Finanzierungsbedarf "Straßenreinigung" für 2021
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2020/442 des Bürgermeisters befasst sich mit dem Finanzierungsbedarf für die Straßenreinigung, einschließlich der Sommerreinigung und des Winterdienstes, für das Haushaltsjahr 2021. Da die Stadt Sprockhövel seit dem Jahr 2009 keine gesonderten Gebühren für diese Leistungen erhebt, erfolgt die Finanzierung über einen Zuschlag zur Grundsteuer B.
Der Vorschlag sieht vor, den Zuschlag zur Grundsteuer B ab dem 1. Januar 2021 unverändert auf 30 Prozentpunkte festzusetzen. Die Grundlage hierfür bildet eine Bedarfsberechnung, die sich auf die Kalkulationen des Haushaltsjahres 2021 bezieht. Der kalkulierte Gesamtkostenbedarf für das Jahr 2021 beläuft sich auf 417.509,00 Euro. Nach Abzug von Erlösen und entsprechenden Entlastungen für den Winterdienst auf Gehwegen vor öffentlichen Gebäuden sowie zur Abgeltung des öffentlichen Interesses verbleibt ein zu deckender Finanzierungsbedarf von 263.829,97 Euro.
Die Kalkulation der Kosten umfasst Sachkosten sowie Verwaltungskosten, interne Leistungsverrechnungen und Kosten des Bereitschaftsdienstes. Bei der Planung der Einsatzstunden für den Winterdienst wurde ein Ansatz von 2.800 Stunden gewählt, um möglichen witterungsbedingten Schwankungen Rechnung zu tragen, da der rechnerische Mittelwert der Jahre 2015 bis 2019 bei etwa 1.500 Stunden lag. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die tatsächliche Kostenentwicklung von der Intensität der winterlichen Witterung abhängt.
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