Bildung von Ausschüssen, hier: Bestellung von Ratsmitgliedern zu beratenden Ausschussmitgliedern
✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Rates am 19. November 2020 liegt die Beschlussvorlage 2020/317 zur Bestellung eines Ratsmitglieds als beratendes Mitglied in einem Ausschuss vor. Die Vorlage basiert auf der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, welche jedem Ratsmitglied das Recht einräumt, mindestens einem der Ausschüsse mit beratender Stimme anzugehören.
Gemäß der rechtlichen Grundlage der Gemeindeordnung ist die Bestellung eines entsprechenden Ratsmitglieds durch den Rat vorzunehmen. Die Vorlage sieht vor, dass ein Ratsmitglied zum beratenden Mitglied in einem Ausschuss bestellt wird. Mit der Beschlussfassung wird die personelle Besetzung dieses Ausschusses entsprechend der gesetzlichen Vorgaben ergänzt. Aus der Vorlage gehen keine haushaltsmäßigen Auswirkungen für den städtischen Haushalt hervor.
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Beratungsfolge
- 19.11.2020kein Ergebnis hinterlegt