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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- 12Standort der Interimslösung Kita HaßlinghausenZur Vorlage · 2020/127 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2020/127 des Geschäftsbereichs II befasst sich mit der Standortfindung für eine Interimslösung der Kita Haßlinghausen. Aufgrund der aktuellen Kindergartenbedarfsplanung werden im Stadtteil Haßlinghausen zusätzliche Plätze benötigt, wobei ab August 2020 Bedarf für zwei Gruppen und ab dem Kindergartenjahr 2021/22 für drei Gruppen besteht. Da die Planung und Errichtung eines dauerhaften Standorts mehr Zeit in Anspruch nimmt, ist eine mobile Zwischenlösung zur Überbrückung erforderlich.
Die Verwaltung empfiehlt dem Ausschuss für Jugendhilfe und Schule sowie dem Rat, den Standort Silscheder Straße/Am Hoppe als Interimslösung zu beschließen. Eine zuvor in Betracht gezogene Variante auf einem städtischen Gewerbegrundstück („Zum Strandbad“) wurde verworfen, da im Rahmen der Nachbarschaftsbeteiligung auf mögliche Geruchsentwicklungen durch benachbarte Färbeprozesse hingewiesen wurde.
Der vorgeschlagene Standort Silscheder Straße/Am Hoppe wurde nach einer Untersuchung der Flächen als realisierbar eingestuft. Unter Einhaltung der erforderlichen Abstände zur B234 und zur Landesstraße bestehen bau- und planungsrechtlich keine Hindernisse, sofern ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt wird. Die Fläche bietet zudem die Möglichkeit, den Standort im Sommer 2021 um eine dritte Gruppe zu erweitern. Der Standort ist durch die Buslinie 584 an den öffentlichen Personennahverkehr angebunden. Der zuständige Träger der Einrichtung hat bereits seine Zustimmung zu dieser Variante signalisiert. Eine Entscheidung über den Standort ist zur Sicherstellung des Betriebs ab dem 01.08.2020 als dringlich eingestuft.
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Beratungsfolge
- 11.03.2020 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 1Vorstellung des Jahresberichts der Jugendzentren für 2019Zur Vorlage · 2020/108 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule am 11. März 2020 liegt die Beschlussvorlage 2020/108 zur Kenntnisnahme des Jahresberichts der Jugendzentren für das Jahr 2019 vor. Der Bericht umfasst eine jährliche Übersicht der beiden städtischen Jugendzentren.
Die vorliegende Dokumentation gibt Auskunft über die im Berichtsjahr durchgeführten Veranstaltungen, Projekte und Angebote. Zudem enthält der Bericht Angaben zu den jeweiligen Besucher- und Teilnehmerzahlen der Einrichtungen. Der Leiter der beiden Jugendzentren stellt den Bericht in der Sitzung vor und steht für Rückfragen zur Verfügung.
Mit dem vorliegenden Beschlussvorschlag wird angestrebt, dass der Ausschuss die Erläuterungen zum Jahresbericht offiziell zur Kenntnis nimmt. Aus dem Dokument geht hervor, dass für diesen Vorgang keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten sind.
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Beratungsfolge
- 11.03.2020 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 2Bildung von Eingangsklassen an den Sprockhöveler Grundschulen zum Schuljahr 2020/2021 (Kommunale Klassenrichtzahl)Zur Vorlage · 2020/028 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2020/028 befasst sich mit der Bildung von Eingangsklassen an den Grundschulen der Stadt Sprockhövel für das Schuljahr 2020/2021. Grundlage für die Planung ist das Gesetz zur Sicherung eines qualitativ hochwertigen und wohnungsnahen Grundschulangebotes in Nordrhein-Westfalen, welches die Einführung einer kommunalen Klassenrichtzahl vorsieht. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben legt der Schulträger die Anzahl und Verteilung der Eingangsklassen unter Beachtung einer Höchstgrenze fest, die sich nach der Schülerzahl richtet.
Für das kommende Schuljahr sind an den Sprockhöveler Grundschulen insgesamt 205 Kinder angemeldet. Auf Basis dieser Anmeldungen werden insgesamt neun Eingangsklassen gebildet. Die Verteilung der Klassen auf die einzelnen Schulstandorte sieht vor, dass an der GGS Börgersbruch vier Klassen, an der GGS Haßlinghausen drei Klassen, an der GGS Gennebreck eine Klasse und an der GGS Hobeuken eine Klasse eingerichtet werden.
Die Planung der Klassenbildung erfolgte unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Schülerzahlen und der Erfahrungswerte aus den Vorjahren. Die Aufteilung der Eingangsklassen wurde mit dem Schulamt des Ennepe-Ruhr-Kreises abgestimmt, wobei die Schulleitungen der betroffenen Schulen bereits informiert wurden. Der Ausschuss für Jugendhilfe und Schule wird im Rahmen der Sitzung gebeten, den vorliegenden Sachstandsbericht zur Kenntnis zu nehmen.
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- 11.03.2020 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 3Antrag DPSG St. Januarius Niederprockhövel, Antrag auf Gewährung eines InvestitionszuschussesZur Vorlage · 2020/106 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule am 11. März 2020 liegt die Beschlussvorlage 2020/106 zur Beratung vor. Gegenstand der Vorlage ist ein Antrag der DPSG St. Januarius Niederprockhövel auf die Gewährung eines Investitionszuschusses.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Jugendhilfe und Schule der Empfehlung der Verwaltung folgt und einen Investitionszuschuss in Höhe von 330,00 Euro bewilligt. Die Vorlage weist darauf hin, dass durch diese Maßnahme haushaltsmäßige Auswirkungen entstehen, wobei die geschätzten Kosten für den Zuschuss bei 330,00 Euro liegen. Es sind keine weiteren jährlichen Folgekosten oder Folgeeinnahmen aus dieser Entscheidung ersichtlich.
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Beratungsfolge
- 11.03.2020 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 4Einrichtungsscharfe Darstellung des Kindergartenbedarfsplans für das Kita-Jahr 2020 / 21Zur Vorlage · 2020/116 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule am 11. März 2020 wurde die Einrichtungsscharfe Darstellung des Kindergartenbedarfsplans für das Kita-Jahr 2020/21 zur Kenntnis genommen und die Umsetzung beschlossen. Die Vorlage dient der Grundlage für den Antrag des Jugendamtes auf Betriebskostenzuschüsse beim LWL Landesjugendamt für alle Kindertageseinrichtungen in Sprockhövel.
Gemäß dem Kinderbildungsgesetz ist eine solche detaillierte Jugendhilfeplanung erforderlich, welche die genauen Platzzahlen der einzelnen Einrichtungen unter Berücksenschaftnahme von Gruppenform, Stundenumfang und der Anzahl von Kindern mit Behinderung ausweist. Die Höhe und Anzahl der zu beantragenden Kindpauschalen basieren auf der städtischen Jugendhilfeplanung, welche wiederum auf der bereits zuvor verabschiedeten Kindergartenbedarfsplanung aufbaut.
Die Verwaltung wies darauf hin, dass die tabellarische Darstellung der platzgenauen Planung erst kurzfristig vorgelegt werden konnte. Dies begründet sich durch den gesetzlichen Stichtag am 15. März sowie die Notwendigkeit, dass die Träger der Einrichtungen ihre Planungen und Anträge auf Betriebskostenförderung erst bis zu diesem Zeitpunkt einreichen müssen. Da durch kurzfristige Änderungen seitens der Eltern oder Einrichtungen ein Klärungsbedarf bestehen kann, erfolgt die Bereitstellung der Daten zeitnah vor der Sitzung. Die Umsetzung der einrichtungsscharfen Planung ist zudem Voraussetzung für die finanzielle Förderung der Kindertageseinrichtungen durch Landesmittel.
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- 11.03.2020 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 5Aktuelle Entwicklungen in der KindergartenbedarfsplanungZur Vorlage · 2020/118 · Beschlussvorlage
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Die Verwaltung legt dem Ausschuss für Jugendhilfe und Schule Informationen zu den aktuellen Entwicklungen in der Kindergartenbedarfsplanung für die Jahre 2020/21 und 2021/22 vor. Für das Kindergartenjahr 2020/21 wurde ein Fehlbedarf im Bereich der über dreijährigen Kinder von insgesamt 33 Plätzen festgestellt, wobei 22 Plätze auf den Wohnbereich Haßlinghausen und 11 Plätze auf den Wohnbebauung Niedersprockhövel entfallen.
Um dem Bedarf in Haßlinghausen zu begegnen, wurde der Bau einer mindestens dreigruppigen Kindertageseinrichtung beschlossen. Die ZGS wurde mit der Umsetzung beauftragt, wobei für die Übergangszeit die Nutzung eines Gebäudes in Modulbauweise vorgesehen ist. Die Trägerschaft für die neue Einrichtung in Haßlinghausen wurde der AWO Ennepe-Ruhr übertragen. Die Belegung der Plätze erfolgt derzeit über die Kita „Am Blumenhaus“. Im Wohnbereich Niedersprockhövel soll der Platzbedarf durch die Bereitstellung von Überhangplätzen in bestehenden Einrichtungen, wie der Kita „KiFaz Miteinander“, ausgeglichen werden.
Der Bedarf im Bereich der unter dreijährigen Kinder gilt als gedeckt, unterstützt durch ein wachsendes Angebot an Kindertagespflege. Für das Jahr 2020/21 stehen in Sprockhövel insgesamt 794 Kita-Plätze in 16 Einrichtungen zur Verfügung. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Kinderzahlen bei den unter einem Jahr alten Kindern in den letzten vier Jahren über der Marke von 200 gelegen haben, während die jüngeren Jahrgänge die Einrichtungen verlassen.
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- 11.03.2020 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 6Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2020/110 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2020/110 dient als Tagesordnungspunkt für die 6. Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule, die am 11. März 2020 stattfindet. Der Inhalt der Vorlage umfasst Mitteilungen der Verwaltung für den öffentlichen Teil der Sitzung.
Aus dem Dokument geht hervor, dass für diesen Tagesordnungspunkt kein spezifischer Beschlussvorschlag formuliert wurde. Es sind keine haushaltsmäßigen Auswirkungen durch diesen Punkt vorgesehen. Eine Verpflichtung zur Vorlage von Sachstandsberichten durch den zuständigen Fachbereich ist für diesen Vorgang nicht hinterlegt.
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Beratungsfolge
- 11.03.2020 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 7Anfragen im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2020/111 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2020/111 dient als Tagesordnungspunkt für die Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule am 11. März 2020. Der Gegenstand der Beratung im öffentlichen Teil der Sitzung umfasst Anfragen, die in diesem Gremium behandelt werden sollen.
Aus der vorliegenden Unterlage geht hervor, dass für diesen Tagesordnungspunkt kein spezifischer Beschlussvorschlag formuliert wurde. Es sind keine haushaltsmäßigen Auswirkungen durch die Behandlung dieses Punktes zu erwarten, da die Vorlage keine Kosten für Personalsachkosten oder freiwillige Leistungen ausweist. Über die Notwendigkeit eines Berichtswesens durch den zuständigen Fachbereich liegen zum Zeitpunkt der Erstellung keine weiteren Angaben vor, da die entsprechenden Felder in der Vorlage nicht markiert sind.
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- 11.03.2020 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule