Feststellung des Wahlergebnisses für die Kommunalwahl 2020
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2020/391 des Sachgebiets Organisation dient der Vorbereitung der Sitzung des Wahlausschusses am 14. September 2020. Gegenstand der Sitzung ist die Feststellung der Wahlergebnisse der Kommunalwahl 2020.
Auf Grundlage des Kommunalwahlgesetzes obliegt dem Wahlausschuss die Aufgabe, die Stimmenzahlen für die Bewerber sowie für die Parteien und Wählergruppen in den jeweiligen Wahlbezirken zu ermitteln. Dies umfasst zudem die Feststellung der gewählten Personen aus den Wahlbezirken sowie aus den Reservelisten. Die entsprechende Regelung findet laut Vorlage auch auf die Wahl der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters Anwendung.
Der Wahlausschuss nimmt zur Erfüllung dieser Aufgabe Einsicht in die Wahlniederschriften und die beigefügten Zusammenstellungen der Ergebnisse. Der Prozess sieht vor, dass der Ausschuss gegebenenfalls rechnerische Berichtigungen vornimmt, Bedenken gegen Entscheidungen der Wahlvorstände zur Gültigkeit von Stimmzetteln vorbringt oder Unregelmäßigkeiten feststellt.
Hinsichtlich der Bürgermeisterwahl sieht die Vorlage die Feststellung vor, ob ein Bewerber mit der Mehrheit der gültigen Stimmen gewählt wurde oder ob eine Stichwahl für den 27. September 2020 stattfindet. Für die Wahl der Gemeindevertretung ist die Feststellung der Ergebnisse nach dem Verfahren der relativen Mehrheitswahl sowie des Verhältnisausgleichs mittels des Divisorverfahrens mit Standardrundung nach Sainte-Laguë/Schepers vorgesehen. Die Verkündung des Endergebnisses erfolgt durch die Wahlleiterin.
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Beratungsfolge
- 14.09.2020kein Ergebnis hinterlegt