Anfragen im öffentlichen Teil nach § 19 Absatz 2 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2020/430 der Stadt Sprockhövel befasst sich mit der Behandlung von Anfragen im öffentlichen Teil der Ratssitzung gemäß der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse. Die Vorlage dient als Grundlage für die Bearbeitung von Anfragen, die von Ratsmitgliedern an den Bürgermeister gerichtet werden.
Nach den Regelungen des § 19 der Geschäftsordnung sind Ratsmitglieder berechtigt, schriftliche oder elektronische Anfragen zu städtischen Angelegenheiten einzureichen, sofern diese mindestens fünf Werktage vor Sitzungsbeginn vorliegen. Die Beantwortung erfolgt primär mündlich in der Sitzung, kann jedoch auf Verlangen der Fragestellerin oder des Fragstellers schriftlich erfolgen. Darüber hinaus können in den Sitzungen mündliche Anfragen zu städtischen Aufgaben gestellt werden, die nicht auf der Tagesordnung stehen. Diese müssen kurz gefasst sein und eine kurze Beantwortung ermöglichen, wobei jeweils eine Zusatzfrage zulässig ist. Eine sofortige Beantwortung kann unter Verweis auf die nächste Sitzung oder eine schriftliche Auskunft vertagt werden.
Die Vorlage führt zudem die Bedingungen auf, unter denen Anfragen zurückgewiesen werden können. Dies ist möglich, wenn die formalen Bestimmungen nicht eingehalten wurden, die gewünschte Auskunft bereits innerhalb der letzten sechs Monate erteilt wurde oder die Beantwortung mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden wäre. Eine Aussprache zu den Anfragen findet nicht statt. Federführend für die Vorlage ist das Sachgebiet Digitalisierung/IT.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 201 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 10.12.2020kein Ergebnis hinterlegt