorgang absehbar. Die Vorlage dient somit der rein informativen Berichterstattung über die laufenden Controlling-Prozesse innerhalb der Jugendhilfe.
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- 27.05.2020 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 7Mitteilungen der VerwaltungZur Vorlage · 2020/179 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2020/179 des Geschäftsbereichs II informiert den Ausschuss für Jugendhilfe und Schule über den aktuellen Sachstand der Kindergartenbedarfsplanung für die Kita-Jahre 2020/21 und 2021/22 sowie über Regelungen zu Elternbeiträgen.
Hinsichtlich der Kitaplätze im Wohnbereich Haßlinghausen ist durch den geplanten Neubau einer Übergangseinrichtung im Bereich Silscheder Straße/Hoppe die Abdeckung des Mehrbedarfs sichergestellt. Die Einrichtung soll nach einem Ratsbeschluss vom 7. Mai 2020 auf drei Gruppen erweitert werden können. Die Genehmigung durch den Landschaftsverband Westfalen-Lippe steht derzeit noch aus, wobei die Verwaltung dazu im Austausch mit der Landesbehörde steht. Im Zentrum von Niedersprockhövel ist die Entstehung einer weiteren Großtagespflegestelle für Kinder unter drei Jahren vorgesehen. Ein von der ZGS angekauftes Gebäude wird umgebaut, um nach Fertigstellung bis zu neun Kinder aufzunehmen.
Für das Kita-Jahr 2021/22 wird im Wohnbereich Niedersprockhövel ein Bedarf von knapp 20 Plätzen für Kinder über drei Jahre erwartet. Dieser Bedarf soll primär durch den Neubau der Kita der Elterninitiative KAZ e. V. an der Bahnhofstraße gedeckt werden, die auf eine viergruppige Kapazität ausgebaut wird. Sollte sich die Umsetzung des Bauprojekts verzögern, wird die Verwaltung Alternativen zur Bedarfsdeckung entwickeln.
Zudem wird über den Erlass von Elternbeiträgen im Kita- und Schulbereich informiert. Aufgrund von Entscheidungen der Verwaltung und des Rates wurden für die Monate April und Mai keine Beiträge erhoben. Das Land Nordrhein-Westfalen erstattet die daraus resultierenden Einnahmeausfälle zu 50 Prozent.
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- 27.05.2020 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 8Anfragen im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2020/174 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule am 27. Mai 2020 wurden Anfragen behandelt, die von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingereicht wurden. Die entsprechenden Anfragen stammen aus dem Schreiben der Fraktion vom 6. Mai 2020 und liegen der Sitzungsvorlage als Anlage bei.
Die vorliegende Beschlussvorlage der Nummer 2020/174 aus dem Geschäftsbereich II sieht vor, dass die Verwaltung die gestellten Fragen beantwortet. Aus den Dokumenten geht hervor, dass durch die Bearbeitung dieser Anfragen keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen. Es sind weder Personalkosten noch Sachkosten zu verzeichnen. Ein Sachstandsbericht durch den zuständigen Fachbereich ist für diesen Vorgang nicht vorgesehen.
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- 27.05.2020 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule