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Beschlussvorlage

Bebauungsplan Nr. 65 "Mittelstraße - Mitte" hier: Erneuerung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

2020/426 10.12.2020

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Sprockhövel hat im Rahmen der Sitzung am 12. Dezember 2020 den Beschluss gefasst, den Bebauungsplan Nr. 65 „Mittelstraße – Mitte“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB neu aufzustellen. Damit wird ein bereits im Jahr 1986 gefasster Aufstellungsbeschluss erneuert, um die rechtlichen Grundlagen an aktuelle städtebauliche Zielvorstellungen anzupassen.

Das Planungsgebiet befindet sich in der Gemarkung Haßlinghausen und umfasst einen Bereich entlang der Mittelstraße zwischen der Lemper Straße im Südwesten und der Dorf- bzw. Poststraße im Osten. Die Planung zielt darauf ab, die bestehende Struktur des Kernbereichs von Haßlinghausen zu stützen und die gewachsenen kleinteiligen Einzelhandels- und Dienstleistungsbetriebe zu erhalten. Ein wesentlicher Bestandteil des Vorhabens ist die Sicherung der Wohnnutzung in den Obergeschossen.

Die Verwaltung beabsichtigt, durch die Schaffung von Baurecht für Nachverdichtungspotenziale im rückwärtigen Bereich der Grundstücke eine flächensparende Siedlungsentwicklung zu ermöglichen. Gleichzeitig sollen bestimmte Nutzungen, wie Vergnügungsstätten, Sexshops sowie Sportwettcafés und -büros, ausgeschlossen werden. Ziel ist es, Verdrängungseffekten sowie einer Beeinträchtigung der Attraktivität des zentralen Versorgungsbereichs durch eine Zunahme von Spielhallen und ähnlichen Einrichtungen vorzubeugen. Der Planungsraum ist durch eine gewerbliche Nutzung in den Erdgeschossen und eine Wohnnutzung in den oberen Etagen geprägt.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 187 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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Beratungsfolge

  • 10.12.2020
    kein Ergebnis hinterlegt