Kreisumlage 2021 hier: Verfahren der Benehmensherstellung nach § 55 Kreisordnung NRW
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Rates am 10. Dezember 2020 wurde die Vorlage 2020/427 zur Kreisumlage 2021 behandelt. Gegenstand der Vorlage ist das Verfahren zur Benehmensherstellung gemäß § 55 der Kreisordnung Nordrhein-Westfalen.
Die Vorlage dient der Information des Rates über die Stellungnahme der Bürgermeisterin im Zusammenhang mit der Erstellung des Haushaltsplanentwurfs des Ennepe-Ruhr-Kreises für das Haushaltsjahr 2021. Der Rat wird durch den vorliegenden Beschlussvorschlag dazu angehalten, die entsprechende Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Damit wird der formale Prozess der Abstimmung zwischen der Stadt Sprockhövel und dem Kreis im Rahmen der Haushaltsplanung dokumentiert. Weitere inhaltliche Details zu den spezifischen finanziellen Auswirkungen oder den Details der Stellungnahme sind der vorliegenden Beschlussvorlage nicht zu entnehmen.
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Beratungsfolge
- 10.12.2020kein Ergebnis hinterlegt
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