Beteiligungsbericht 2019 der Stadt Sprockhövel
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2020/404 des Bürgermeisters sieht die Verabschiedung des Beteiligungsberichts der Stadt Sprockhövel für das Haushaltsjahr 2019 vor. Die Erstellung dieses Berichts ergibt sich aus der rechtlichen Verpflichtung gemäß § 117 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung NRW. Da die Stadt Sprockhövel für das Jahr 2019 von der Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses gemäß § 116a GO NRW Gebrauch gemacht hat, ist die Vorlage eines Beteiligungsberichts erforderlich.
Der Bericht umfasst wesentliche Informationen zu allen verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher sowie privatrechtlicher Form. Die Inhalte umfassen Angaben zu den Beteiligungsverhältnissen, den Zielen der Beteiligung, der Erfüllung des öffentlichen Zwecks sowie zu den Jahresergebnissen, Verbindlichkeiten und der Entwicklung des Eigenkapitals. Zudem werden wichtige Finanz- und Leistungsbeziehungen dokumentiert, um einen Überblick über die wirtschaftlichen Betätigungen der Stadt für das Jahr 2019 zu geben.
Die inhaltliche Gestaltung des Berichts orientiert sich an den Anforderungen der Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen sowie an einem Erlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW vom 25. Mai 2020. Da ein neues Muster für den Bericht zum Zeitpunkt der Erstellung noch nicht offiziell bekannt gegeben war, wurde die Vorlage auf Basis bestehender Strukturen und bisheriger Berichte erstellt. Der Rat ist gemäß der gesetzlichen Vorgaben dazu angehalten, über diesen Bericht in einer öffentlichen Sitzung gesondert zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 10.12.2020kein Ergebnis hinterlegt
- 19.11.2020kein Ergebnis hinterlegt