Fragestunde nach § 20 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Sprockhövel
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2020/417 des Sachgebiets Digitalisierung/IT befasst sich mit der Durchführung der Fragestunde gemäß § 20 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Sprockhövel. Der Tagesordnungspunkt ist für die 13. Sitzung des Rates am 19. November 2020 vorgesehen.
Die Vorlage legt die formalen Rahmenbedingungen für die Beantwortung von Einwohneranfragen fest. Gemäß der geltenden Geschäftsordnung ist die Fragestunde in der Regel Teil der Tagesordnung und findet im Anschluss an die öffentliche Sitzung statt, wobei der Rat über Ausnahmen oder die zeitliche Platzierung innerhalb der Sitzung entscheiden kann. Berechtigt sind alle Einwohner der Stadt, mündliche Fragen an den Bürgermeister zu richten, sofern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen.
Die Regelung sieht vor, dass jede Fragestellerin und jeder Fragesteller maximal zwei Fragen sowie jeweils eine Zusatzfrage stellen darf. Die Reihenfolge der Wortmeldungen wird bei gleichzeitigen Meldungen durch den Bürgermeister bestimmt. Die Beantwortung der Anfragen erfolgt im Regelfall mündlich durch den Bürgermeister. Sollte eine unmittelbare Antwort nicht möglich sein, kann auf eine schriftliche Beantwortung verwiesen werden. Eine Aussprache zu den Fragen findet nicht statt. Als Beschlussvorschlag ist vorgesehen, dass die Anfragen durch den Bürgermeister beantwortet werden oder alternativ festgehalten wird, dass keine Anfragen aus der Bevölkerung vorliegen.
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Beratungsfolge
- 19.11.2020kein Ergebnis hinterlegt