Bildung von Ausschüssen, hier: Verteilung der Ausschussvorsitze
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2020/316 des Bürgermeisters befasst sich mit der Verteilung der Ausschussvorsitze sowie der stellvertretenden Ausschussvorsitze im Rat der Stadt Sprockhövel. Die Grundlage für die Festlegung dieser Positionen bildet § 58 Absatz 5 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW).
Das Verfahren sieht zwei alternative Wege vor. Im Einigungsverfahren bestimmen die Fraktionen die Vorsitzenden aus der Mitte der stimmberechtigten Ratsmitglieder, sofern keine Einigung zwischen den Fraktionen vorliegt und nicht ein Fünftel der Ratsmitglieder widerspricht. In diesem Fall sind alle Fraktionen zu beteiligen, während die Stimme der Bürgermeisterin unberücksichtigt bleibt. Sachkundige Bürger können nicht als Vorsitzende gewählt werden.
Sollte keine Einigung erzielt werden, greift das sogenannte Zugreifverfahren. Hierbei erfolgt die Zuteilung der Sitze basierend auf der abstrakten Fraktionsstärke. Die Verteilung orientiert sich an der Reihenfolge der Höchstzahlen, die durch die Teilung der Mitgliederzahlen der Fraktionen durch aufeinanderfolgende Ganzzahlen entstehen. Bei identischen Höchstzahlen entscheidet das Losverfahren. Für die stellvertretenden Vorsitzenden findet ein entsprechendes neues Zugreifverfahren Anwendung, wobei die Stellvertretung des Hauptausschusses aus dessen Mitte gewählt wird. Eine Ausnahme bilden der Jugendhilfeausschuss und der Wahlausschuss, für die spezialgesetzliche Regelungen gelten.
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- 19.11.2020kein Ergebnis hinterlegt