Bebauungsplan Nr. 65 "Mittelstraße-Mitte" hier: Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Sprockhövel hat die Errichtung einer Veränderungssperre für den künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 65 „Mittelstraße – Mitte“ im Ortsteil Haßlinghausen als Satzung beschlossen. Die Maßnahme dient der Sicherung der städtebaulichen Ziele für dieses Gebiet.
Anlass für die Vorlage war eine Bauvoranfrage zur Errichtung einer Spielhalle sowie eines Bistros in der Mittelstraße 46. Da der Bebauungsplan Nr. 65 derzeit noch keine Planreife besitzt, ist das Vorhaben nach den Regelungen des Baugesetzbuches zu beurteilen. Die Verwaltung führt aus, dass die Stadtplanung darauf abzielt, den Kernbereich von Haßlinghausen zu stärken und die bestehenden Strukturen des Einzelhandels zu erhalten. Geplant ist die Festsetzung eines Mischgebietes, das Vergnügungsstätten, Sportwettcafés und ähnliche Nutzungen ausschließen soll, um eine Verdrängung von Verkaufsflächen zu verhindern und die Attraktivität der Einkaufsstraße zu wahren.
Die Veränderungssperre umfasst den räumlichen Bereich in der Gemarkung Haßlinghausen, begrenzt durch die Lemper Straße, die Mittelstraße sowie die Post- und Dorfstraße. Innerhalb dieses Gebiätes dürfen Vorhaben im Sinne des Baugesetzbuches nicht durchgeführt und bauliche Anlagen nicht beseitigt werden. Zudem sind wesentliche Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen untersagt, sofern diese nicht genehmigungspflichtig sind. Die Sperre tritt mit der ortsüblichen Bekanntmachung für die Dauer von zwei Jahren in Kraft. Ausnahmen können durch die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde zugelassen werden.
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