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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- 1Bestellung einer Schriftführerin / eines Schriftführers und einer Stellvertretung für den WahlprüfungsausschussZur Vorlage · 2020/456 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Wahlprüfungsausschusses der Stadt Sprockhövel am 9. Dezember 2020 wurde über die Besetzung der Schriftführung beraten. Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2020/456, die aus dem Sachgebiet Organisation stammt, enthielt den Vorschlag zur Bestellung einer Schriftführerin sowie einer stellvertretenden Schriftführerin für das Gremium.
Gemäß dem Beschlussvorschlag wurde eine Person zur Schriftführerin des Wahlprüfungsausschusses gewählt. Ebenso wurde eine Person zur stellvertretenden Schriftführerin bestimmt. Die Vorlage sah keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen in Form von zusätzlichen Sachkosten oder freiwilligen Leistungen vor. Die Federführung der Vorlage oblag dem Sachgebiet Organisation.
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Beratungsfolge
- 09.12.2020 · Wahlprüfungsausschuss
- 2Prüfung der Gültigkeit der Wahl der am 13.09.2020 gewählten Bürgermeisterin der Stadt SprockhövelZur Vorlage · 2020/460 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2020/460 des Sachgebiets Organisation befasst sich mit der Prüfung der Gültigkeit der Bürgermeisterwahl, die am 13. September 2020 in der Stadt Sprockhövel stattgefunden hat. Der Wahlprüfungsausschuss legt dem Rat einen Beschlussvorschlag vor, die Wahl gemäß § 40 Abs. 1 Buchst. d) des Kommunalwahlgesetzes Nordrhein-Westfalen für gültig zu erklären.
Die Grundlage für diese Prüfung bildet das Kommunalwahlgesetz NRW, welches die entsprechenden Vorschriften für die Direktwahl der Bürgermeisterin vorsieht. Nach den gesetzlichen Bestimmungen ist die Vertretung verpflichtet, nach einer Vorprüfung durch den Wahlprüfungsausschuss über etwaige Einsprüche sowie über die Gültigkeit der Wahl von Amts wegen zu entscheiden.
In der vorliegenden Vorlage wird angeführt, dass im Zeitraum nach der Bekanntgabe des Wahlergebnisses keine Einsprüche gegen die Wahl eingegangen sind. Zudem wurden weder in der Vorbereitung der Wahl noch während der Wahlhandlung Unregelmäßigkeiten festgestellt, die eine Ungültigkeit der Wahl oder eine Neufeststellung des Ergebnisses rechtfertigen würden. Da keine der gesetzlich definierten Fälle für eine Unwirksamkeit vorliegt, empfiehlt der Ausschuss die Bestätigung der Wahl. Die Beratung der Vorlage war für die Sitzungen des Wahlprüfungsausschusses am 9. Dezember 2020 sowie des Rates am 10. Dezember 2020 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 10.12.2020 · Rat
- 09.12.2020 · Wahlprüfungsausschuss
- 3Prüfung der Gültigkeit der Wahl des am 13.09.2020 gewählten Rates der Stadt SprockhövelZur Vorlage · 2020/457 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2020/457 des Sachgebiets Organisation befasst sich mit der Prüfung der Gültigkeit der am 13. September 2020 durchgeführten Ratswahl in der Stadt Sprockhövel. Gemäß den Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes Nordrhein-Westfalen ist der gewählte Wahlprüfungsausschuss dazu verpflichtet, nach einer Vorprüfung über etwaige Einsprüche sowie die allgemeine Gültigkeit der Wahl von Amts wegen zu entscheiden.
Die Verwaltung legt dar, dass im Zeitraum nach der Bekanntgabe des Wahlergebnisses keine Einsprüche gegen die Wahl eingegangen sind. Zudem wurden im Rahmen der Vorbereitung der Wahl sowie während der eigentlichen Wahlhandlung keine Unregelmäßigkeiten festgestellt. Da keine der gesetzlich definierten Fälle vorliegt, die eine Ungültigkeit der Wahl aufgrund mangelnder Wählbarkeit von Vertretern, Unregelmäßigkeiten mit Einfluss auf das Ergebnis oder Mängel bei der Neufeststellung des Ergebnisses begründen könnten, empfiehlt der Wahlprüfungsausschuss dem Rat, die Wahl gemäß § 40 Abs. 1 Buchst. d) Kommunalwahlgesetz NRW für gültig zu erklären.
Die Beratung der Vorlage ist für den Wahlprüfungsausschuss am 3. Dezember 2020 sowie für den Rat am 10. Dezember 2020 vorgesehen. Eine haushaltsmäßige Auswirkung der Beschlussfassung wird nicht ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 10.12.2020 · Rat
- 09.12.2020 · Wahlprüfungsausschuss