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Beschlussvorlage

Bildung von Eingangsklassen an den Sprockhöveler Grundschulen zum Schuljahr 2020/2021 (Kommunale Klassenrichtzahl)

2020/028 11.03.2020

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2020/028 befasst sich mit der Bildung von Eingangsklassen an den Grundschulen der Stadt Sprockhövel für das Schuljahr 2020/2021. Grundlage für die Planung ist das Gesetz zur Sicherung eines qualitativ hochwertigen und wohnungsnahen Grundschulangebotes in Nordrhein-Westfalen, welches die Einführung einer kommunalen Klassenrichtzahl vorsieht. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben legt der Schulträger die Anzahl und Verteilung der Eingangsklassen unter Beachtung einer Höchstgrenze fest, die sich nach der Schülerzahl richtet.

Für das kommende Schuljahr sind an den Sprockhöveler Grundschulen insgesamt 205 Kinder angemeldet. Auf Basis dieser Anmeldungen werden insgesamt neun Eingangsklassen gebildet. Die Verteilung der Klassen auf die einzelnen Schulstandorte sieht vor, dass an der GGS Börgersbruch vier Klassen, an der GGS Haßlinghausen drei Klassen, an der GGS Gennebreck eine Klasse und an der GGS Hobeuken eine Klasse eingerichtet werden.

Die Planung der Klassenbildung erfolgte unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Schülerzahlen und der Erfahrungswerte aus den Vorjahren. Die Aufteilung der Eingangsklassen wurde mit dem Schulamt des Ennepe-Ruhr-Kreises abgestimmt, wobei die Schulleitungen der betroffenen Schulen bereits informiert wurden. Der Ausschuss für Jugendhilfe und Schule wird im Rahmen der Sitzung gebeten, den vorliegenden Sachstandsbericht zur Kenntnis zu nehmen.

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