Gebührenbedarfsberechnung "Entwässerung" für 2021 und Erlass eines 6. Nachtrages zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung in der Stadt Sprockhövel
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2020/441 befasst sich mit der Gebührenbedarfsberechnung für die Entwässerung im Jahr 2021 sowie dem 6. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung in der Stadt Sprockhövel. Der Vorschlag sieht die Festsetzung neuer Gebührensätze ab dem 1. Januar 2021 vor.
Die Gesamtkosten für die Abwasserbeseitigung steigen von 5.918.849,00 Euro im Jahr 2020 auf 6.168.173,00 Euro im Jahr 2021. Zu den wesentlichen Kostensteigerungen zählen die Verwaltungskosten, die Sachkosten der Kanalisation, Honorare sowie die Entsorgung von Grundstückskläreinrichtungen. Insbesondere bei der Entsorgung von Grundstückskläreinrichtungen erhöht sich der Preis für Klärschlamm, Frischwasser und Abwasser aus Gruben von 9,00 Euro auf 15,00 Euro pro Kubikmeter. Demgegenüber sinkt der kalkulatorische Zinssatz von 5,00 % auf 4,75 %.
Für die Kostenverteilung der Mischwasserkanalisation wird die Methode des fiktiven Trennsystems angewandt. Die Gebührensätze für Niederschlagswasser erhöhen sich für Verbandsmitglieder von 0,81 Euro auf 0,91 Euro pro Quadratmeter und für übrige Anschlüsse von 1,05 Euro auf 1,15 Euro pro Quadratmeter. Beim Schmutzwasser steigt der Satz für Verbandsmitglieder auf 1,65 Euro pro Kubikmeter und für übrige auf 3,43 Euro pro Kubikmeter. Bei Kleinkläranlagen erhöht sich die Entsorgungsgebühr von 47,43 Euro auf 59,79 Euro pro Kubikmeter, während die Grundgebühr bei 21,92 Euro pro Einwohner liegt. Für abflusslose Gruben steigt die Entsorgungsgebühr auf 23,09 Euro pro Kubikmeter.
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