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Beschlussvorlage

Wirtschaftsplan 2021 der Zentralen Gebäudebewirtschaftung der Stadt Sprockhövel

2020/288 29.09.2020 Zentrale Gebäudebewirtschaftung

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2020/288 der Zentralen Gebäudebewirtschaftung der Stadt Sprockhövel betrifft den Entwurf des Wirtschaftsplanes für das Jahr 2021. Der Entwurf wurde dem Betriebsausschuss zur Beratung in den Fraktionen zugeleitet, wobei die Beratung im nächsten Betriebsausschuss am 23. November 2020 vorgesehen ist.

Der Wirtschaftsplan verfolgt das Ziel, die wirtschaftliche Stabilität des Eigenbetriebes zu wahren, die Rentabilität zu sichern und die Liquidität zu erhalten. Dabei gelten neben den Vorgaben der Eigenbetriebsverordnung und des Handelsrechts auch die Bestimmungen zur Haushaltswirtschaft. Gemäß der Gemeindeordnung ist die ZGS dazu angehalten, Entgelte und Mieten so festzusetzen, dass die Rechnung ausgeglichen ist, wobei die Gemeinde nur bei Unmöglichkeit einer Aufwanddeckung Mittel zur Ausgleichung bereitstellt.

Aufgrund der Haushaltslage der Stadt wurden die Ansätze im Erfolgsplan knapp kalkuliert. In der Planung wurde berücksichtigt, dass die Mieten der Stadt für das kommende Wirtschaftsjahr auf dem Stand von 2019 eingefroren wurden. Der Vermögens- und Finanzplan basiert unter anderem auf dem Gebäudekataster und berücksichtigt aktuelle Entwicklungen. Der Vermögensplan wurde auf das notwendige Maß beschränkt. Zudem konnte die ZGS die Vorgabe einhalten, die Neuverschuldung auf maximal zwei Drittel der Tilgung zu begrenzen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 180 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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