Bestellung von Schriftführern
✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses der Stadt Sprockhövel steht die Bestellung von Schriftführern zur Niederschrift der Beschlüsse auf der Tagesordnung. Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2020/410 basiert auf den rechtlichen Vorgaben des § 52 (1) in Verbindung mit § 58 (2) der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Diese Regelung sieht vor, dass der Rechnungsprüfungsausschuss die Schriftführer für seine Protokollführung selbst bestellt.
Der vorliegende Vorschlag der Verwaltung sieht vor, ein Mitglied des Ausschusses zum Schriftführer und ein weiteres Mitglied zum stellvertretenden Schriftführer zu wählen. Mit dieser Bestellung wird die personelle Besetzung für die Dokumentation der Ausschusssitzungen geregelt. Aus der Vorlage geht hervor, dass durch diese Maßnahme keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen, da keine zusätzlichen Kosten für die Stadt anfallen. Die Entscheidung über die Besetzung der Funktionen erfolgt im Rahmen der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 9. Dezember 2020.
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Beratungsfolge
- 09.12.2020kein Ergebnis hinterlegt