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Beschlussvorlage

Prüfung der Gültigkeit der Wahl des am 13.09.2020 gewählten Rates der Stadt Sprockhövel

2020/457 10.12.2020 Sachgebiet Organisation

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2020/457 des Sachgebiets Organisation befasst sich mit der Prüfung der Gültigkeit der am 13. September 2020 durchgeführten Ratswahl in der Stadt Sprockhövel. Gemäß den Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes Nordrhein-Westfalen ist der gewählte Wahlprüfungsausschuss dazu verpflichtet, nach einer Vorprüfung über etwaige Einsprüche sowie die allgemeine Gültigkeit der Wahl von Amts wegen zu entscheiden.

Die Verwaltung legt dar, dass im Zeitraum nach der Bekanntgabe des Wahlergebnisses keine Einsprüche gegen die Wahl eingegangen sind. Zudem wurden im Rahmen der Vorbereitung der Wahl sowie während der eigentlichen Wahlhandlung keine Unregelmäßigkeiten festgestellt. Da keine der gesetzlich definierten Fälle vorliegt, die eine Ungültigkeit der Wahl aufgrund mangelnder Wählbarkeit von Vertretern, Unregelmäßigkeiten mit Einfluss auf das Ergebnis oder Mängel bei der Neufeststellung des Ergebnisses begründen könnten, empfiehlt der Wahlprüfungsausschuss dem Rat, die Wahl gemäß § 40 Abs. 1 Buchst. d) Kommunalwahlgesetz NRW für gültig zu erklären.

Die Beratung der Vorlage ist für den Wahlprüfungsausschuss am 3. Dezember 2020 sowie für den Rat am 10. Dezember 2020 vorgesehen. Eine haushaltsmäßige Auswirkung der Beschlussfassung wird nicht ausgewiesen.

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Beratungsfolge