Einführung und Verpflichtung der sachkundigen Bürger*innen sowie beratenden Mitglieder und deren Stellvertreter*Innen für den Betriebsausschuss
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Betriebsausschusses am 8. Dezember 2020 liegt die Beschlussvorlage 2020/458 zur Einführung und Verpflichtung von Mitgliedern des Ausschusses vor. Gemäß den Vorschriften der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen ist vorgesehen, dass der Ausschussvorsitzende die sachkundigen Bürgerinnen und Bürger, die beratenden Mitglieder sowie deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter in ihr Amt einzuführen.
Die Vorlage sieht vor, dass die anwesenden Mitglieder mit einer festgelegten Formel feierlich verpflichtet werden. Die Verpflichtungserklärung beinhaltet das Versprechen, die Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrzunehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes sowie die Gesetze zu beachten und die Pflichten zum Wohle der Gemeinde zu erfüllen. Die Maßnahme dient der ordnungsgemäßen Amtsübernahme der genannten Gremienmitglieder im Betriebsausschuss.
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Beratungsfolge
- 08.12.2020kein Ergebnis hinterlegt