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Beschlussvorlage

Neuaufstellung des sachlichen Teilplans regionale Kooperationsstandorte zum Regionalplan Ruhr hier: Beteiligung gemäß § 9 Raumordnungsgesetz (ROG) in Verbindung mit § 13 Landesplanungsgesetz (LPlG) NRW

2020/444 10.12.2020

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Im Rahmen der Sitzung des Rates am 10. Dezember 2020 wurde die Beschlussvorlage 2020/444 zur Neuaufstellung des sachlichen Teilplans regionale Kooperationsstandorte zum Regionalplan Ruhr behandelt. Der Regionalverband Ruhr hat im Rahmen dieses Verfahrens die Stadt Sprockhövel gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Raumordnungsgesetzes und des Landesplanungsgesetzes NRW formal beteiligt. Ziel des sachlichen Teilplans ist die Sicherung von zusammenhängenden Wirtschaftsflächen für die Ansiedlung von flächenintensiven Gewerbe- und Industriebetrieben durch die Festlegung von 24 Standorten in der Planungsregion.

Der Entwurf des sachlichen Teilplans sieht im Bereich der Stadt Sprockhövel keinen regionalen Kooperationsstandort vor. Zuvor hatte der Rat der Stadt Sprockhövel im Dezember 2018 eine Erweiterung des Standorts Linderhausen vorgeschlagen, der sich in der Stadt Schwelm befindet. Da die Stadt Schwelm jedoch die Planung für den Standort Linderhausen abgelehnt hat, wird eine Erweiterung des Standorts durch die Stadt Sprockhövel nicht mehr als sinnvoll erachtet. Der Rat nahm den vorliegenden Entwurf somit zur Kenntnis und beauftragte die Verwaltung, keine Anregungen oder Bedenken zum sachlichen Teilplan einzureichen. Haushaltsmäßige Auswirkungen werden für dieses Vorhaben nicht verzeichnet.

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Beratungsfolge

  • 10.12.2020
    kein Ergebnis hinterlegt