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Beschlussvorlage

Einrichtungsscharfe Darstellung des Kindergartenbedarfsplans für das Kita-Jahr 2020 / 21

2020/116 11.03.2020

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule am 11. März 2020 wurde die Einrichtungsscharfe Darstellung des Kindergartenbedarfsplans für das Kita-Jahr 2020/21 zur Kenntnis genommen und die Umsetzung beschlossen. Die Vorlage dient der Grundlage für den Antrag des Jugendamtes auf Betriebskostenzuschüsse beim LWL Landesjugendamt für alle Kindertageseinrichtungen in Sprockhövel.

Gemäß dem Kinderbildungsgesetz ist eine solche detaillierte Jugendhilfeplanung erforderlich, welche die genauen Platzzahlen der einzelnen Einrichtungen unter Berücksenschaftnahme von Gruppenform, Stundenumfang und der Anzahl von Kindern mit Behinderung ausweist. Die Höhe und Anzahl der zu beantragenden Kindpauschalen basieren auf der städtischen Jugendhilfeplanung, welche wiederum auf der bereits zuvor verabschiedeten Kindergartenbedarfsplanung aufbaut.

Die Verwaltung wies darauf hin, dass die tabellarische Darstellung der platzgenauen Planung erst kurzfristig vorgelegt werden konnte. Dies begründet sich durch den gesetzlichen Stichtag am 15. März sowie die Notwendigkeit, dass die Träger der Einrichtungen ihre Planungen und Anträge auf Betriebskostenförderung erst bis zu diesem Zeitpunkt einreichen müssen. Da durch kurzfristige Änderungen seitens der Eltern oder Einrichtungen ein Klärungsbedarf bestehen kann, erfolgt die Bereitstellung der Daten zeitnah vor der Sitzung. Die Umsetzung der einrichtungsscharfen Planung ist zudem Voraussetzung für die finanzielle Förderung der Kindertageseinrichtungen durch Landesmittel.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 188 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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