Halbjahresbericht 2020 der ZGS
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2020/284 dient der Vorlage des Halbjahresberichts 2020 der Zentralen Gebäudebewirtschaftung (ZGS) im Betriebsausschuss. Gemäß § 13 der Betriebssatzung der Stadt Sprockhövel ist die Betriebsleitung der ZGS dazu verpflichtet, dem Bürgermeister, dem Betriebsausschuss sowie dem Kämmerer schriftlich über die Entwicklung des Vermögensplanes zu berichten.
Der Bericht umfasst die Ermittlung der Aufwendungen und Erträge des Erfolgsplanes sowie der Einnahmen und Ausgaben des Vermögensplanes mit Stand zum 30. Juni 2020. Dabei werden die Ist-Werte den entsprechenden Ansätzen des Wirtschaftsplanes gegenübergestellt. Der Bericht wurde dem Bürgermeister und dem Kämmerer bereits vorab zur Verfügung gestellt. Mit der vorliegenden Vorlage wird dem Betriebsausschuss der Halbjahresbericht zur Kenntnis gegeben. Es sind keine haushaltsmäßigen Auswirkungen durch diesen Vorgang vorgesehen.
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