Bebauungsplan Nr. 89 "An der Pfannenschmiede" hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2021/272 wird der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 89 „An der Pfannenschmiede“ beantragt. Der Planungsbereich liegt in der Gemarkung Niedersprockhövel und umfasst ein etwa 6.500 m² großes Grundstück an der Bochumer Straße.
Hintergrund der Planung ist die Absicht eines Gewerbebetriebs, den Standort an der Bochumer Straße Haus-Nr. 68 aufzugeben. Da bereits Teile der Gebäude leerstehen, liegen Anfragen vor, die Fläche für Wohnzwecke zu nutzen. Die Verwaltung führt aus, dass eine rein wohnwirtschaftliche Nutzung zwar nach aktueller Rechtslage im Zusammenhang bebauter Ortsteile möglich wäre, jedoch die städtebauliche Struktur gefährden könnte. Eine zunehmende Wohnnutzung könnte die gewerbliche Nutzung im Gebiet zurückdrängen und die städtebauliche Ordnung stören. Da zudem die Ausweisung neuer Gewerbegebiete aufgrund regionalplanerischer Vorgaben schwierig ist, sollen bestehende Gewerbestandorte gesichert werden.
Ziel des Bebauungsplanes ist es, die Struktur eines Mischgebietes gemäß der Baunutzungsverordnung festzuschreiben und eine geordnete Entwicklung zu gewährleisten. Durch die Planung soll die gewerbliche Nutzung, insbesondere für nicht störende Betriebe sowie Dienstleistungs- und Forschungsfunktionen, langfristig gesichert werden. Der räumliche Geltungsbereich wird durch einen entsprechenden Abgrenzungsplan definiert. Haushaltsmäßige Auswirkungen werden mit der Vorlage verneint.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 177 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 22.04.2021kein Ergebnis hinterlegt