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Beschlussvorlage

Prüfung der Gültigkeit der Wahl der am 13.09.2020 gewählten Bürgermeisterin der Stadt Sprockhövel

2020/460 10.12.2020 Sachgebiet Organisation

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 2020/460 des Sachgebiets Organisation befasst sich mit der Prüfung der Gültigkeit der Bürgermeisterwahl, die am 13. September 2020 in der Stadt Sprockhövel stattgefunden hat. Der Wahlprüfungsausschuss legt dem Rat einen Beschlussvorschlag vor, die Wahl gemäß § 40 Abs. 1 Buchst. d) des Kommunalwahlgesetzes Nordrhein-Westfalen für gültig zu erklären.

Die Grundlage für diese Prüfung bildet das Kommunalwahlgesetz NRW, welches die entsprechenden Vorschriften für die Direktwahl der Bürgermeisterin vorsieht. Nach den gesetzlichen Bestimmungen ist die Vertretung verpflichtet, nach einer Vorprüfung durch den Wahlprüfungsausschuss über etwaige Einsprüche sowie über die Gültigkeit der Wahl von Amts wegen zu entscheiden.

In der vorliegenden Vorlage wird angeführt, dass im Zeitraum nach der Bekanntgabe des Wahlergebnisses keine Einsprüche gegen die Wahl eingegangen sind. Zudem wurden weder in der Vorbereitung der Wahl noch während der Wahlhandlung Unregelmäßigkeiten festgestellt, die eine Ungültigkeit der Wahl oder eine Neufeststellung des Ergebnisses rechtfertigen würden. Da keine der gesetzlich definierten Fälle für eine Unwirksamkeit vorliegt, empfiehlt der Ausschuss die Bestätigung der Wahl. Die Beratung der Vorlage war für die Sitzungen des Wahlprüfungsausschusses am 9. Dezember 2020 sowie des Rates am 10. Dezember 2020 vorgesehen.

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Beratungsfolge