Gebührenbedarfsberechnung "Abfallbeseitigung" für 2021 und Erlass eines 6. Nachtrages zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallbeseitigung in der Stadt Sprockhövel
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2020/440 befasst sich mit der Gebührenbedarfsberechnung für die Abfallbeseitigung in der Stadt Sprockhövel für das Haushaltsjahr 2021. Der Entwurf sieht vor, die Gebührensätze ab dem 1. Januar 2021 gemäß der vorgelegten Kalkulation festzusetzen und gleichzeitig den 6. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallbeseitigung zu beschließen.
Die Kalkulation basiert auf verschiedenen Kostenpositionen. Während das Entsorgungsunternehmen für das Jahr 2021 keine Preiserhöhung geltend gemacht hat, ergeben sich bei anderen Positionen Veränderungen. So ist bei der Sperrgutabfuhr eine Anhebung der Abfallmenge von 350 auf 430 Tonnen verzeichnet, was zu einer Kostensteigerung führt. Bei den Kosten für Sondermüll aus Haushalten ist ein Anstieg zu verzeichnen, der unter anderem auf die Anpassung der Einwohnerzahl und eine Gebührenerhöhung seitens des Ennepe-Ruhr-Kreises zurückzuführen ist. Im Bereich des Hausmülls ist hingegen eine Senkung der Kosten aufgrund einer geringeren Abfallmenge vorgesehen.
Die Gebührenstruktur umfasst unter anderem eine Grundgebühr von 1,00 Euro pro Einwohner sowie spezifische Sätze für Restabfall, Bioabfall, Sperrgut und Altpapiererlöse. Die Verwaltung berücksichtigt in der Berechnung zudem die Kosten für die Papiersammlung, die Leerung von Straßenpapierkörben sowie die Beseitigung von wild abgelagertem Abfall. Die Kosten für die Behälterbestandspflege bleiben unverändert.
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