Beitritt zur KoPart eg
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Sprockhövel plant den Beitritt zur interkommunalen Einkaufsgenossenschaft des Städte- und Gemeindebundes NRW, der KoPart eG, mit Wirkung zum 1. Januar 2021. Im Rahmen dieses Beitritts soll ein Geschäftsanteil in Höhe von 750 € erworben werden. Die Bürgermeisterin wird durch den Beschlussvorschlag ermächtigt, die entsprechende Beitrittserklärung zu unterzeichnen. Zudem ist die Wahl eines Vertreters für die Generalversammlung der Genossenschaft sowie die Benennung eines Verhinderungsvertreters vorgesehen.
Die KoPart eG verfolgt das Ziel, durch die Bündelung kommunaler Bedarfe Synergieeffekte zu nutzen und bessere Konditionen am Markt zu erzielen. Durch die Verlagerung von Beschaffungsaufgaben auf die Genossenschaft sollen Ressourcen in den Verwaltungen frei werden und Prozesskosten gesenkt werden. Das Angebot umfasst unter anderem die Beschaffung von Massengütern wie Bürobedarf, IT-Hardware oder Schulmöbeln sowie die Unterstützung bei Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich. Die Genossenschaft bietet zudem elektronische Einkaufskataloge für verschiedene Verbrauchsgüter an.
Finanziell ist der Erwerb des Geschäftsanteils als einmalige Kosten zu betrachten, wobei keine Nachschusspflicht für die Mitglieder besteht. Laufende Kosten entstehen lediglich bei der Inanspruchnahme von Leistungen durch Grundpreise und Bestellgebühren. Eine Verpflichtung zur Nutzung der Genossenschaftsleistungen besteht für die Stadt nicht. Die wirtschaftliche Förderung der Mitglieder soll durch Preisvorteile und die Möglichkeit einer Dividendenbeteiligung erreicht werden.
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