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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- 1Bildung von Ausschüssen hier: Art der AusschüsseZur Vorlage · 2020/307 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2020/307 des Bürgermeisters befasst sich mit der Bildung von Ausschüssen im Rat der Stadt Sprockhövel für die neue Legislaturperiode. Die Vorlage unterscheidet dabei zwischen gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtausschüssen und freiwilligen Ausschüssen.
Zu den Pflichtausschüssen gehören der Haupt- und Finanzausschuss, der Rechnungsprüfungsausschuss sowie der Wahlprüfungsausschuss. Zudem sind die Bildung eines Jugendhilfeausschusses, eines Betriebsausschusses für die Zentrale Gebäudewirtschaft sowie eines Denkmalausschusses vorgesehen. Der Wahlausschuss, bestehend aus der Wahlleitung und Beisitzern, soll laut Vorschlag erst rechtzeitig vor der nächsten Kommunalwahl konstituiert werden.
Die Vorlage führt zudem die Ausschüsse auf, die in der vorangegangenen Legislaturperiode bestanden. Diese umfassten neben den Pflichtgremien auch themenspezifische Ausschüsse für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Kultur, Sport, Soziales, Umwelt, Verkehr sowie für Jugendhilfe und Schule. Der Beschlussvorschlag sieht die Bildung einer entsprechenden Anzahl an Ausschüssen vor, um die parlamentarische Arbeit und die gesetzlichen Aufgabenbereiche der Stadt abzudecken.
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Beratungsfolge
- 19.11.2020 · Rat
- 2Bildung von Ausschüssen hier: Bestimmung der Mitgliederzahl der Ausschüsse sowie Wahl der Ausschussmitglieder und ihrer StellvertretungenZur Vorlage · 2020/309 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2020/309 des Bürgermeisters befasst sich mit der Bildung der Ausschüsse im Rat der Stadt Sprockhövel. Gegenstand der Vorlage ist die Festlegung der Mitgliederzahlen sowie die Wahl der Ausschussmitglieder und deren Stellvertretungen für die kommende Legislaturperiode.
Der Rat ist befugt, die Zusammensetzung und die Befugnisse der Ausschüsse eigenständig zu regeln, wobei eine Ausnahme für den Wahlausschuss besteht. Während im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rechnungsprüfungsausschuss ausschließlich Ratsmitglieder bestellt werden können, ist die Besetzung der übrigen Ausschüsse durch Ratsmitglieder, sachkundige Bürgerinnen und Bürger sowie sachkundige Einwohnerinnen möglich. Dabei darf die Anzahl der sachkundigen Bürgerinnen und Bürger die Zahl der Ratsmitglieder in den jeweiligen Gremien nicht erreichen.
Die Verwaltung verweist auf die bewährte Praxis einer Ausschussgröße von 13 Mitgliedern. Für die Besetzung der Ausschüsse ist das Zählverfahren nach Hare/Niemeyer vorgesehen, um die politischen Mehrheitsverhältnisse im Rat spiegelbildlich abzubilden. Die Vorlage sieht vor, dass die Ausschussmitglieder entweder durch die Annahme eines einheitlichen Wahlvorschlags oder durch Abstimmungen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl bestimmt werden. Zudem wird die Wahl von Stellvertreterinnen und Stellvertretern sowie die Festlegung der Reihenfolge ihrer Vertretung thematisiert. Bei der Abstimmung über die Ausschussbesetzung ist die Bürgermeisterin nicht stimmberechtigt.
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- 19.11.2020 · Rat
- 3Bildung von Ausschüssen, hier: Verteilung der AusschussvorsitzeZur Vorlage · 2020/316 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2020/316 des Bürgermeisters befasst sich mit der Verteilung der Ausschussvorsitze sowie der stellvertretenden Ausschussvorsitze im Rat der Stadt Sprockhövel. Die Grundlage für die Festlegung dieser Positionen bildet § 58 Absatz 5 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW).
Das Verfahren sieht zwei alternative Wege vor. Im Einigungsverfahren bestimmen die Fraktionen die Vorsitzenden aus der Mitte der stimmberechtigten Ratsmitglieder, sofern keine Einigung zwischen den Fraktionen vorliegt und nicht ein Fünftel der Ratsmitglieder widerspricht. In diesem Fall sind alle Fraktionen zu beteiligen, während die Stimme der Bürgermeisterin unberücksichtigt bleibt. Sachkundige Bürger können nicht als Vorsitzende gewählt werden.
Sollte keine Einigung erzielt werden, greift das sogenannte Zugreifverfahren. Hierbei erfolgt die Zuteilung der Sitze basierend auf der abstrakten Fraktionsstärke. Die Verteilung orientiert sich an der Reihenfolge der Höchstzahlen, die durch die Teilung der Mitgliederzahlen der Fraktionen durch aufeinanderfolgende Ganzzahlen entstehen. Bei identischen Höchstzahlen entscheidet das Losverfahren. Für die stellvertretenden Vorsitzenden findet ein entsprechendes neues Zugreifverfahren Anwendung, wobei die Stellvertretung des Hauptausschusses aus dessen Mitte gewählt wird. Eine Ausnahme bilden der Jugendhilfeausschuss und der Wahlausschuss, für die spezialgesetzliche Regelungen gelten.
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- 19.11.2020 · Rat
- 4Bildung von Ausschüssen, hier: Bestellung von Ratsmitgliedern zu beratenden AusschussmitgliedernZur Vorlage · 2020/317 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Rates am 19. November 2020 liegt die Beschlussvorlage 2020/317 zur Bestellung eines Ratsmitglieds als beratendes Mitglied in einem Ausschuss vor. Die Vorlage basiert auf der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, welche jedem Ratsmitglied das Recht einräumt, mindestens einem der Ausschüsse mit beratender Stimme anzugehören.
Gemäß der rechtlichen Grundlage der Gemeindeordnung ist die Bestellung eines entsprechenden Ratsmitglieds durch den Rat vorzunehmen. Die Vorlage sieht vor, dass ein Ratsmitglied zum beratenden Mitglied in einem Ausschuss bestellt wird. Mit der Beschlussfassung wird die personelle Besetzung dieses Ausschusses entsprechend der gesetzlichen Vorgaben ergänzt. Aus der Vorlage gehen keine haushaltsmäßigen Auswirkungen für den städtischen Haushalt hervor.
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- 19.11.2020 · Rat
- 5Unterrichtung des Rates über die haushaltswirtschaftliche SituationZur Vorlage · 2020/407 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Rates der Stadt Sprockhövel am 10. Dezember 2020 liegt die Beschlussvorlage 2020/407 zur Beratung vor. Gegenstand der Vorlage ist die Unterrichtung des Rates über die aktuelle haushaltswirtschaftliche Situation der Stadt.
Der Bürgermeister hat den Rat dazu angehalten, die dargelegte haushaltswirtschaftliche Lage zur Kenntnis zu nehmen. Die Vorlage dient der Information des Gremiums über den Stand der städtischen Finanzen. Ein konkreter Beschluss über Maßnahmen oder Budgetänderungen ist in diesem Tagesordnungspunkt nicht vorgesehen, da die Vorlage primär der Information dient. Weitere Details zur finanziellen Lage sind den beigefügten Anlagen zu entnehmen.
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Beratungsfolge
- 10.12.2020 · Rat
- 19.11.2020 · Rat
- 6Quartalsbericht III. Quartal 2020Zur Vorlage · 2020/406 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2020/406 dient der Information des Rates über die haushaltswirtschaftliche Lage der Stadt Sprockhövel. Gegenstand der Vorlage ist der Quartalsbericht für das dritte Quartal des Jahres 2020.
Der Bürgermeister hat den Bericht im Rahmen der Sitzung des Rates am 19. November 2020 zur Beratung vorgelegt. Der Inhalt der Vorlage beschränkt sich auf den Vorschlag, dass der Rat den haushaltswirtschaftlichen Bericht über das dritte Quartal 2020 zur Kenntnis nimmt. Weitere detaillierte Erläuterungen oder spezifische finanzielle Kennzahlen sind der vorliegenden Zusammenfassung nicht zu entnehmen, da auf die entsprechenden Anlagen verwiesen wird. Die Vorlage ist als Beschlussvorlage für eine nichtöffentliche Sitzung konzipiert.
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- 19.11.2020 · Rat
- 7Beteiligungsbericht 2019 der Stadt SprockhövelZur Vorlage · 2020/404 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2020/404 des Bürgermeisters sieht die Verabschiedung des Beteiligungsberichts der Stadt Sprockhövel für das Haushaltsjahr 2019 vor. Die Erstellung dieses Berichts ergibt sich aus der rechtlichen Verpflichtung gemäß § 117 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung NRW. Da die Stadt Sprockhövel für das Jahr 2019 von der Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses gemäß § 116a GO NRW Gebrauch gemacht hat, ist die Vorlage eines Beteiligungsberichts erforderlich.
Der Bericht umfasst wesentliche Informationen zu allen verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher sowie privatrechtlicher Form. Die Inhalte umfassen Angaben zu den Beteiligungsverhältnissen, den Zielen der Beteiligung, der Erfüllung des öffentlichen Zwecks sowie zu den Jahresergebnissen, Verbindlichkeiten und der Entwicklung des Eigenkapitals. Zudem werden wichtige Finanz- und Leistungsbeziehungen dokumentiert, um einen Überblick über die wirtschaftlichen Betätigungen der Stadt für das Jahr 2019 zu geben.
Die inhaltliche Gestaltung des Berichts orientiert sich an den Anforderungen der Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen sowie an einem Erlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW vom 25. Mai 2020. Da ein neues Muster für den Bericht zum Zeitpunkt der Erstellung noch nicht offiziell bekannt gegeben war, wurde die Vorlage auf Basis bestehender Strukturen und bisheriger Berichte erstellt. Der Rat ist gemäß der gesetzlichen Vorgaben dazu angehalten, über diesen Bericht in einer öffentlichen Sitzung gesondert zu beschließen.
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- 10.12.2020 · Rat
- 19.11.2020 · Rat
- 8Verlängerung der Übergangsfrist zu § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG)Zur Vorlage · 2020/349 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2020/349 befasst sich mit der Verlängerung der Übergangsfrist zur Anwendung des Umsatzsteuergesetzes (UStG) für die Stadt Sprockhövel. Hintergrund ist die Änderung der Umsatzbesteuerung für juristische Personen des öffentlichen Rechts durch das Steueränderungsgesetz 2015.
Nach bisheriger Rechtslage hatte der Rat der Stadt Sprockhövel bereits beschlossen, die Optionsmöglichkeit nach § 27 Abs. 22 UStG zu nutzen, um die Rechtslage in der Fassung vom 31. Dezember 2015 für Leistungen bis zum 1. Januar 2021 beizubehalten. Die Verwaltung führt aus, dass die Neubewertung komplexer Leistungsaustauschbeziehungen aufgrund fehlender Anwendungshinweise des Bundesministeriums der Finanzen sowie der Herausforderungen durch die COVID-19-Pandemie erschwert wurde.
Durch das Corona-Steuerhilfegesetz wurde nun eine gesetzliche Grundlage geschaffen, die die Übergangsregelung erweitert. Der Rat wird angefragt, die Optionsmöglichkeit nach § 27 Abs. 22a UStG zu nutzen. Damit soll die Anwendung der alten Rechtslage für sämtliche Leistungen, die im Zeitraum nach dem 31. Dezember 2020 und vor dem 1. Januar 2023 ausgeführt werden, weiterhin ermöglicht werden. Die Verwaltung empfiehlt die Zustimmung zu dieser Fristverlängerung bis zum 31. Dezember 2022.
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- 10.12.2020 · Rat
- 19.11.2020 · Rat
- 9Haushaltssanierungscontrolling hier: Bericht für den Zeitraum 01.01.2020 bis 30.09.2020Zur Vorlage · 2020/420 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2020/420 aus dem Geschäftsbereich I befasst sich mit dem Bericht zum Haushaltssanierungscontrolling für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. September 2020. Der Rat wird gebeten, den vorgelegten Bericht in dieser Form zur Kenntnis zu nehmen.
Aus den Erläuterungen der Verwaltung geht hervor, dass die Prognose für den betrachteten Zeitraum einen Fehlbedarf in Höhe von 227.439 Euro ausweist. Dieser Wert stellt eine Verringerung von 52.842 Euro im Vergleich zum Bericht des zweiten Quartals dar.
Hinsichtlich der weiteren finanziellen Entwicklung wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der damaligen Entwicklung der Corona-Pandemie eine verlässliche Prognose über die finanziellen Auswirkungen im vierten Quartal nur eingeschränkt möglich war. Die Vorlage dient somit der Information über den aktuellen Stand der Haushaltslage im Rahmen des laufenden Sanierungsprozesses.
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Beratungsfolge
- 10.12.2020 · Rat
- 19.11.2020 · Rat
- 10Personalkosten- und Planstellencontrolling hier: Bericht für den Zeitraum 01.01.2020 bis 30.09.2020Zur Vorlage · 2020/421 · Beschlussvorlage
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Im Rahmen der Sitzung des Rates am 10. Dezember 2020 wurde die Vorlage 2020/421 aus dem Geschäftsbereich I zur Beratung vorgelegt. Gegenstand der Beschlussvorlage ist der Bericht zum Personalkosten- und Planstellencontrolling für den Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 30. September 2020.
Der Bericht legt den aktuellen Stand der Personal- und Planstellenentwicklung im ersten drei Quartale des Jahres 2020 dar. Nach den Erläuterungen der Verwaltung ist bei einer weiterhin vorsichtigen Prognose davon auszugehen, dass der aus dem Stellenplan 2020 resultierende Gesamtansatz für die Personalkosten auskömmlich sein wird. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass in vorangegangenen Berichten bereits auf bestehende Prognoserisiken aufmerksam gemacht wurde. Diese umfassen unter anderem Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen, Beihilfen sowie Rückstellungen für Urlaub und Überstunden.
Der vorgeschlagene Beschluss sieht vor, dass der Rat den vorgelegten Bericht zum Personalkosten- und Planstellencontrolling für den genannten Zeitraum zur Kenntnis nimmt.
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- 10.12.2020 · Rat
- 19.11.2020 · Rat
- 11Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2020/415 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2020/415 dient als Tagesordnungspunkt für die 11. öffentliche Sitzung des Rates der Stadt Sprockhövel am 19. November 2020. Gegenstand des Dokuments sind die Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil der Sitzung.
Der vorliegende Text enthält einen Beschlussvorschlag, der vorsieht, die Mitteilungen zur Kenntnis zu nehmen. Alternativ ist als Option aufgeführt, dass keine Mitteilungen vorliegen. Die Federführung für die Vorlage liegt beim Sachgebiet Digitalisierung/IT. Aus dem Dokument gehen keine weiteren inhaltlichen Details zu den spezifischen Mitteilungen oder zu den damit verbundenen Sachverhalten hervor, da auf die entsprechenden Anlagen verwiesen wird. Es sind keine haushaltsmäßigen Auswirkungen durch diesen Tagesordnungspunkt ausgewiesen.
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- 19.11.2020 · Rat
- 12Anfragen im öffentlichen Teil nach § 19 Absatz 2 der Geschäftsordnung für den Rat und die AusschüsseZur Vorlage · 2020/416 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2020/416 der Stadt Sprockhövel befasst sich mit dem Verfahren für Anfragen im öffentlichen Teil der Ratssitzung gemäß der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse. Die Vorlage dient der Behandlung von Anfragen, die gemäß § 19 Absatz 2 der Geschäftsordnung von Ratsmitgliedern an den Bürgermeister gerichtet werden können.
Nach den geltenden Regelungen sind Ratsmitglieder berechtigt, schriftliche oder elektronische Anfragen zu städtischen Angelegenheiten einzureichen, sofern diese mindestens fünf Werktage vor Sitzungsbeginn vorliegen. Die Beantwortung erfolgt grundsätzlich mündlich in der Sitzung, kann jedoch auf Verlangen der Fragesteller oder der Fragestellerin schriftlich erfolgen. Darüber hinaus können in der Sitzung mündliche Anfragen zu Themen des Aufgabenbereichs der Stadt gestellt werden, die nicht auf der Tagesordnung stehen. Diese Anfragen müssen kurz gefasst sein und eine kurze Beantwortung ermöglichen, wobei jeweils eine Zusatzfrage zulässig ist.
Die Vorlage sieht vor, dass die Verwaltung die Anfragen beantwortet oder alternativ feststellt, dass keine Anfragen vorliegen. Eine Zurückweisung von Anfragen ist möglich, wenn die formalen Bestimmungen nicht eingehalten werden, die Auskunft bereits innerhalb der letzten sechs Monate erteilt wurde oder die Beantwortung mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden wäre. Eine Aussprache zu den Anfragen findet nicht statt. Federführend für die Vorlage ist das Sachgebiet Digitalisierung/IT.
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Beratungsfolge
- 19.11.2020 · Rat
- 13Fragestunde nach § 20 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt SprockhövelZur Vorlage · 2020/417 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2020/417 des Sachgebiets Digitalisierung/IT befasst sich mit der Durchführung der Fragestunde gemäß § 20 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Sprockhövel. Der Tagesordnungspunkt ist für die 13. Sitzung des Rates am 19. November 2020 vorgesehen.
Die Vorlage legt die formalen Rahmenbedingungen für die Beantwortung von Einwohneranfragen fest. Gemäß der geltenden Geschäftsordnung ist die Fragestunde in der Regel Teil der Tagesordnung und findet im Anschluss an die öffentliche Sitzung statt, wobei der Rat über Ausnahmen oder die zeitliche Platzierung innerhalb der Sitzung entscheiden kann. Berechtigt sind alle Einwohner der Stadt, mündliche Fragen an den Bürgermeister zu richten, sofern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen.
Die Regelung sieht vor, dass jede Fragestellerin und jeder Fragesteller maximal zwei Fragen sowie jeweils eine Zusatzfrage stellen darf. Die Reihenfolge der Wortmeldungen wird bei gleichzeitigen Meldungen durch den Bürgermeister bestimmt. Die Beantwortung der Anfragen erfolgt im Regelfall mündlich durch den Bürgermeister. Sollte eine unmittelbare Antwort nicht möglich sein, kann auf eine schriftliche Beantwortung verwiesen werden. Eine Aussprache zu den Fragen findet nicht statt. Als Beschlussvorschlag ist vorgesehen, dass die Anfragen durch den Bürgermeister beantwortet werden oder alternativ festgehalten wird, dass keine Anfragen aus der Bevölkerung vorliegen.
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Beratungsfolge
- 19.11.2020 · Rat