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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- 1Bildung von Ausschüssen - Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz hier: Wahl der Ausschussmitglieder und Stellvertretungen; Fortführung des Berechnungs- und BesetzungsverfahrensZur Vorlage · 2020/463 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2020/463 des Sachgebiets Digitalisierung/IT befasst sich mit der Bildung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Denkmalschutz in der Stadt Sprockhövel. Gegenstand der Vorlage ist die Wahl der Ausschussmitglieder sowie der Stellvertretungen und die Fortführung des Berechnungs- und Besetzungsverfahrens.
Im Rahmen der Abstimmung über die von den Fraktionen eingereichten Wahlvorschläge wurden für die CDU, SPD, Grüne, FDP und WfS-FW Listen mit Ratsmitgliedern und sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern vorgelegt. Die Auszählung der Stimmen ergab für die Liste der CDU zwölf Stimmen, für die SPD und die Grünen jeweils zehn Stimmen sowie für die FDP und die WfS zwei Stimmen.
Bei der Feststellung des Ergebnisses wurde eine Gesamtzahl von 36 Stimmen verzeichnet, obwohl 37 Ratsmitglieder anwesend waren. Ein Ratsmitglied gab an, seine Stimme dem Wahlvorschlag der Fraktion Grüne zugeben zu wollen, was erst nach Beendigung des eigentlichen Abstimmungsvorgangs erfolgte. Die WfS-Fraktion erhob gegen diesen Vorgang Einspruch mit der Begründung, dass die Stimme aufgrund des Zeitpunkts der Abgabe nicht mehr in die Zählung des Wahlergebnisses einfließen könne. Das weitere Verfahren zur Besetzung des Ausschusses wird nach Vorliegen einer juristischen Stellungnahme, die von der Bürgermeisterin zugesichert wurde, fortgesetzt.
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Beratungsfolge
- 10.12.2020 · Rat
- 2Bildung von Ausschüssen - Ausschuss für Jugendhilfe und Schule hier: Wahl der Ausschussmitglieder und StellvertretungenZur Vorlage · 2020/452 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Rates am 10. Dezember 2020 liegt die Beschlussvorlage 2020/452 zur Neubesetzung des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule vor. Gegenstand der Vorlage ist die Wahl der ordentlichen Mitglieder sowie der persönlichen Stellvertretungen für das betreffende Gremium.
Die Vorlage verweist auf eine vorangegangene Sitzung des Rates vom 19. November 2020, in der die Wahl der Ausschussmitglieder verschoben worden war. Grund für die Verzögerung war die Absicht, die eingegangenen Vorschläge für die sechs Vertreter der freien Träger zunächst innerhalb der Fraktionen vorzuberechen.
Für die neun politischen Vertreter liegen zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung die Wahlvorschläge der verschiedenen Fraktionen vor. Die CDU, SPD, Grünen, FDP sowie WfS-FW haben jeweils Kandidatinnen und Kandidaten sowie deren Stellvertretungen nominiert. Diese Liste umfasst sowohl Ratsmitglieder als auch sachkundige Bürger. Die Vorschläge der Fraktionen für die Vertretung der freien Träger lagen zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage noch nicht vor. Die Vorlage dient als Grundlage für die Durchführung der Wahl der ordentlichen Mitglieder und der persönlichen Stellvertretungen im Ausschuss für Jugendhilfe und Schule.
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Beratungsfolge
- 10.12.2020 · Rat
- 3Prüfung der Gültigkeit der Wahl der am 13.09.2020 gewählten Bürgermeisterin der Stadt SprockhövelZur Vorlage · 2020/460 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2020/460 des Sachgebiets Organisation befasst sich mit der Prüfung der Gültigkeit der Bürgermeisterwahl, die am 13. September 2020 in der Stadt Sprockhövel stattgefunden hat. Der Wahlprüfungsausschuss legt dem Rat einen Beschlussvorschlag vor, die Wahl gemäß § 40 Abs. 1 Buchst. d) des Kommunalwahlgesetzes Nordrhein-Westfalen für gültig zu erklären.
Die Grundlage für diese Prüfung bildet das Kommunalwahlgesetz NRW, welches die entsprechenden Vorschriften für die Direktwahl der Bürgermeisterin vorsieht. Nach den gesetzlichen Bestimmungen ist die Vertretung verpflichtet, nach einer Vorprüfung durch den Wahlprüfungsausschuss über etwaige Einsprüche sowie über die Gültigkeit der Wahl von Amts wegen zu entscheiden.
In der vorliegenden Vorlage wird angeführt, dass im Zeitraum nach der Bekanntgabe des Wahlergebnisses keine Einsprüche gegen die Wahl eingegangen sind. Zudem wurden weder in der Vorbereitung der Wahl noch während der Wahlhandlung Unregelmäßigkeiten festgestellt, die eine Ungültigkeit der Wahl oder eine Neufeststellung des Ergebnisses rechtfertigen würden. Da keine der gesetzlich definierten Fälle für eine Unwirksamkeit vorliegt, empfiehlt der Ausschuss die Bestätigung der Wahl. Die Beratung der Vorlage war für die Sitzungen des Wahlprüfungsausschusses am 9. Dezember 2020 sowie des Rates am 10. Dezember 2020 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 10.12.2020 · Rat
- 09.12.2020 · Wahlprüfungsausschuss
- 4Prüfung der Gültigkeit der Wahl des am 13.09.2020 gewählten Rates der Stadt SprockhövelZur Vorlage · 2020/457 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2020/457 des Sachgebiets Organisation befasst sich mit der Prüfung der Gültigkeit der am 13. September 2020 durchgeführten Ratswahl in der Stadt Sprockhövel. Gemäß den Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes Nordrhein-Westfalen ist der gewählte Wahlprüfungsausschuss dazu verpflichtet, nach einer Vorprüfung über etwaige Einsprüche sowie die allgemeine Gültigkeit der Wahl von Amts wegen zu entscheiden.
Die Verwaltung legt dar, dass im Zeitraum nach der Bekanntgabe des Wahlergebnisses keine Einsprüche gegen die Wahl eingegangen sind. Zudem wurden im Rahmen der Vorbereitung der Wahl sowie während der eigentlichen Wahlhandlung keine Unregelmäßigkeiten festgestellt. Da keine der gesetzlich definierten Fälle vorliegt, die eine Ungültigkeit der Wahl aufgrund mangelnder Wählbarkeit von Vertretern, Unregelmäßigkeiten mit Einfluss auf das Ergebnis oder Mängel bei der Neufeststellung des Ergebnisses begründen könnten, empfiehlt der Wahlprüfungsausschuss dem Rat, die Wahl gemäß § 40 Abs. 1 Buchst. d) Kommunalwahlgesetz NRW für gültig zu erklären.
Die Beratung der Vorlage ist für den Wahlprüfungsausschuss am 3. Dezember 2020 sowie für den Rat am 10. Dezember 2020 vorgesehen. Eine haushaltsmäßige Auswirkung der Beschlussfassung wird nicht ausgewiesen.
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- 10.12.2020 · Rat
- 09.12.2020 · Wahlprüfungsausschuss
- 5Neufassung der Hauptsatzung der Stadt SprockhövelZur Vorlage · 2020/453 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2020/453 befasst sich mit der Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Sprockhövel. Der Entwurf sieht vor, die Satzung im Rahmen einer umfassenden Neufassung anzupassen.
Grundlage für diese Maßnahme sind verschiedene Entscheidungen des Rates aus der Vergangenheit, die eine Anpassung der bestehenden Satzung erforderlich machen. Die vorliegende Vorlage enthält einen Beschlussvorschlag, wonach der beigefügte Entwurf der Hauptsatzung gemäß § 41 Absatz 1 Buchstabe f) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen als Satzung beschlossen werden soll.
Die in der Vorlage enthaltenen Änderungsvorschläge sind in einer beigefügten Synopse farblich markiert. In dieser Übersicht werden die Anpassungen erläutert, sofern es sich nicht um rein redaktionelle Änderungen handelt. Die zuständige Fachabteilung hat für die Beratung im Rat am 10. Dezember 2020 die entsprechenden Unterlagen vorgelegt. Ein Hinweis in der Vorlage weist darauf hin, dass die vollständigen Unterlagen zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage noch nicht in allen Teilen vorlagen und nachgereicht wurden. Federführend für die Vorlage ist das Sachgebiet Digitalisierung/IT.
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- 10.12.2020 · Rat
- 6Neufassung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt SprockhövelZur Vorlage · 2020/454 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Rates der Stadt Sprockhövel am 10. Dezember 2020 liegt die Beschlussvorlage 2020/454 zur Neufassung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse vor. Die Federführung der Vorlage liegt beim Sachgebiet Digitalisierung/IT.
Der vorliegende Entwurf sieht vor, die Geschäftsordnung als Satzung gemäß § 41 Absatz 1 Buchstabe f) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen zu beschließen. Hintergrund der Neufassung ist der Beginn der neuen Legislaturperiode. Da die aktuelle Geschäftsordnung aus dem Jahr 2009 stammt und zuletzt im Jahr 2013 geändert wurde, wird eine Aktualisierung der Regelungsinhalte angestrebt.
Die Verwaltung verfolgt mit der Neufassung das Ziel, die Geschäftsordnung durch eine vollständige Neugestaltung besser nachvollziehbar zu machen. Die vorgeschlagenen Änderungen sind in einer beigefügten Synopse farblich markiert und durch Anmerkungen erläutert, sofern es sich nicht um rein redaktionelle Anpassungen handelt. Mit der Vorlage wird die Entscheidung über die Verabschiedung dieses Entwurfs beantragt.
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- 10.12.2020 · Rat
- 7Neufassung der Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Sprockhövel und seiner AusschüsseZur Vorlage · 2020/459 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2020/459 sieht eine Neufassung der Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Sprockhövel und seiner Ausschüsse vor. Hintergrund der Vorlage ist die Notwendigkeit einer Überarbeitung der bestehenden Ordnung, da der Rat bereits am 19. November 2020 Beschlüsse zur Änderung und Neubildung von Ausschüssen gefasst hat.
Der Entwurf zur Neufassung soll die neuen Strukturen der Ausschüsse widerspiegeln. Die in der Vorlage enthaltenen Änderungsvorschläge sind in einer beigefügten Synopse farblich markiert und durch Anmerkungen erläutert, sofern es sich nicht um rein redaktionelle Anpassungen handelt. Der Beschlussvorschlag sieht die Verabschiedung des als Anlage beigefügten Entwurfs der Zuständigkeitsordnung vor.
Die Federführung für die Vorlage liegt beim Sachgebiet Digitalisierung/IT. Aus der Vorlage geht hervor, dass zum Zeitpunkt der Erstellung die vollständigen Unterlagen noch nicht vorlagen und nachgereicht werden sollten. Haushaltsmäßige Auswirkungen werden in der Vorlage nicht explizit mit Beträgen beziffert.
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- 10.12.2020 · Rat
- 8Unterrichtung des Rates über die haushaltswirtschaftliche SituationZur Vorlage · 2020/407 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Rates der Stadt Sprockhövel am 10. Dezember 2020 liegt die Beschlussvorlage 2020/407 zur Beratung vor. Gegenstand der Vorlage ist die Unterrichtung des Rates über die aktuelle haushaltswirtschaftliche Situation der Stadt.
Der Bürgermeister hat den Rat dazu angehalten, die dargelegte haushaltswirtschaftliche Lage zur Kenntnis zu nehmen. Die Vorlage dient der Information des Gremiums über den Stand der städtischen Finanzen. Ein konkreter Beschluss über Maßnahmen oder Budgetänderungen ist in diesem Tagesordnungspunkt nicht vorgesehen, da die Vorlage primär der Information dient. Weitere Details zur finanziellen Lage sind den beigefügten Anlagen zu entnehmen.
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- 10.12.2020 · Rat
- 19.11.2020 · Rat
- 9Kenntnisnahme von überplanmäßigen AuszahlungenZur Vorlage · 2020/443 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Rates der Stadt Sprockhövel am 10. Dezember 2020 wurde die Kenntnisnahme einer überplanmäßigen Auszahlung behandelt. Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2020/443 bezieht sich auf eine Mehrauszahlung in Höhe von 8.000,00 Euro, die im Bereich der Sachgebiet Kämmerei anfällt.
Die Ursache für diese erhöhten Ausgaben liegt im Erwerb beweglicher Sachen des Anlagevermögens. Konkret führt die Schaffung neuer Baumgräber zu einem gesteigerten Finanzbedarf. Zudem wird angeführt, dass die Ausführung von Urnenstelen einen höheren Aufwand als ursprünglich geplant erfordert, was ebenfalls zu der genannten Mehrauszahlung beiträgt. Die entsprechenden Kosten werden im Rahmen der Haushaltsplanung als durch Deckung kompensiert ausgewiesen. Der Rat wurde dazu aufgerufen, diese überplanmäßige Auszahlung förmlich zur Kenntnis zu nehmen.
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- 10.12.2020 · Rat
- 10Haushaltssanierungscontrolling hier: Bericht für den Zeitraum 01.01.2020 bis 30.09.2020Zur Vorlage · 2020/420 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2020/420 aus dem Geschäftsbereich I befasst sich mit dem Bericht zum Haushaltssanierungscontrolling für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. September 2020. Der Rat wird gebeten, den vorgelegten Bericht in dieser Form zur Kenntnis zu nehmen.
Aus den Erläuterungen der Verwaltung geht hervor, dass die Prognose für den betrachteten Zeitraum einen Fehlbedarf in Höhe von 227.439 Euro ausweist. Dieser Wert stellt eine Verringerung von 52.842 Euro im Vergleich zum Bericht des zweiten Quartals dar.
Hinsichtlich der weiteren finanziellen Entwicklung wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der damaligen Entwicklung der Corona-Pandemie eine verlässliche Prognose über die finanziellen Auswirkungen im vierten Quartal nur eingeschränkt möglich war. Die Vorlage dient somit der Information über den aktuellen Stand der Haushaltslage im Rahmen des laufenden Sanierungsprozesses.
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- 10.12.2020 · Rat
- 19.11.2020 · Rat
- 11Personalkosten- und Planstellencontrolling hier: Bericht für den Zeitraum 01.01.2020 bis 30.09.2020Zur Vorlage · 2020/421 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Rates am 10. Dezember 2020 wurde die Vorlage 2020/421 aus dem Geschäftsbereich I zur Beratung vorgelegt. Gegenstand der Beschlussvorlage ist der Bericht zum Personalkosten- und Planstellencontrolling für den Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 30. September 2020.
Der Bericht legt den aktuellen Stand der Personal- und Planstellenentwicklung im ersten drei Quartale des Jahres 2020 dar. Nach den Erläuterungen der Verwaltung ist bei einer weiterhin vorsichtigen Prognose davon auszugehen, dass der aus dem Stellenplan 2020 resultierende Gesamtansatz für die Personalkosten auskömmlich sein wird. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass in vorangegangenen Berichten bereits auf bestehende Prognoserisiken aufmerksam gemacht wurde. Diese umfassen unter anderem Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen, Beihilfen sowie Rückstellungen für Urlaub und Überstunden.
Der vorgeschlagene Beschluss sieht vor, dass der Rat den vorgelegten Bericht zum Personalkosten- und Planstellencontrolling für den genannten Zeitraum zur Kenntnis nimmt.
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- 10.12.2020 · Rat
- 19.11.2020 · Rat
- 12Kreisumlage 2021 hier: Verfahren der Benehmensherstellung nach § 55 Kreisordnung NRWZur Vorlage · 2020/427 · Beschlussvorlage
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Im Rahmen der Sitzung des Rates am 10. Dezember 2020 wurde die Vorlage 2020/427 zur Kreisumlage 2021 behandelt. Gegenstand der Vorlage ist das Verfahren zur Benehmensherstellung gemäß § 55 der Kreisordnung Nordrhein-Westfalen.
Die Vorlage dient der Information des Rates über die Stellungnahme der Bürgermeisterin im Zusammenhang mit der Erstellung des Haushaltsplanentwurfs des Ennepe-Ruhr-Kreises für das Haushaltsjahr 2021. Der Rat wird durch den vorliegenden Beschlussvorschlag dazu angehalten, die entsprechende Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Damit wird der formale Prozess der Abstimmung zwischen der Stadt Sprockhövel und dem Kreis im Rahmen der Haushaltsplanung dokumentiert. Weitere inhaltliche Details zu den spezifischen finanziellen Auswirkungen oder den Details der Stellungnahme sind der vorliegenden Beschlussvorlage nicht zu entnehmen.
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Beratungsfolge
- 10.12.2020 · Rat
- 13Verlängerung der Übergangsfrist zu § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG)Zur Vorlage · 2020/349 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2020/349 befasst sich mit der Verlängerung der Übergangsfrist zur Anwendung des Umsatzsteuergesetzes (UStG) für die Stadt Sprockhövel. Hintergrund ist die Änderung der Umsatzbesteuerung für juristische Personen des öffentlichen Rechts durch das Steueränderungsgesetz 2015.
Nach bisheriger Rechtslage hatte der Rat der Stadt Sprockhövel bereits beschlossen, die Optionsmöglichkeit nach § 27 Abs. 22 UStG zu nutzen, um die Rechtslage in der Fassung vom 31. Dezember 2015 für Leistungen bis zum 1. Januar 2021 beizubehalten. Die Verwaltung führt aus, dass die Neubewertung komplexer Leistungsaustauschbeziehungen aufgrund fehlender Anwendungshinweise des Bundesministeriums der Finanzen sowie der Herausforderungen durch die COVID-19-Pandemie erschwert wurde.
Durch das Corona-Steuerhilfegesetz wurde nun eine gesetzliche Grundlage geschaffen, die die Übergangsregelung erweitert. Der Rat wird angefragt, die Optionsmöglichkeit nach § 27 Abs. 22a UStG zu nutzen. Damit soll die Anwendung der alten Rechtslage für sämtliche Leistungen, die im Zeitraum nach dem 31. Dezember 2020 und vor dem 1. Januar 2023 ausgeführt werden, weiterhin ermöglicht werden. Die Verwaltung empfiehlt die Zustimmung zu dieser Fristverlängerung bis zum 31. Dezember 2022.
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Beratungsfolge
- 10.12.2020 · Rat
- 19.11.2020 · Rat
- 14Bericht der örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2019 und des Lageberichtes 2019Zur Vorlage · 2020/412 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2020/412 des Bürgermeisters befasst sich mit der Prüfung des Jahresabschlusses sowie des Lageberichtes der Stadt Sprockhövel zum 31. Dezember 2019. Grundlage der Vorlage ist die Prüfung durch die örtliche Rechnungsprüfung, die einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt hat.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat im Rahmen seiner Prüfung gemäß § 59 Abs. 3 GO NRW eine schriftliche Stellungnahme vorbereitet. Darin erklärt der Ausschuss, dass nach Abschluss der Prüfung keine Einwendungen gegen den Jahresabschluss und den Lagebericht für das Jahr 2019 zu erheben sind und diese Dokumente billigt.
Auf Basis dieser Stellungnahme empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem Rat, den Bericht der örtlichen Rechnungsprüfung zur Kenntnis zu nehmen und den geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2019 gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW festzustellen. Der ausgewiesene Jahresfehlbetrag in Höhe von 854.433,23 Euro soll mit der Ausgleichsrücklage verrechnet werden. Zudem sieht der Beschlussvorschlag vor, dem Bürgermeister für den Jahresabschluss zum 31.12.2019 die uneingeschränkte Entlastung gemäß § 96 Abs. 1 Satz 5 GO NRW zu erteilen. Die Beratung des Rechnungsprüfungsausschusses ist für den 2. Dezember 2020 angesetzt, die Sitzung des Rates für den 10. Dezember 2020.
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- 10.12.2020 · Rat
- 09.12.2020 · Rechnungsprüfungsausschuss
- 15Bericht der örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses zum 31.12.2018Zur Vorlage · 2020/413 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2020/413 des Bürgermeisters befasst sich mit der Prüfung des Gesamtabschlusses der Stadt Sprockhövel zum 31.12.2018. Grundlage der Vorlage ist der Bericht der örtlichen Rechnungsprüfung, welche den Gesamtabschluss geprüft und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt hat.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis der Prüfung gemäß § 59 Abs. 3 GO NRW bewertet. In einer schriftlichen Stellungnahme vom 07.12.2020 erklärt der Ausschuss, dass nach Abschluss der Prüfung keine Einwendungen gegen den Abschluss zu erheben sind und der Gesamtabschluss zum 31.12.2018 billigt wird.
Auf Basis dieser Stellungnahme empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem Rat, den Bericht der örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses zur Kenntnis zu nehmen. Zudem wird vorgeschlagen, den geprüften Gesamtabschluss zum 31.12.2018 gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW festzustellen. Ein weiterer Punkt des Beschlussvorschlags ist die Erteilung der uneingeschränkten Entlastung des Bürgermeisters für den Gesamtabschluss zum 31.12.2018 gemäß den gesetzlichen Vorgaben. Die Federführung der Vorlage liegt beim Rechnungsprüfungsamt.
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- 10.12.2020 · Rat
- 09.12.2020 · Rechnungsprüfungsausschuss
- 16Jahresabschluss 2019 der Zentralen Gebäudebewirtschaftung der Stadt SprockhövelZur Vorlage · 2020/289 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2020/289 der Zentralen Gebäudebewirtschaftung (ZGS) der Stadt Sprockhövel befasst sich mit dem Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2019. Der Abschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie den Anhang mit dem Anlagenachweis und einen Lagebericht.
Für das Jahr 2019 weist die ZGS einen Jahresverlust in Höhe von 388.43<0xE2><0x80><0xAF>435,22 € aus. Die Betriebsleitung schlägt vor, diesen Verlust auf das Jahr 2020 vorzutragen und den Ausgleich durch zukünftige Jahresgewinne in den Folgejahren anzustreben. Dieser Vorschlag wurde in Abstimmung mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO AG erstellt, welche den Jahresabschluss und den Lagebericht geprüft hat.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Betriebsausschuss die Betriebsleitung hinsichtlich der Wirtschaftsführung für das Jahr 2019 entlastet, sofern der Rat der Stadt Sprockhövel den Jahresabschluss und den Lagebericht genehmigt. Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat, den Jahresabschluss sowie den Lagebericht der ZGS festzustellen und den Verlustvortrag zu beschließen.
Die Vorlage enthält zudem einen Soll-Ist-Vergleich der Erlöse und Aufwendungen sowie der Einnahmen und Ausgaben des Vermögensplanes. Gemäß der Eigenbetriebsverordnung ist vorgesehen, dass ein nicht aus Haushaltsmitteln ausgeglichener Verlust auf die neue Rechnung vorzutragen werden kann, sofern die Eigenkapitalausstattung des Eigenbetriebes nicht gefährdet wird.
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- 10.12.2020 · Rat
- 29.09.2020 · Betriebsausschuss
- 17Wirtschaftsplan 2021 der Zentralen Gebäudebewirtschaftung SprockhövelZur Vorlage · 2020/438 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2020/438 der Zentralen Gebäudebewirtschaftung Sprockhövel befasst sich mit dem Wirtschaftsplan für das Jahr 2021. Der Entwurf des Wirtschaftsplans wurde dem Betriebsausschuss bereits im September 2020 zur Beratung in die Fraktionen zugeleitet. Seit der ursprünglichen Aufstellung des Entwurfs sind Änderungen erfolgt, die in einer separaten Änderungsliste zusammengefasst wurden. Diese Liste wurde den Ratsmitgliedern der vergangenen Legislaturperiode im Oktober 2020 zur Verfügung gestellt.
Als Grundlage für die anstehenden Etatberatungen dienen der ursprüngliche Entwurf des Wirtschaftsplanes sowie die ergänzende Änderungsliste inklusive der dazugehörigen Erläuterungen. Zudem liegt der Vorlage ein aktualisierter Finanzplan bei. Im Rahmen der Vorbereitung wurden zudem verschiedene Gebäude der Zentralen Gebäudebewirtschaftung im Rahmen einer Besichtigung durch interessierte Ratsmitglieder und künftige Mitglieder des Betriebsausschusses begangen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Betriebsausschuss den Wirtschaftsplan 2021 in der vorliegenden Fassung unter Berücksichtigung der im Ausschuss vorgenommenen Änderungen beschließt und dem Rat der Stadt Sprockhövel empfiehlt. Der Erfolgsplan soll gemäß den Darstellungen des Entwurfs unverändert bleiben, wodurch insbesondere die Mietzahlung für die Kernverwaltung ohne Anpassungen bestehen bleibt. Die Federführung der Vorlage liegt bei der Zentralen Gebäudebewirtschaftung.
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- 10.12.2020 · Rat
- 08.12.2020 · Betriebsausschuss
- 18Änderung der Betriebssatzung der ZGSZur Vorlage · 2020/451 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2020/451 befasst sich mit der Änderung der Betriebssatzung der Stadtwerke Sprockhövel (ZGS). Der Bürgermeister legt dem Betriebsausschuss sowie dem Rat der Stadt Sprockhövel einen Entwurf für den ersten Nachtrag zur bestehenden Betriebssatzung zur Beratung und Entscheidung vor.
Der Hintergrund für diese Änderung ist eine formale Notwendigkeit. Da sich die Mitgliederzahl des Betriebsausschusses im Jahr 2014 von zuvor elf auf nun dreizehn Mitglieder erhöht hat, ist eine rückwirkende Anpassung der Satzung in Form des vorliegenden Nachtrags rechtlich erforderlich.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Betriebsausschuss dem Rat der Stadt Sprockhövel die Zustimmung zum ersten Nachtrag der Betriebssatzung der ZGS empfiehlt. Der Rat soll der Änderung der Satzung zustimmen. Die Vorlage war für die Sitzungen des Betriebsausschusses am 8. Dezember 2020 sowie des Rates am 10. Dezember 2020 vorgesehen. Aus der Vorlage gehen keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen in Form von geschätzten jährlichen Folgekosten oder Folgeeinnahmen hervor.
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- 10.12.2020 · Rat
- 08.12.2020 · Betriebsausschuss
- 19Beitritt zur KoPart egZur Vorlage · 2020/437 · Beschlussvorlage
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Die Stadt Sprockhövel plant den Beitritt zur interkommunalen Einkaufsgenossenschaft des Städte- und Gemeindebundes NRW, der KoPart eG, mit Wirkung zum 1. Januar 2021. Im Rahmen dieses Beitritts soll ein Geschäftsanteil in Höhe von 750 € erworben werden. Die Bürgermeisterin wird durch den Beschlussvorschlag ermächtigt, die entsprechende Beitrittserklärung zu unterzeichnen. Zudem ist die Wahl eines Vertreters für die Generalversammlung der Genossenschaft sowie die Benennung eines Verhinderungsvertreters vorgesehen.
Die KoPart eG verfolgt das Ziel, durch die Bündelung kommunaler Bedarfe Synergieeffekte zu nutzen und bessere Konditionen am Markt zu erzielen. Durch die Verlagerung von Beschaffungsaufgaben auf die Genossenschaft sollen Ressourcen in den Verwaltungen frei werden und Prozesskosten gesenkt werden. Das Angebot umfasst unter anderem die Beschaffung von Massengütern wie Bürobedarf, IT-Hardware oder Schulmöbeln sowie die Unterstützung bei Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich. Die Genossenschaft bietet zudem elektronische Einkaufskataloge für verschiedene Verbrauchsgüter an.
Finanziell ist der Erwerb des Geschäftsanteils als einmalige Kosten zu betrachten, wobei keine Nachschusspflicht für die Mitglieder besteht. Laufende Kosten entstehen lediglich bei der Inanspruchnahme von Leistungen durch Grundpreise und Bestellgebühren. Eine Verpflichtung zur Nutzung der Genossenschaftsleistungen besteht für die Stadt nicht. Die wirtschaftliche Förderung der Mitglieder soll durch Preisvorteile und die Möglichkeit einer Dividendenbeteiligung erreicht werden.
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- 10.12.2020 · Rat
- 20Beteiligungsbericht 2019 der Stadt SprockhövelZur Vorlage · 2020/404 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2020/404 des Bürgermeisters sieht die Verabschiedung des Beteiligungsberichts der Stadt Sprockhövel für das Haushaltsjahr 2019 vor. Die Erstellung dieses Berichts ergibt sich aus der rechtlichen Verpflichtung gemäß § 117 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung NRW. Da die Stadt Sprockhövel für das Jahr 2019 von der Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses gemäß § 116a GO NRW Gebrauch gemacht hat, ist die Vorlage eines Beteiligungsberichts erforderlich.
Der Bericht umfasst wesentliche Informationen zu allen verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher sowie privatrechtlicher Form. Die Inhalte umfassen Angaben zu den Beteiligungsverhältnissen, den Zielen der Beteiligung, der Erfüllung des öffentlichen Zwecks sowie zu den Jahresergebnissen, Verbindlichkeiten und der Entwicklung des Eigenkapitals. Zudem werden wichtige Finanz- und Leistungsbeziehungen dokumentiert, um einen Überblick über die wirtschaftlichen Betätigungen der Stadt für das Jahr 2019 zu geben.
Die inhaltliche Gestaltung des Berichts orientiert sich an den Anforderungen der Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen sowie an einem Erlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW vom 25. Mai 2020. Da ein neues Muster für den Bericht zum Zeitpunkt der Erstellung noch nicht offiziell bekannt gegeben war, wurde die Vorlage auf Basis bestehender Strukturen und bisheriger Berichte erstellt. Der Rat ist gemäß der gesetzlichen Vorgaben dazu angehalten, über diesen Bericht in einer öffentlichen Sitzung gesondert zu beschließen.
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- 10.12.2020 · Rat
- 19.11.2020 · Rat
- 21Betriebsabrechnung 2019 -Abfallbeseitigung, Straßenreinigung, Entwässerung-Zur Vorlage · 2020/439 · Beschlussvorlage
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Die Stadtverwaltung hat dem Rat die Betriebsabrechnungen für das Jahr 2019 für die Bereiche Abfallbeseitigung, Straßenreinigung und Stadtentwässerung zur Feststellung vorgelegt. Gemäß den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes werden diese Abrechnungen erstellt, um die Differenzen zwischen den kalkulierten Plankosten und den tatsächlich angefallenen Ist-Kosten sowie die Entwicklung der Maßstabseinheiten zu ermitteln. Etwaige Kostenüberdeckungen oder -unterdeckungen sollen innerhalb eines Zeitraums von vier Jahren ausgeglichen werden, um die Gebührenkalkulationen für die Zukunft zu regulieren.
Im Bereich der Abfallbeseitigung ergab sich beim Restabfall eine Überdeckung von 45.950,75 Euro, was primär auf geringere Abfall- und Sperrmengenauslastungen zurückzuführen ist. Auch beim Bioabfall wurde eine Überdeckung von 760,44 Euro verzeichnet. Die Straßenreinigung weist ein Ergebnis von 30.702,73 Euro im Bereich der Überdeckung auf, wobei ein Anstieg der Kosten für die Beseitigung von Straßenkehricht sowie veränderte Einsatzzeiten im Winter- und Sommerdienst zu verzeichnen waren.
Im Gegensatz dazu zeigen die Abrechnungen der Stadtentwässerung deutliche Kostenunterdeckungen. Im Bereich Schmutzwasser (Kanal) wurde eine Unterdeckung von 114.712,27 Euro festgestellt, während beim Niederschlagswasser eine Unterdeckung von 207.306,22 Euro vorliegt. Auch die Teilleistungsbereiche Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben verzeichneten Unterdeckungen in Höhe von 5.939,53 Euro beziehungsweise 2.574,26 Euro.
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- 10.12.2020 · Rat
- 22Gebührenbedarfsberechnung "Abfallbeseitigung" für 2021 und Erlass eines 6. Nachtrages zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallbeseitigung in der Stadt SprockhövelZur Vorlage · 2020/440 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2020/440 befasst sich mit der Gebührenbedarfsberechnung für die Abfallbeseitigung in der Stadt Sprockhövel für das Haushaltsjahr 2021. Der Entwurf sieht vor, die Gebührensätze ab dem 1. Januar 2021 gemäß der vorgelegten Kalkulation festzusetzen und gleichzeitig den 6. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallbeseitigung zu beschließen.
Die Kalkulation basiert auf verschiedenen Kostenpositionen. Während das Entsorgungsunternehmen für das Jahr 2021 keine Preiserhöhung geltend gemacht hat, ergeben sich bei anderen Positionen Veränderungen. So ist bei der Sperrgutabfuhr eine Anhebung der Abfallmenge von 350 auf 430 Tonnen verzeichnet, was zu einer Kostensteigerung führt. Bei den Kosten für Sondermüll aus Haushalten ist ein Anstieg zu verzeichnen, der unter anderem auf die Anpassung der Einwohnerzahl und eine Gebührenerhöhung seitens des Ennepe-Ruhr-Kreises zurückzuführen ist. Im Bereich des Hausmülls ist hingegen eine Senkung der Kosten aufgrund einer geringeren Abfallmenge vorgesehen.
Die Gebührenstruktur umfasst unter anderem eine Grundgebühr von 1,00 Euro pro Einwohner sowie spezifische Sätze für Restabfall, Bioabfall, Sperrgut und Altpapiererlöse. Die Verwaltung berücksichtigt in der Berechnung zudem die Kosten für die Papiersammlung, die Leerung von Straßenpapierkörben sowie die Beseitigung von wild abgelagertem Abfall. Die Kosten für die Behälterbestandspflege bleiben unverändert.
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- 10.12.2020 · Rat
- 23Gebührenbedarfsberechnung "Entwässerung" für 2021 und Erlass eines 6. Nachtrages zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung in der Stadt SprockhövelZur Vorlage · 2020/441 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung von Sprockhövel hat eine Beschlussvorlage zur Festsetzung der Gebührensätze für die Abwasserbeseitigung ab dem 1. Januar 2021 vorgelegt. Grundlage der Vorlage ist eine Gebührenbedarfsberechnung, die eine Anpassung der Sätze vorsieht und gleichzeitig den 6. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die öffentliche Abwasserbeseitigung zum Beschluss anbietet.
Die Kalkulation für das Haushaltsjahr 2021 weist für die Gesamtkosten der Entwässerung einen Wert von 6.168.173 Euro aus, was einer Steigerung gegenüber dem Vorjahr von 249.324 Euro entspricht. Zu den wesentlichen Kostenveränderungen gehören ein Anstieg bei den Verwaltungskosten sowie bei der Unterhaltung der Kanalisation. Besonders deutlich ist der Anstieg bei der Entsorgung von Grundstückskläreinrichtungen, der auf neue Ausschreibungsergebnisse zurückzuführen ist. Hier erhöhten sich die Preise für Klärschlamm, Frischwasser und Abwasser aus Gruben von jeweils 9,00 Euro auf 15,00 Euro pro Kubikmeter.
Im Bereich der kalkulatorischen Kosten der Entwässerungsanlage ist eine Erhöhung der Abschreibungen um 125.000 Euro vorgesehen, basierend auf der Vermögensbewertung von 2019 und geplanten Investitionen. Gleichzeitig wurde der kalkulatorische Zinssatz aufgrund der Niedrigzinsphase von 5,00 % auf 4,75 % gesenkt. Bei den Klärkosten wird mit einem Anstieg gerechnet, da der Ruhrverband eine höhere Zahllast für 2021 angekündigt hat. Die Verteilung der Kosten auf die Teilleistungsbereiche Schmutz- und Niederschlagswasser erfolgt nach einem durch ein Gutachten bestätigten Verfahren.
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- 10.12.2020 · Rat
- 24Finanzierungsbedarf "Straßenreinigung" für 2021Zur Vorlage · 2020/442 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2020/442 des Bürgermeisters befasst sich mit dem Finanzierungsbedarf für die Straßenreinigung, einschließlich der Sommerreinigung und des Winterdienstes, für das Haushaltsjahr 2021. Da die Stadt Sprockhövel seit dem Jahr 2009 keine gesonderten Gebühren für diese Leistungen erhebt, erfolgt die Finanzierung über einen Zuschlag zur Grundsteuer B.
Der Vorschlag sieht vor, den Zuschlag zur Grundsteuer B ab dem 1. Januar 2021 unverändert auf 30 Prozentpunkte festzusetzen. Die Grundlage hierfür bildet eine Bedarfsberechnung, die sich auf die Kalkulationen des Haushaltsjahres 2021 bezieht. Der kalkulierte Gesamtkostenbedarf für das Jahr 2021 beläuft sich auf 417.509,00 Euro. Nach Abzug von Erlösen und entsprechenden Entlastungen für den Winterdienst auf Gehwegen vor öffentlichen Gebäuden sowie zur Abgeltung des öffentlichen Interesses verbleibt ein zu deckender Finanzierungsbedarf von 263.829,97 Euro.
Die Kalkulation der Kosten umfasst Sachkosten sowie Verwaltungskosten, interne Leistungsverrechnungen und Kosten des Bereitschaftsdienstes. Bei der Planung der Einsatzstunden für den Winterdienst wurde ein Ansatz von 2.800 Stunden gewählt, um möglichen witterungsbedingten Schwankungen Rechnung zu tragen, da der rechnerische Mittelwert der Jahre 2015 bis 2019 bei etwa 1.500 Stunden lag. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die tatsächliche Kostenentwicklung von der Intensität der winterlichen Witterung abhängt.
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- 10.12.2020 · Rat
- 25Teilnahme am Heimatpreis des Förderprogramms des Landes "Heimat.Zukunft.Nordrhein-Westfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet"Zur Vorlage · 2020/434 · Beschlussvorlage
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Der Rat der Stadt Sprockhövel soll über die Teilnahme am Heimatpreis 2021 im Rahmen des Landesförderprogramms „Heimat.Zukunft.Nordrhein-Westfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet“ entscheiden. Das Programm des Landes Nordrhein-Westfalen zielt darauf ab, lokale Besonderheiten sichtbar zu machen und das ehrenamtliche Engagement zu würdigen. Für innovative Projekte stellt das Land pro Kommune eine Summe von 5.000 Euro zur Verfügung.
Die Verwaltung schlägt vor, die Teilnahme am Wettbewerb fortzusetzen und die zur Verfügung stehenden Mittel nach einem festgelegten Schema auf drei Preisträger aufzuteilen. Vorgesehen ist eine Staffelung in 3.500 Euro, 1.000 Euro und 500 Euro. Als Kriterien für eine Bewerbung durch Initiativen, Einzelpersonen, Vereine oder Gruppen sollen die Beibehaltung der bisherigen Standards erfolgen. Dabei muss mindestens ein Kriterium erfüllt sein, welches den Beitrag zur Stärkung der Gemeinschaft, den Erhalt von Tradition und Brauchtum sowie die Förderung der lokalen Identität und Verwurzelung umfasst.
Für die Vergabe der Preise soll eine Jury gebildet werden, die aus der Bürgermeisterin, dem Ältestenrat sowie drei weiteren Vertretern der Verwaltung besteht. Im Falle eines Beschlusses wird die Verwaltung einen entsprechenden Förderantrag für das Jahr 2021 stellen. Die bereitgestellten Fördersummen sind ausschließlich für die Preisgelder vorgesehen; organisatorische Kosten für die Preisvergabe sind nicht förderfähig.
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- 10.12.2020 · Rat
- 26Bebauungsplan Nr. 65 "Mittelstraße - Mitte" hier: Erneuerung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGBZur Vorlage · 2020/426 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Sprockhövel hat im Rahmen der Sitzung am 12. Dezember 2020 den Beschluss gefasst, den Bebauungsplan Nr. 65 „Mittelstraße – Mitte“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB neu aufzustellen. Damit wird ein bereits im Jahr 1986 gefasster Aufstellungsbeschluss erneuert, um die rechtlichen Grundlagen an aktuelle städtebauliche Zielvorstellungen anzupassen.
Das Planungsgebiet befindet sich in der Gemarkung Haßlinghausen und umfasst einen Bereich entlang der Mittelstraße zwischen der Lemper Straße im Südwesten und der Dorf- bzw. Poststraße im Osten. Die Planung zielt darauf ab, die bestehende Struktur des Kernbereichs von Haßlinghausen zu stützen und die gewachsenen kleinteiligen Einzelhandels- und Dienstleistungsbetriebe zu erhalten. Ein wesentlicher Bestandteil des Vorhabens ist die Sicherung der Wohnnutzung in den Obergeschossen.
Die Verwaltung beabsichtigt, durch die Schaffung von Baurecht für Nachverdichtungspotenziale im rückwärtigen Bereich der Grundstücke eine flächensparende Siedlungsentwicklung zu ermöglichen. Gleichzeitig sollen bestimmte Nutzungen, wie Vergnügungsstätten, Sexshops sowie Sportwettcafés und -büros, ausgeschlossen werden. Ziel ist es, Verdrängungseffekten sowie einer Beeinträchtigung der Attraktivität des zentralen Versorgungsbereichs durch eine Zunahme von Spielhallen und ähnlichen Einrichtungen vorzubeugen. Der Planungsraum ist durch eine gewerbliche Nutzung in den Erdgeschossen und eine Wohnnutzung in den oberen Etagen geprägt.
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- 10.12.2020 · Rat
- 27Bebauungsplan Nr. 65 "Mittelstraße-Mitte" hier: Veränderungssperre gemäß § 14 BauGBZur Vorlage · 2020/428 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Sprockhövel hat die Errichtung einer Veränderungssperre für den künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 65 „Mittelstraße – Mitte“ im Ortsteil Haßlinghausen als Satzung beschlossen. Die Maßnahme dient der Sicherung der städtebaulichen Ziele für dieses Gebiet.
Anlass für die Vorlage war eine Bauvoranfrage zur Errichtung einer Spielhalle sowie eines Bistros in der Mittelstraße 46. Da der Bebauungsplan Nr. 65 derzeit noch keine Planreife besitzt, ist das Vorhaben nach den Regelungen des Baugesetzbuches zu beurteilen. Die Verwaltung führt aus, dass die Stadtplanung darauf abzielt, den Kernbereich von Haßlinghausen zu stärken und die bestehenden Strukturen des Einzelhandels zu erhalten. Geplant ist die Festsetzung eines Mischgebietes, das Vergnügungsstätten, Sportwettcafés und ähnliche Nutzungen ausschließen soll, um eine Verdrängung von Verkaufsflächen zu verhindern und die Attraktivität der Einkaufsstraße zu wahren.
Die Veränderungssperre umfasst den räumlichen Bereich in der Gemarkung Haßlinghausen, begrenzt durch die Lemper Straße, die Mittelstraße sowie die Post- und Dorfstraße. Innerhalb dieses Gebiätes dürfen Vorhaben im Sinne des Baugesetzbuches nicht durchgeführt und bauliche Anlagen nicht beseitigt werden. Zudem sind wesentliche Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen untersagt, sofern diese nicht genehmigungspflichtig sind. Die Sperre tritt mit der ortsüblichen Bekanntmachung für die Dauer von zwei Jahren in Kraft. Ausnahmen können durch die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde zugelassen werden.
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- 10.12.2020 · Rat
- 28Neuaufstellung des sachlichen Teilplans regionale Kooperationsstandorte zum Regionalplan Ruhr hier: Beteiligung gemäß § 9 Raumordnungsgesetz (ROG) in Verbindung mit § 13 Landesplanungsgesetz (LPlG) NRWZur Vorlage · 2020/444 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Rates am 10. Dezember 2020 wurde die Beschlussvorlage 2020/444 zur Neuaufstellung des sachlichen Teilplans regionale Kooperationsstandorte zum Regionalplan Ruhr behandelt. Der Regionalverband Ruhr hat im Rahmen dieses Verfahrens die Stadt Sprockhövel gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Raumordnungsgesetzes und des Landesplanungsgesetzes NRW formal beteiligt. Ziel des sachlichen Teilplans ist die Sicherung von zusammenhängenden Wirtschaftsflächen für die Ansiedlung von flächenintensiven Gewerbe- und Industriebetrieben durch die Festlegung von 24 Standorten in der Planungsregion.
Der Entwurf des sachlichen Teilplans sieht im Bereich der Stadt Sprockhövel keinen regionalen Kooperationsstandort vor. Zuvor hatte der Rat der Stadt Sprockhövel im Dezember 2018 eine Erweiterung des Standorts Linderhausen vorgeschlagen, der sich in der Stadt Schwelm befindet. Da die Stadt Schwelm jedoch die Planung für den Standort Linderhausen abgelehnt hat, wird eine Erweiterung des Standorts durch die Stadt Sprockhövel nicht mehr als sinnvoll erachtet. Der Rat nahm den vorliegenden Entwurf somit zur Kenntnis und beauftragte die Verwaltung, keine Anregungen oder Bedenken zum sachlichen Teilplan einzureichen. Haushaltsmäßige Auswirkungen werden für dieses Vorhaben nicht verzeichnet.
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- 10.12.2020 · Rat
- 29Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2020/429 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2020/429 dient der Behandlung von Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil der Sitzung des Rates am 29. Dezember 2020. Die Vorlage wurde vom Sachgebiet Digitalisierung/IT erstellt.
Der vorliegende Text sieht als Beschlussvorschlag vor, dass die Mitteilungen zur Kenntnis genommen werden. Alternativ ist vorgesehen, dass keine Mitteilungen vorliegen. Aus der Vorlage geht hervor, dass für diesen Tagesordnungspunkt keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen oder Kosten entstehen. Es sind keine zusätzlichen Personalkosten oder Sachkosten für die Umsetzung dieses Tagesordnungspunktes verzeichnet.
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- 10.12.2020 · Rat
- 30Anfragen im öffentlichen Teil nach § 19 Absatz 2 der Geschäftsordnung für den Rat und die AusschüsseZur Vorlage · 2020/430 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2020/430 der Stadt Sprockhövel befasst sich mit der Behandlung von Anfragen im öffentlichen Teil der Ratssitzung gemäß der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse. Die Vorlage dient als Grundlage für die Bearbeitung von Anfragen, die von Ratsmitgliedern an den Bürgermeister gerichtet werden.
Nach den Regelungen des § 19 der Geschäftsordnung sind Ratsmitglieder berechtigt, schriftliche oder elektronische Anfragen zu städtischen Angelegenheiten einzureichen, sofern diese mindestens fünf Werktage vor Sitzungsbeginn vorliegen. Die Beantwortung erfolgt primär mündlich in der Sitzung, kann jedoch auf Verlangen der Fragestellerin oder des Fragstellers schriftlich erfolgen. Darüber hinaus können in den Sitzungen mündliche Anfragen zu städtischen Aufgaben gestellt werden, die nicht auf der Tagesordnung stehen. Diese müssen kurz gefasst sein und eine kurze Beantwortung ermöglichen, wobei jeweils eine Zusatzfrage zulässig ist. Eine sofortige Beantwortung kann unter Verweis auf die nächste Sitzung oder eine schriftliche Auskunft vertagt werden.
Die Vorlage führt zudem die Bedingungen auf, unter denen Anfragen zurückgewiesen werden können. Dies ist möglich, wenn die formalen Bestimmungen nicht eingehalten wurden, die gewünschte Auskunft bereits innerhalb der letzten sechs Monate erteilt wurde oder die Beantwortung mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden wäre. Eine Aussprache zu den Anfragen findet nicht statt. Federführend für die Vorlage ist das Sachgebiet Digitalisierung/IT.
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- 10.12.2020 · Rat
- 31Fragestunde nach § 20 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt SprockhövelZur Vorlage · 2020/431 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2020/431 des Sachgebiets Digitalisierung/IT dient als Tagesordnungspunkt für die Fragestunde im Rat der Stadt Sprockhövel während der Sitzung am 10. Dezember 2020. Die Vorlage bezieht sich auf die Regelungen des § 20 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Sprockhövel aus dem Jahr 2009.
Gemäß dieser Geschäftsordnung ist die Aufnahme einer Fragestunde für Einwohner in die Tagesordnung vorgesehen, sofern der Rat keine Ausnahmen beschließt. Die Fragestunde findet im Anschluss an die öffentliche Sitzung statt, wobei der Rat die Dauer der Fragestunde festlegt und die Reihenfolge der Wortmeldungen bei gleichzeitigen Anmeldungen durch den Bürgermeister bestimmt. Berechtigt sind alle Einwohner der Stadt, mündliche Fragen zu Angelegenheiten der Stadt an den Bürgermeister zu richten.
Die Regelung sieht vor, dass jeder Fragesteller maximal zwei Fragen sowie zu jeder Frage eine Zusatzfrage stellen darf. Die Beantwortung der Anfragen erfolgt im Regelfall mündlich durch den Bürgermeister. Sollte eine sofortige Beantwortung nicht möglich sein, kann auf eine schriftliche Antwort verwiesen werden. Eine Aussprache zu den Fragen findet nicht statt. Die Vorlage sieht als Beschlussvorschlag vor, dass die Anfragen beantwortet werden oder dass keine Anfragen aus der Bevölkerung vorliegen.
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- 10.12.2020 · Rat