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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- 1Fragestunde nach § 19 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt SprockhövelZur Vorlage · 2021/238 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2021/238 befasst sich mit der Durchführung der Fragestunde gemäß § 19 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Sprockhövel. Der Tagesordnungspunkt ist für die nichtöffentliche Sitzung des Rates am 22. April 2021 vorgesehen.
Die Vorlage legt die formalen Rahmenbedingungen für die Beantwortung von Anfragen durch die Bürgermeisterin fest. Gemäß der geltenden Geschäftsordnung ist die Fragestunde in der Regel als fester Bestandteil der Tagesordnung vorgesehen. Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt sind berechtigt, mündliche Fragen an die Bürgermeisterin zu richten, sofern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Die Regelung sieht vor, dass jede Fragestellerin und jeder Fragesteller maximal zwei Fragen sowie jeweils eine Zusatzfrage stellen darf. Die Reihenfolge der Wortmeldungen wird bei gleichzeitigen Meldungen durch die Bürgermeisterin bestimmt.
Die Beantwortung der Anfragen erfolgt im Regelfall mündlich durch die Bürgermeisterin. Sollte eine unmittelbare Antwort nicht möglich sein, kann auf eine schriftliche Beantwortung verwiesen werden. Eine Aussprache zu den Fragen findet nicht statt. Als Beschlussvorschlag ist vorgesehen, dass die Anfragen beantwortet werden oder dass keine Anfragen aus der Bevölkerung vorliegen. Federführend für die Vorlage ist das Sachgebiet Digitalisierung/IT.
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- 22.04.2021 · Rat
- 2Bericht über die Ausführung von RatsbeschlüssenZur Vorlage · 2021/260 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2021/260 dient der Information des Rates im Rahmen einer nichtöffentlichen Sitzung am 22. April 2021. Gegenstand der Vorlage ist ein Bericht über die Ausführung von bereits gefassten Ratsbeschlüssen.
Der vorliegende Text enthält den Beschlussvorschlag, den Bericht über die Ausführung dieser Beschlüsse zur Kenntnis zu nehmen. Die Federführung für die Vorlage liegt beim Sachgebiet Digitalisierung/IT. Aus dem Dokument geht hervor, dass für die Berichterstattung an den Rat oder die entsprechenden Ausschüsse durch den zuständigen Fachbereich Sachstandsberichte vorzulegen sind.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen sind in der Vorlage keine konkreten Kosten oder Einnahmen ausgewiesen. Es liegen keine Angaben zu personellen oder sachlichen Folgekosten oder zu freiwilligen Leistungen vor. Die Vorlage dient somit der rein administrativen Dokumentation des aktuellen Status der Umsetzung von Ratsbeschlüssen.
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- 22.04.2021 · Rat
- 3Benennung von sachkundigen Einwohnern in den Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr, öffentliche Sicherheit und OrdnungZur Vorlage · 2021/062 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2021/062 sieht die Neubesetzung von Positionen für sachkundige Einwohner im Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung vor. Gemäß der Gemeindeordnung NRW werden sachkundige Einwohner vom Rat gewählt, um beratend an den Ausschusssitzungen teilzunehmen, wobei sie nicht stimmberechtigt sind.
Der vorliegende Vorschlag sieht vor, den Wehrführer sowie eine weitere Person als sachkundige Einwohner in den Ausschuss zu berufen. Für den Wehrführer sind zwei Vertreter vorgesehen, während für die zweite Person ein Vertreter benannt wird. Diese personelle Neuerung ersetzt die bisherige Zusammensetzung des Ausschusses, der bislang aus vier sachkundigen Einwohnern und einem Sachverständigen der Feuerwehr bestand. Mit der Umsetzung der Vorlage soll die Anzahl der sachkundigen Einwohner auf die zwei genannten Personen inklusive ihrer jeweiligen Stellvertreter reduziert werden.
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Beratungsfolge
- 22.04.2021 · Rat
- 18.03.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 18.02.2021 · Rat
- 4Benennung von sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern in den Ausschuss für Soziales, Gesundheitsförderung, Integration und TeilhabeZur Vorlage · 2021/108 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/108 des Fachbereichs Soziales, Integration und Teilhabe befasst sich mit der Benennung von sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern für den Ausschuss für Soziales, Gesundheitsförderung, Integration und Teilhabe in der neuen Legislaturperiode.
Auf Grundlage der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sieht die Verwaltung die Möglichkeit vor, volljährige sachkundige Einwohner durch den Rat in die Ausschüsse zu wählen. In der vorangegangenen Periode des Ausschusses für Soziales, Integration und Demografie waren Vertreter des Stadtsportbundes, des Behindertenbeirates sowie des Seniorenbeirates als sachkundige Mitglieder benannt.
Die Verwaltung empfiehlt dem Ausschuss, dem Rat vorzuschlagen, für die kommende Legislaturperiode erneut Vertreter der entsprechenden Organisationen als sachkundige Mitglieder zu bestimmen. Die betroffenen Organisationen sollen dazu angehalten werden, Fachleute aus ihren Reihen sowie deren Stellvertretungen zu benennen, um diese zukünftig zu den Sitzungen des Ausschusses einzuladen. Mit der Umsetzung der Vorlage sind keine haushaltsmäßigen Auswirkungen verbunden.
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Beratungsfolge
- 22.04.2021 · Rat
- 21.04.2021 · Ausschuss für Soziales, Gesundheitsförderung, Integration und Teilhabe
- 5Benennung von sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern in den Ausschuss für Senioren und DemografieZur Vorlage · 2021/123 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/123 des Fachbereichs Soziales, Integration und Teilhabe befasst sich mit der Neubesetzung des Ausschusses für Senioren und Demografie für die neue Legislaturperiode. Da der Ausschuss neu eingerichtet wird, soll die Benennung von sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern vorbereitet werden. Gemäß der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist der Rat befugt, volljährige sachkundige Einwohner in die Ausschüsse zu wählen.
Der Ausschuss soll neben Themen des Seniorenbereichs auch als Impulsgeber für Fragen des demografischen Wandels fungieren. In der vorangegangenen Legislaturperiode war die Zuständigkeit für Senioren und Demografie im Ausschuss für Soziales, Integration und Demografie angesiedelt, wo Vertreter des Stadtsportbundes, des Behindertenbeirates und des Seniorenbeirates als sachkundige Mitglieder fungierten.
Die Verwaltung empfiehlt dem Ausschuss für Senioren und Demografie, dem Rat vorzuschlagen, dass in der neuen Legislaturperiode jeweils eine Vertretung ausgewählter Organisationen als sachkundige Mitglieder in den Ausschuss berufen wird. Die entsprechenden Organisationen sollen dazu angehalten werden, Fachleute sowie deren Stellvertretungen zu benennen, um diese zukünftig zu den Sitzungen des Ausschusses einzuladen. Mit der Umsetzung der Vorlage sind keine haushaltsmäßigen Auswirkungen verbunden.
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Beratungsfolge
- 22.04.2021 · Rat
- 19.04.2021 · Ausschuss für Senioren und Demografie
- 6Benennung von sachkundigen Einwohnern für den Ausschuss für Kultur, Sport und FreizeitZur Vorlage · 2021/263 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Rates am 22. April 2021 wurde über die Benennung von sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern für den Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit beraten. Die Beschlussvorlage 2021/263 basierte auf einem Vorschlag des Ausschusses aus einer vorangegangenen Sitzung vom 22. März 2021.
Der Rat wählte Vertreter verschiedener Organisationen als sachkundige Mitglieder für den Ausschuss. Die Auswahl umfasst Personen, die für den Stadtsportverband, den Stadtmarketing- und Verkehrsverein, die Kunst- und Kulturinitiative sowie den Stadtkulturring nominiert wurden. Dies schließt sowohl die direkten Vertreter als auch deren Stellvertretungen ein.
Die rechtliche Grundlage für die Wahl der sachkundigen Einwohner bildet § 58 Abs. 4 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Gemäß dieser Regelung sind die gewählten Mitglieder berechtigt, an den Sitzungen des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit in beratender Funktion teilzunehmen, verfügen jedoch nicht über Stimmrecht. Der Fachbereich Bürgerservice/Kultur/Sport war für die Erstellung der Vorlage federführend.
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Beratungsfolge
- 22.04.2021 · Rat
- 7Benennung sachkundige Einwohner*innen in den BetriebsausschussZur Vorlage · 2021/137 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/137 behandelt die Benennung von sachkundigen Einwohnern für den Betriebsausschuss der Stadt Sprockhövel. Der Betriebsausschuss schlägt dem Rat der Stadt vor, zwei Vertreter des Stadtsportverbandes Sprockhövel e.V. mit beratender Stimme in das Gremium zu entsenden.
Die Grundlage für die Teilnahme sachkundiger Einwohner an den Ausschüssen bildet der Paragraph 58 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen. Demnach können volljährige Personen, die über entsprechendes Fachwissen verfügen, vom Rat zu Ausschüssen gewählt werden. In der Vergangenheit wurden bereits Vertreter des Stadtsportverbandes Sprockhövel e.V. als beratende Mitglieder im Betriebsausschuss geführt.
Mit dem vorliegenden Antrag werden zwei Personen des Stadtsportverbandes Sprockhövel e.V. als Vertreter für die Sitzungen des Betriebsausschusses vorgeschlagen. Die Beratung der Vorlage ist für die Sitzung des Betriebsausschusses am 19. April 2021 sowie für die Sitzung des Rates am 22. April 2021 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 22.04.2021 · Rat
- 19.04.2021 · Betriebsausschuss
- 8Bennenung von sachkundigen Einwohnern in den Ausschuss für Wirtschaft, Stadtmarketing und TourismusZur Vorlage · 2021/275 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Rates am 22. April 2021 wurde über die Benennung von sachkundigen Einwohnern für den Ausschuss für Wirtschaft, Stadtmarketing und Tourismus beraten. Grundlage für die Vorlage 2021/275 war ein Vorschlag des Ausschusses aus einer Sitzung vom 25. März 2021.
Der Beschlussvorschlag sieht die Wahl von Vertretern und Stellvertretern verschiedener lokaler Organisationen vor. Konkret sollen Personen des Stadtmarketing- und Verkehrsvereins für Sprockhövel e.V., des Werberings Haßlinghausen e.V. sowie der Wirtschaftlichen Interessengemeinschaft Sprockhövel e.V. als sachkundige Einwohner in den Ausschuss berufen werden. Die Benennung umfasst jeweils die genannten Vertreter sowie deren Stellvertretungen.
Gemäß § 58 Abs. 4 der Gemeindeordnung NRW werden sachkundige Einwohner vom Rat gewählt. Diese Mitglieder sind dazu berechtigt, an den Sitzungen des Ausschusses für Wirtschaft, Stadtmarketing und Tourismus in beratender Funktion teilzunehmen, verfügen jedoch nicht über Stimmrecht.
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Beratungsfolge
- 22.04.2021 · Rat
- 9Genehmigung des Haushaltssanierungsplanes für das Haushaltsjahr 2021Zur Vorlage · 2021/217 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2021/217 befasst sich mit der Genehmigung des Haushaltssanierungsplanes der Bezirksregierung Arnsberg für das Haushaltsjahr 2021. Die Vorlage wurde von der Bürgermeisterin zur Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss sowie in den Rat vorgelegt.
Der vorgeschlagene Beschluss sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Rat die Genehmigung des genannten Haushaltssanierungsplanes zur Kenntnis nehmen. Die Beratung der Vorlage war für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15. April 2021 sowie für die Sitzung des Rates am 22. April 2021 vorgesehen.
Hinsichtlich des Berichtswesens ist vorgesehen, dass dem Ausschuss oder dem Rat durch den zuständigen Fachbereich ein Sachstandsbericht vorgelegt wird. Die Vorlage enthält keine Angaben zu spezifischen haushaltsmäßigen Auswirkungen in Form von geschätzten Kosten oder Einnahmen.
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Beratungsfolge
- 22.04.2021 · Rat
- 15.04.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 10Bericht über die haushaltswirtschaftliche SituationZur Vorlage · 2021/169 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2021/169 dient der Information über die haushaltswirtschaftliche Situation der Stadt Sprockhövel. Die Vorlage wurde von der Bürgermeisterin eingebracht und ist für die Beratung im Haupt- und Finanzausschuss am 15. April 2021 sowie im Rat am 22. April 2021 vorgesehen.
Gegenstand der Vorlage ist ein Bericht, der den aktuellen Stand der Haushaltswirtschaft darstellt. Der vorgeschlagene Beschluss sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Rat den vorliegenden Bericht zur haushaltswirtschaftlichen Situation lediglich zur Kenntnis nehmen.
Der Fachbereich Finanzmanagement ist für die Erstellung des Berichts zuständig. Aus der Vorlage geht hervor, dass für diesen Tagesordnungspunkt keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen in Form von neuen Personalkosten, Sachkosten oder freiwilligen Leistungen ausgewiesen werden. Es handelt sich somit um eine rein informative Vorlage zur Berichterstattung über den aktuellen Stand der städtischen Finanzen.
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Beratungsfolge
- 22.04.2021 · Rat
- 15.04.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 11Ermächtigungsübertragungen gemäß § 22 KomHVO NRWZur Vorlage · 2021/152 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/152 befasst sich mit der Kenntnisnahme von Ermächtigungsübertragungen gemäß § 22 Abs. 4 der Kommunalen Haushaltsverordnung (KomHVO) NRW. Die Vorlage wurde für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 15. April 2021 sowie des Rates am 22. April 2021 zur Beratung vorgelegt.
Grundlage der Übertragungen ist die Regelung, dass Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen grundsätzlich mit Ende des Haushaltsjahres entfallen, um die Jährlichkeit der Haushaltsführung zu wahren. In begründeten Ausnahmefällen können jedoch Mittel in das Folgejahr übertragen werden, sofern dies beim Kämmerer beantragt und begründet wurde.
Die Übertragungen aus dem Haushaltsjahr 2020 führen zu einer Veränderung der Planpositionen im Nachtragssatz der Nachtragssatzung 2021. Konkret erhöht sich der Bedarf bei den Auszahlungen für Baumaßnahmen von 6.432.700,00 Euro auf 8.037.743,38 Euro. Zudem steigen die Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden sowie für bewegliches Anlagevermögen an. Der Saldo aus der Investitionstätigkeit verändert sich entsprechend von -1.884.070,00 Euro auf -3.577.679,22 Euro.
Durch die Übertragung der investiven Auszahlungen in Höhe von 1.693.609,22 Euro ergibt sich eine höhere Notwendigkeit für Kreditaufnahmen im Jahr 2021. Die Vorlage weist darauf hin, dass die Übertragungen zu einer Ergebnisverbesserung im abgelaufenen Haushaltsjahr 2020 und einer entsprechenden Ergebnisverschlechterung im laufenden Jahr 2021 führen.
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Beratungsfolge
- 22.04.2021 · Rat
- 15.04.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 12Kenntnisnahme einer überplanmäßigen AufwendungZur Vorlage · 2021/261 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/261 befasst sich mit der Kenntnisnahme einer überplanmäßigen Aufwendung in Höhe von 5.000,00 Euro. Die Kosten entstehen im Sachgebiet Kämmerei im Rahmen der Unterhaltung der Betriebs- und Geschäftsausstattung.
Hintergrund der Mehraufwendung ist die Sanierung des Ehrenfriedhofs. Die für die Instandsetzung erforderlichen Mittel übersteigen die ursprünglich kalkulierten Beträge für die laufenden Unterhaltungskosten des Friedhofs. Die Verwaltung gibt an, dass der vorhandene Deckungskreis für diesen Zweck nicht ausreicht.
Die Finanzierung der zusätzlichen Kosten wird durch Minderaufwendungen im Bereich der Instandhaltung des Infrastrukturvermögens innerhalb der Planungsstelle für die Instandsetzung des Infrastrukturvermögens sichergestellt. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Sprockhövel, diese Mehraufwendung zur Kenntnis zu nehmen. Die Vorlage war für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 15. April 2021 sowie des Rates am 22. April 2021 vorgesehen.
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- 22.04.2021 · Rat
- 15.04.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 13Haushaltssanierungscontrolling hier: Abschlussbericht für den Zeitraum 01.01.2020 bis 31.12.2020Zur Vorlage · 2021/214 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2021/214 des Geschäftsbereichs I befasst sich mit dem Abschlussbericht des Haushaltssanierungscontrollings für den Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020. Der Bericht wurde dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Dem Bericht zufolge wurde die festgelegte Zielvorgabe in Höhe von 6.397.553 Euro erreicht. Es wird ein Überschuss von 73.595 Euro ausgewiesen. Als wesentliche Faktoren für dieses Ergebnis werden die Entwicklung der Personalaufwendungen im Rahmen der Maßnahmen 1 und 2 sowie die anhaltende Niedrigzinsphase im Rahmen der Maßnahme 58 angeführt.
Die Verwaltung verweist in der Vorlage darauf, dass die betroffenen Maßnahmen bereits in vorangegangenen Quartalsberichten oder in den Berichten des Kämmerers zur haushaltswirtschaftlichen Situation thematisiert wurden, weshalb auf weitere detaillierte Ausführungen in diesem Dokument verzichtet wird. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Rat den Bericht lediglich zur Kenntnis nehmen.
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- 22.04.2021 · Rat
- 15.04.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 14Personalkosten- und Planstellencontrolling 2020Zur Vorlage · 2021/220 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2021/220 aus dem Geschäftsbereich I befasst sich mit dem Personalkosten- und Planstellencontrolling für den Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020. Der Vorschlag sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Rat den vorgelegten Bericht zu diesem Zeitraum zur Kenntnis nehmen.
Aus den Erläuterungen der Verwaltung geht hervor, dass die laufenden Personalaufwendungen der aktiven Beschäftigten im betrachteten Zeitraum unter dem geplanten Ansatz lagen. Dem Bericht ist jedoch zu entnehmen, dass die Ergebnisse durch gestiegene Zuführungen beeinflusst wurden. Dies betrifft insbesondere die Verpflichtungen im Bereich der Pensionen und der Beihilfe. In der Vorlage wird darauf hingewiesen, dass es sich bei diesen Vorgängen um Einmaleffekte handelt. Die daraus resultierenden Ausgleichsansprüche werden nach Angaben der Verwaltung erst im Jahr 2021 realisiert. Die Vorlage war zur Beratung in der nichtöffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15. April 2021 sowie in der Sitzung des Rates am 22. April 2021 vorgesehen.
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- 22.04.2021 · Rat
- 15.04.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 15Beanstandung eines Ratsbeschlusses gemäß § 54 Absatz 2 GO NRW hier: Beschluss unter TOP 12 des Rates in der Sitzung am 27.09.2018 über den Erlass einer Geschäftsordnung der ZukunftskommissionZur Vorlage · 2021/243 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/243 des Geschäftsbereichs I befasst sich mit der Beanstandung eines Ratsbeschlusses gemäß § 54 Absatz 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Gegenstand der Vorlage ist der Beschluss, der in der Sitzung des Rates am 27. September 2018 unter dem Tagesordnungspunkt 12 gefasst wurde. Dieser ursprüngliche Beschluss regelte die Geschäftsordnung für die Zukunftskommission.
Die Bürgermeisterin hat diesen Beschluss mit einem Schreiben vom 19. März 2021 beanstandet. Um die rechtliche Wirksamkeit des ursprünglichen Beschlusses zu korrigieren, wird dem Rat ein entsprechender Beschlussvorschlag vorgelegt. Dieser sieht vor, den beanstandeten Ratsbeschluss über die Geschäftsordnung der Zukunftskommission vom 27. September 2018 aufzuheben. Die Details zur Begründung der Beanstandung werden in der Vorlage auf ein separates Schreiben der Bürgermeisterin verwiesen, welches den Ratsmitgliedern bereits elektronisch übermittelt wurde. Eine Entscheidung über die Aufhebung ist für die Sitzung des Rates am 22. April 2021 vorgesehen.
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- 22.04.2021 · Rat
- 16Fraktionszuwendungen hier: Neuregelung Höhe und Verteilungsmaßstab ab 2021Zur Vorlage · 2021/245 · Beschlussvorlage
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Die Verwaltung legt mit der Beschlussvorlage 2021/245 einen Vorschlag zur Neuregelung der Fraktionszuwendungen ab dem Jahr 2021 vor. Ziel der Neuregelung ist es, den Fraktionen eine angemessene Mindestausstattung für ihre Geschäftsführung zu gewährleisten. Der Vorschlag sieht einen jährlichen Sockelbetrag von 1.000 Euro pro Fraktion sowie einen Zusatzbetrag von 200 Euro pro Fraktionsmitglied vor. Für fraktionslose Einzelratsmitglieder ist die Gewährung der Hälfte dieser Beträge vorgesehen. Im Zuge dieser Neuregelung soll die bisher gezahlte Druckkostenpauschale für Ratsmitglieder und sachkundige Bürger entfallen.
Die Berechnung der Zuwendungen basiert auf einer Auswertung der von den Fraktionen eingereichten Bedarfsangaben. Die Verwaltung empfiehlt die gewählte Verteilung, um die Deckung der generellen und erweiterten Mindestausstattung zu ermöglichen, wobei die Fraktionsstärke als Maßstab dient. Die geschätzten jährlichen Gesamtkosten für die Fraktionszuwendungen belaufen sich nach aktuellem Stand auf 13.000 Euro. Da im Haushalt 2021 lediglich 2.400 Euro veranschlagt sind, müsste der daraus resultierende Mehrbedarf durch Einsparungen oder Mehreinnahmen gedeckt werden.
Die Verwendung der Mittel obliegt der freien Entscheidung der Fraktionen unter Einhaltung der Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit. Die zweckentsprechende Mittelverwendung ist durch einen einfachen Nachweis gegenüber der Hauptverwaltung zu belegen. Die Prüfung der Verwendungsnachweise erfolgt durch die Hauptverwaltung, wobei bei begründeten Zweifeln an der rechtmäßigen Verwendung die Rückforderung oder Verrechnung von Mitteln möglich ist.
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- 22.04.2021 · Rat
- 15.04.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 17Live-Stream von Rats- und AusschusssitzungenZur Vorlage · 2021/246 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/246 befasst sich mit der technischen und finanziellen Umsetzung von Live-Stream-Übertragungen sowie der Archivierung von Rats- und Ausschusssitzungen der Stadt Sprockhövel. Im Rahmen einer Prüfung, die auf einen Beschluss des Rates vom 7. Mai 2020 zurückgeht, wurden verschiedene Szenarien bewertet.
Die Verwaltung untersuchte zwei primäre Optionen: Die Beauftragung externer Dienstleister sowie die technische Ausstattung mit Webcams zur Bedienung durch eigenes Personal. Bei einer externen Übertragung in Standardqualität werden Kosten zwischen etwa 7.900 Euro und 10.700 Euro pro Jahr für sechs Ratssitzungen veranschlagt, während eine Ausweitung auf alle Ausschusssitzungen Kosten von rund 60.000 Euro verursachen könnte. Die interne Variante mit eigenem Personal würde Anschaffungskosten von 2.000 bis 3.000 Euro sowie jährliche Personalkosten von etwa 14.000 Euro bei 50 Sitzungen pro Jahr zur Folge haben. Für beide Varianten sind im Haushalt 2021 keine Mittel vorgesehen.
Rechtlich ergeben sich Hürden durch den Datenschutz, da eine Übertragung die Veröffentlichung personenbezogener Daten darstellt. Da keine spezifische Rechtsvorschrift eine solche Übertragung ohne Einwilligung erlaubt, müssten Ratsmitglieder, Beschäftigte und Gäste ausdrücklich zustimmen. Aktuell liegt für die meisten anwesenden Beschäftigten keine uneingeschränkte Zustimmung vor.
Die Verwaltung empfiehlt daher, eine Live-Stream-Übertragung der Ratssitzungen ab dem Jahr 2022 durch einen externen Dienstleister vorzusehen, sofern die erforderlichen Haushaltsmittel im Haushalt 2022 eingestellt werden. Die organisatorischen Rahmenbedingungen sollen im Ältestenrat abgestimmt werden.
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- 22.04.2021 · Rat
- 15.04.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 18Wahl von Vertretern / Vertreterinnen der Stadt für die Mitgliederversammlung der freiwilligen Arbeitsgemeinschaft Netzwerk Innenstadt NRWZur Vorlage · 2021/216 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/216 befasst sich mit der Wahl einer Vertretung der Stadt Sprockhövel für die Mitgliederversammlung der freiwilligen Arbeitsgemeinschaft Netzwerk Innenstadt NRW. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Bürgermeisterin als Vertreterin der Stadt für diese Mitgliederversammlung zu wählen.
Die Grundlage für diesen Vorgang bildet ein vorangegangener Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung und Denkmalschutz aus der Sitzung vom 25. Januar 2021. In diesem hatte das Gremium die Empfehlung ausgesprochen, dass die Stadt Sprockhövel in der Mitgliederversammlung des Netzwerks durch die Bürgermeisterin vertreten werden soll. Ein entsprechender Beschluss zum Beitritt zum Netzwerk Innenstadt NRW wurde bereits in einer Sitzung des Rates am 18. Februar 2021 behandelt.
Die Vorlage wurde zur Beratung im Haupt- und Finanzausschuss am 15. April 2021 sowie im Rat am 22. April 2021 vorgelegt. Federführend für die Vorlage ist das Sachgebiet Digitalisierung/IT. Haushaltsmäßige Auswirkungen werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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- 22.04.2021 · Rat
- 15.04.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 19Ab- und Neubestellung einer weiteren allgemeinen Vertretung der BürgermeisterinZur Vorlage · 2021/219 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/219 des Fachbereichs Inneres behandelt die Ab- und Neubestellung einer weiteren allgemeinen Vertretung der Bürgermeisterin in der Stadtverwaltung Sprockhövel. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die städtische Oberverwaltungsrätin mit Wirkung zum 26. April 2021 als weitere allgemeine Vertreterin der Bürgermeisterin abzustellen.
Gleichzeitig wird vorgeschlagen, den Leiter des Geschäftsbereiches I, einen städtischen Verwaltungsangestellten, zum 26. April 2021 als neuen allgemeinen Vertreter der Bürgermeisterin zu bestellen. Ziel dieser Neuregelung ist es, eine Vakanz in der Leitungsfunktion der Stadtverwaltung zu vermeiden, falls die Bürgermeisterin sowie der Beigeordnete gleichzeitig verhindert sein sollten.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass die Bestellung von Angestellten für diese Funktion zwar nicht unüblich, aber nach Kommentierungen zur Gemeindeordnung zwar nachrangig gegenüber der Bestellung von Laufbahnbeamten zu betrachten ist. Entscheidend sei vielmehr die organisatorische Einbindung und die Stellung innerhalb der Verwaltung. Das erforderliche Verfahren unter Einbeziehung der Personalvertretung wurde bereits durchgeführt, wobei der Personalrat der vorgeschlagenen personellen Änderung zugestimmt hat.
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- 22.04.2021 · Rat
- 15.04.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 20Generelle Wiederbesetzungssperre hier: Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 22.06.2006Zur Vorlage · 2021/227 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/227 des Geschäftsbereichs I befasst sich mit der Aufhebung einer im Juni 2006 gefassten Ratsentscheidung zur generellen Wiederbesetzungssperre. Mit dem damaligen Beschluss wurde eine 12-monatige Sperre für die Wiederbesetzung von Stellen eingeführt, die lediglich das Personal der Job-Agentur sowie der städtischen Kindertageseinrichtungen ausnahm.
Die Verwaltung führt in der Vorlage aus, dass die rechtliche Haltbarkeit einer derart langfristigen, allgemeinen Sperre im Hinblick auf die Gemeindeordnung NRW kritisch zu bewerten sei. Es wird darauf hingewiesen, dass die Leitung und Beaufsichtigung des Verwaltungshandlung sowie die Organisationsmacht der Bürgermeisterin gesetzlich verankert sind. Dazu gehört unter anderem die Entscheidung über die Ausschreibung und Besetzung freiwerdender Stellen, sofern der vom Rat festzulegende Stellenplan eingehalten wird.
Da die bestehende Sperre die Entscheidungskompetenz der Bürgermeisterin bei einem Großteil der Stellen im Stadtgebiet einschränkt, wird die Aufhebung des Beschlusses als rechtlich geboten dargestellt. Die Verwaltung weist zudem darauf hin, dass durch Kündigungsfristen bei Bewerbungen ohnehin häufig zeitliche Vakanzen entstehen. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat daher, den Beschluss vom 22.06.2006 aufzuheben.
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- 22.04.2021 · Rat
- 15.04.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 21Betreuung der Schüler/innen in Grundschulen vor und nach dem Unterricht (Schule von acht bis eins) hier: Bezuschussung der Gruppen durch die StadtZur Vorlage · 2021/158 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/158 befasst sich mit der weiteren Bezuschussung der Betreuungsangebote „Schule von acht bis eins“ an den Gemeinschaftsgrundschulen in Sprockhövel. Der Ausschuss für Jugendhilfe und Schule wird gebeten, die Fortführung der städtischen Zuschüsse für die Jahre 2022 und 2023 zu befürworten.
Nach Angaben der Verwaltung beträgt die Summe der benötigten Mittel für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 jeweils 4.640,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Zuschüsse für vier Betreuungsgruppen ab, die an den Grundschulen Haßlinghausen, Hobeuken, Gennebreck und Börgersbruch eingerichtet sind. Die Höhe der Bezuschussung pro Schule wurde im Zuge der Haushaltskonsolidierung seit Januar 2011 von zuvor 2.560,00 Euro auf 1.160,00 Euro pro Schuljahr angepasst.
Ergänzend wird erläutert, dass das Land NRW die Betreuungsangebote mit Fördermitteln in Höhe von 4.000,00 Euro pro Gruppe bzw. 7.500,00 Euro für offene Ganztagsschulen unterstützt. Die entsprechenden Anträge bei der Bezirksregierung Arnsberg wurden gestellt und bewilligt; die Landesmittel werden vollständig an die Träger der Betreuungen weitergeleitet. Die Beschlussvorlage sieht vor, dass der Ausschuss für Jugendhilfe und Schule im Frühjahr 2023 erneut über die Bezuschussung ab dem Jahr 2024 beraten muss. Der Ausschuss empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat, die Mittelbereitstellung für die Jahre 2022 und 2023 zu beschließen.
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- 22.04.2021 · Rat
- 15.04.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 10.03.2021 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 22Neue Richtlinien zur Förderung und Betreuung von Kindern in Kindertagespflege der Stadt SprockhövelZur Vorlage · 2021/171 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Sprockhövel beabsichtigt, die Richtlinien zur Förderung und Betreuung von Kindern in der Kindertagespflege anzupassen. Hintergrund der Neuregelung ist das seit August 2020 geltende neue Kinderbildungsgesetz Nordrhein-Westfalens, welches umfassende Änderungen im Bereich der Kindertagespflege vorsieht. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, dass die entsprechenden Gremien die neuen Richtlinien zur Kenntnis nehmen und deren Umsetzung zustimmen.
Zu den wesentlichen inhaltlichen Änderungen gehört die Neuregelung der Fehlzeiten für Kindertagespflegepersonen. Ab dem Kita-Jahr 2021/22 sollen pro Kindergartenjahr 30 Tage für Schließzeiten sowie maximal drei Wochen bei eigenem krankheitsbedingtem Ausfall vorgesehen sein. Bei Fehlzeiten der Kinder wird die Geldleistung bis zu vier Wochen in voller Höhe weitergezahlt, während nach acht Wochen die Betreuung endet. Zudem wird die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge für in Sprockhövel tätige Personen neu geregelt, wobei die Stadt künftig den kompletten erstattungsfähigen Anteil übernimmt.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Sicherstellung der Betreuung bei Ausfallzeiten durch die Einrichtung von drei Freihalteplätzen. Hierfür werden jährliche Kosten von etwa 12.600 Euro als Grundpauschale veranschlagt, zuzüglich der Kosten für tatsächlich geleistete Betreuungsstunden. Die laufende Geldleistung soll zudem jährlich anhand des Verbraucherpreis-Index angepasst werden. Die finanziellen Auswirkungen der Neuregelungen umfassen jährliche Mehrausgaben von etwa 41.000 Euro, die durch Mehreinnahmen aus Landeszuschüssen in Höhe von circa 33.000 Euro teilweise kompensiert werden.
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- 22.04.2021 · Rat
- 15.04.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 10.03.2021 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 23Bildung des BehindertenbeiratesZur Vorlage · 2021/107 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/107 des Fachbereichs Soziales, Integration und Teilhabe befasst sich mit der vorübergehenden Fortführung der Besetzung des Behindertenbeirates in Sprockhövel. Aufgrund der Absage einer geplanten Gründungsversammlung im Oktober 2020 infolge der Corona-Pandemie konnte die gemäß der Satzung zur Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung erforderliche Neukonstituierung des Gremiums nicht stattfinden.
Um die kontinuierliche Beteiligung von Menschen mit Behinderung am kommunalen Geschehen sicherzustellen, wird vorgeschlagen, die stimmberechtigten Mitglieder sowie deren Stellvertretungen des bis zur Kommunalwahl 2020 bestehenden Beirates befristet bis zur Durchführung einer neuen Gründungsversammlung erneut zu benennen. Dies umfasst die bisherigen Mitglieder sowie ein Vertretungsmitglied. Ebenso soll die Benennung der beratenden Mitglieder, die durch die im Rat vertretenen Fraktionen in Form von Ratsmitgliedern, sachkundigen Bürgern oder Einwohnern erfolgen, bis zur nächsten Gründungsversammlung fortgeführt werden.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die bisherigen Beiratsmitglieder mit dieser befristeten Verlängerung einverstanden sind. Eine neue Gründungsversammlung soll zu einem gesundheitlich unbedenklichen Zeitpunkt nachgeholt werden, wobei die Verwaltung einen Zeitraum im Herbst 2021 für die Durchführung anvisiert. Mit der Durchführung der Versammlung wird dem zuständigen Ausschuss ein neuer Vorschlag zur Zusammensetzung des Beirates zur Benennung vorgelegt. Eine finanzielle Auswirkung des Beschlusses wird nicht verzeichnet.
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- 22.04.2021 · Rat
- 21.04.2021 · Ausschuss für Soziales, Gesundheitsförderung, Integration und Teilhabe
- 24Änderung der Satzung des Seniorenbeirates der Stadt SprockhövelZur Vorlage · 2021/244 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/244 des Fachbereichs Soziales, Integration und Teilhabe befasst sich mit der Änderung der Satzung des Seniorenbeirates der Stadt Sprockhövel. Der Ausschuss für Senioren und Demografie empfiehlt dem Rat, die Satzung in der beigefügten Fassung zu beschließen.
Die Verwaltung hatte bereits in einer Sitzung des Rates am 21. Januar 2021 einen Entwurf zur Änderung der Satzung vorgelegt. Dieser Entwurf umfasste primär redaktionelle Anpassungen, die durch die Neueinrichtung des Ausschusses für Senioren und Demografie notwendig wurden. Parallel dazu haben die Fraktionen der CDU und Bündnis 90/Die Grünen einen gemeinsamen Antrag gestellt, die aktuelle Satzung des Seniorenbeirates durch einen von den Fraktionen vorgeschlagenen Entwurf zu ersetzen.
Nachdem der Rat den Tagesordnungspunkt im Januar vertagt hatte, ist eine Vorberatung der Satzungsänderung im Seniorenbeirat am 13. April 2021 sowie im Ausschuss für Senioren und Demografie am 19. April 2021 vorgesehen. Etwaige Änderungsvorschläge aus der Beratung des Seniorenbeirats werden durch die Verwaltung an die Ausschussmitglieder und Ratsmitglieder weitergeleitet. Die abschließende Beratung und Entscheidung durch den Rat der Stadt Sprockhövel ist für die Sitzung am 22. April 2021 angesetzt. Mit der Änderung der Satzung sind keine haushaltsmäßigen Auswirkungen verbunden.
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- 22.04.2021 · Rat
- 19.04.2021 · Ausschuss für Senioren und Demografie
- 25Nutzung Obergeschoss Dorfstraße 13Zur Vorlage · 2021/190 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/190 befasst sich mit der zukünftigen Nutzung der Räumlichkeiten im Obergeschoss der Dorfstraße 13. Im Zentrum der Überlegungen steht die Nutzung der Flächen durch die Kunst- und Kulturinitiative (KuKi) als kleines Kulturzentrum.
Nach einem Ortstermin und Gesprächen zwischen der Betriebsleitung der Zentralen Gebäudewirtschaft (ZGS), der Verwaltung und dem Vorstand der KuKi wurde die Nutzung der Räumlichkeiten durch die Initiative als Option geprüft. Ein wesentlicher Aspekt der Vorlage ist die Klärung der baulichen und sicherheitstechnischen Rahmenbedingungen. Die Räumlichkeiten im Dachgeschoss sind aufgrund der historischen Bausubstanz nicht barrierefrei erschlossen. Die Denkmalschutzbehörde äußerte Vorbehalte gegen die Installation eines Aufzugs, während die Feuerwehr die Nutzung als Ausstellungs- und Veranstaltungsraum aufgrund der Rettungssituation über Anleiterungen als problematisch bewertet. Zudem wurde seitens der Verwaltung auf die Schwierigkeiten bei der Erschließung für einen unbestimmten Personenkreis hingewiesen.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt zwei alternative Wege für das weitere Vorgehen. Im ersten Szenario soll die ZGS beauftragt werden, einen Nutzungsvertrag mit der KuKi abzuschließen, wobei die Verwaltung die anfallenden Mieteinnahmen und Nebenkosten in einer geschätzten Gesamthöhe von 15.000 Euro pro Jahr trägt. Alternativ wird vorgeschlagen, die Räumlichkeiten im Dachgeschoss an einen externen Mietinteressenten zu vergeben.
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- 22.04.2021 · Rat
- 19.04.2021 · Betriebsausschuss
- 22.03.2021 · Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit
- 26Verwertung des Grundstücks ehemaliges Feuerwehrgerätehaus NiedersprockhövelZur Vorlage · 2021/279 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2021/279 befasst sich mit der Verwertung des Grundstücks, auf dem sich das ehemalige Feuerwehrgerätehaus in Niedersprockhövel befindet. Die Vorlage wurde vom Sachgebiet Bürgerschaftsbeteiligung, Ehrenamt und Gremienarbeit erstellt und dient als Grundlage für die Beratung im Rat während der nichtöffentlichen Sitzung am 22. April 2021.
Der vorliegende Text enthält einen Beschlussvorschlag, der vorsieht, dass der Rat nach dem Beratungsverlauf eine Entscheidung trifft. Über die konkreten Details der Verwertung oder die genauen rechtlichen Rahmenbedingungen macht die Vorlage in diesem Abschnitt keine Angaben, da auf die entsprechenden Anlagen verwiesen wird.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen sind keine unmittelbaren Kosten oder Einnahmen in der Vorlage ausgewiesen. Es wird lediglich festgehalten, dass der zuständige Fachbereich dem Rat oder dem Ausschuss nach Abschluss des Auftrages einen Sachstandsbericht vorlegen soll. Die Federführung der Vorlage liegt beim Sachgebiet Digitalisierung/IT.
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- 22.04.2021 · Rat
- 27Beitrag zum Zukunftsnetz Mobilität NRWZur Vorlage · 2021/270 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Rates am 22. April 2021 liegt die Beschlussvorlage 2021/270 zur Entscheidung über einen Beitritt zum Zukunftsnetz Mobilität NRW vor. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Stadt Sprockhövel dem genannten Netzwerk beitritt.
Die Grundlage für diese Entscheidung ist eine Rahmenvereinbarung zwischen dem Zukunftsnetzwerk Mobilität NRW und der jeweiligen Mitgliedskommune. Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung hat das Thema bereits in seiner Sitzung am 18. März 2021 beraten und eine entsprechende Empfehlung für den Beitritt an den Rat ausgesprochen.
Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass die Mitgliedschaft für die Stadt mit keinen Kosten verbunden ist. Es sind keine haushaltsmäßigen Auswirkungen durch Personalkosten oder Sachkosten zu erwarten. In der Vorlage wird zudem darauf hingewiesen, dass die Stadt Wetter aus dem Ennepe-Ruhr-Kreis bereits Mitglied in diesem Netzwerk ist.
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- 22.04.2021 · Rat
- 28Bebauungsplan Nr. 14 "Susewind" hier: öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGBZur Vorlage · 2021/264 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Sprockhövel hat die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 14 „Susewind“ beschlossen. Die Vorlage umfasst die Begründung, den Umweltbericht sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Absatz 2 BauGB.
Das geplante Gebiet befindet sich am Rand des Siedlungsschwerpunktes Haßlinghausen. Ziel des Bebauungsplans ist die Ausweisung eines Mischgebiets, das sowohl Wohnbebauung als auch nicht störendes Gewerbe ermöglicht. Geplant ist die Errichtung von Geschosswohnungsbauten für barrierefreies Wohnen sowie von Einfamilienhäusern im nordöstlichen Bereich. Im Erdgeschoss sollen gewerbliche Nutzungen, unter anderem ein Lebensmitteldiskounter, Platz finden. Die Ansiedlung des Einzelhandels erfolgt als Verlagerung eines bereits im Stadtteil etablierten Betriebs auf eine nahegelegene Fläche.
Das Verfahren umfasst bereits die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Anhörung von Trägern öffentlicher Belange. Im Rahmen der Behördenbeteiligung wurden Hinweise zu Themen wie Altbergbauflächen, Versickerung, Löschwasserversorgung, Bodendenkmälern, Verkehr und Energieversorgung eingerebracht. Die Verwaltung hat diese Anregungen in den Planentwurf und die Begründung eingearbeitet. Ein Einzelhandelsgutachten wurde im Zuge des Verfahrens erweitert und prognostiziert für den neuen Standort keine wesentlichen Beeinträchtigungen für andere Anbieter im Bereich der Mittelstraße.
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- 22.04.2021 · Rat
- 29Bebauungsplan Nr. 76 "Tackenberg/ Am Hilgenstock" hier: öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGBZur Vorlage · 2021/265 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Sprockhövel hat die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 76 „Tackenberg/ Am Hilgenstock“ beschlossen. Die Vorlage sieht vor, den Entwurf zusammen mit der Begründung, dem Umweltbericht und den vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Absatz 2 BauGB auszulegen.
Ziel der Planung ist die Schaffung von erweiterten Gewerbeflächen in der Stadt, um dem Bedarf an Ansiedlungsflächen für kleine und große Unternehmen gerecht zu werden. Die Fläche ist bereits im Flächennutzungsplan von 1998 als gewerbliche Baufläche ausgewiesen. Im Rahmen des Planungsverfahrens wurden bereits eine vorgezogene Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange durchgeführt.
Während der frühen Bürgerbeteiligung wurden Bedenken hinsichtlich des Verkehrsaufkommens und der Lärmimmissionen für Anwohner geäußert, woraufhin die Verwaltung einen Entwurf auf Basis einer spezifischen Variante erarbeitete. Bei der Beteiligung der Behörden wurden Anregungen zu Themen wie der Löschwasserversorgung, dem Naturschutz und der Ver- und Entsorgung eingebracht, die in den Planentwurf und den Umweltbericht eingearbeitet wurden. Die Erschließungsplanung umfasst zudem ein Entwässerungskonzept und ein Versickerungsgutachten, welches nach Rücksprache mit der Unteren Wasserbehörde und der Bezirksregierung Arnsberg Anpassungen erforderte. Der Bebauungsplanentwurf inklusive der Artenschutzvorprüfung liegt zur Einsicht aus.
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- 22.04.2021 · Rat
- 3015. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich "Eickerstraße" hier: öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGBZur Vorlage · 2021/266 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Sprockhövel plant die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich der Eickerstraße. Mit der vorliegenden Beschlussvorlage wird die öffentliche Auslegung des Entwurfes gemäß § 3 Absatz 2 BauGB beantragt. Die Änderung umfasst die Begründung sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen.
Derzeit ist das betreffende Gebiet im Flächennutzungsplan von 1998 als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Friedhof“ ausgewiesen. Ziel der Änderung ist es, diese Zweckbestimmung aufzuheben und durch die Widmung als „Parkanlage“ zu ersetzen. Dies ist notwendig, um die Planung eines Wohngebietes an der Eickerstraße sowie die gleichzeitige Aufstellung eines Bebauungsplanes im Parallelverfahren zu ermöglichen. Eine Erweiterung des städtischen Friedhofes auf dieser Fläche ist nicht vorgesehen.
Im Rahmen einer vorangegangenen Bürgeranhörung im Jahr 2019 wurden Anregungen zur Schaffung von Naherholungsflächen sowie Bedenken hinsichtlich der Verkehrsbelastung geäußert. Die Verwaltung hat den Planentwurf unter Berücksichtigung dieser Aspekte sowie der Hinweise der Bezirksregierung Arnsberg erarbeitet. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange im Jahr 2020 ergab keine wesentlichen Einwände; Anregungen zu Themen wie Boden- und Immissionsschutz oder Löschwasserversorgung wurden in den Entwurf und den Umweltbericht eingearbeitet. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz hat die öffentliche Auslegung bereits beraten.
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- 22.04.2021 · Rat
- 31Bebauungsplan Nr. 88 "Eickerstraße" hier: öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGBZur Vorlage · 2021/267 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Sprockhövel hat die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 88 „Eickerstraße“ beschlossen. Die Vorlage umfasst die Begründung, den Umweltbericht sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Absatz 2 BauGB.
Ziel des Verfahrens ist die Schaffung von Baurecht für eine Wohnbebauung im Bereich der Eickerstraße in Niedersprockhövel. Die Planung sieht die Errichtung von 22 barrierefreien Wohnungen in Mehrfamilienhäusern, 5 Doppelhäusern und 9 Reihenhäusern vor, um der Nachfrage nach innenstadtnahem Wohnraum nachzukommen. Parallel dazu ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes beabsichtigt, um die Fläche südlich der Eickerstraße, die derzeit als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Friedhof ausgewiesen ist, in eine Parkanlage zur öffentlichen Naherholung umzuwandeln.
Im Rahmen der bisherigen Planungsphasen wurden Anregungen aus der Bürgerbeteiligung sowie Hinweise von Behörden und Trägern öffentlicher Belange berücksichtigt. Die eingegangenen Anmerkungen zu Themen wie Bergwerksfeldern, Löschwasserversorgung, Bodendenkmälern, Glasfaserausbau sowie Boden- und Immissionsschutz wurden in den Planentwurf, die Begründung und den Umweltbericht eingearbeitet. Ein entsprechendes Lärmgutachten liegt ebenfalls vor. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist im Planentwurf durch eine Umrandung gekennzeichnet.
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- 22.04.2021 · Rat
- 32Bebauungsplan Nr. 89 "An der Pfannenschmiede" hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGBZur Vorlage · 2021/272 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2021/272 wird der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 89 „An der Pfannenschmiede“ beantragt. Der Planungsbereich liegt in der Gemarkung Niedersprockhövel und umfasst ein etwa 6.500 m² großes Grundstück an der Bochumer Straße.
Hintergrund der Planung ist die Absicht eines Gewerbebetriebs, den Standort an der Bochumer Straße Haus-Nr. 68 aufzugeben. Da bereits Teile der Gebäude leerstehen, liegen Anfragen vor, die Fläche für Wohnzwecke zu nutzen. Die Verwaltung führt aus, dass eine rein wohnwirtschaftliche Nutzung zwar nach aktueller Rechtslage im Zusammenhang bebauter Ortsteile möglich wäre, jedoch die städtebauliche Struktur gefährden könnte. Eine zunehmende Wohnnutzung könnte die gewerbliche Nutzung im Gebiet zurückdrängen und die städtebauliche Ordnung stören. Da zudem die Ausweisung neuer Gewerbegebiete aufgrund regionalplanerischer Vorgaben schwierig ist, sollen bestehende Gewerbestandorte gesichert werden.
Ziel des Bebauungsplanes ist es, die Struktur eines Mischgebietes gemäß der Baunutzungsverordnung festzuschreiben und eine geordnete Entwicklung zu gewährleisten. Durch die Planung soll die gewerbliche Nutzung, insbesondere für nicht störende Betriebe sowie Dienstleistungs- und Forschungsfunktionen, langfristig gesichert werden. Der räumliche Geltungsbereich wird durch einen entsprechenden Abgrenzungsplan definiert. Haushaltsmäßige Auswirkungen werden mit der Vorlage verneint.
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- 22.04.2021 · Rat
- 33Bebauungsplan Nr. 89 "An der Pfannenschmiede" hier: Veränderungssperre gemäß § 14 BauGBZur Vorlage · 2021/273 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Sprockhövel hat im Rahmen der Sitzung am 22. April 2021 beschlossen, eine Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für den künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 89 „An der Pfannenschmiede“ im Ortsteil Niedersprockhövel als Satzung zu erlassen. Die Maßnahme dient der Sicherung der städtebaulichen Ziele, da für ein etwa 6.500 m² großes Grundstück an der Bochumer Straße Anträge auf eine Nutzungsänderung von gewerblichen zu Wohnzwecken vorliegen.
Die Verwaltung plant, das Gebiet als Mischgebiet festzusetzen, um die Ansiedlung nicht störender Gewerbebetriebe sowie die Erhaltung der Wohnnutzung zu gewährleisten. Um die gewünschte Durchmischung zu sichern und negative Effekte zu vermeiden, sollen bestimmte Nutzungen wie Gartenbaubetriebe, Vergnügungsstätten, Sportwettcafés, Glücksspielbüros und Sexshops im Bereich ausgeschlossen werden.
Die Veränderungssperre bewirkt, dass im betroffenen Gebiet keine Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB durchgeführt oder bauliche Anlagen beseitigt werden dürfen. Ebenso sind erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und Anlagen untersagt, sofern diese nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind. Ausnahmen können durch die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde zugelassen werden. Die Sperre tritt mit der Bekanntmachung in Kraft und endet nach zwei Jahren oder mit dem rechtsverbindlichen Abschluss der Bauleitplanung. Vorhaben, die bereits vor Inkrafttreten genehmigt wurden oder deren Ausführung hätte beginnen dürfen, bleiben von der Sperre unberührt.
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- 22.04.2021 · Rat
- 34Klimaschutzmanagement LogoZur Vorlage · 2021/2781 · Beschlussvorlage
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Im Rahmen der Sitzung des Rates am 22. April 2021 liegt die Beschlussvorlage 2021/2781 zur Entscheidung über ein Klimaschutz-Logo vor. Die Vorlage dient der Vorstellung der Abstimmungsergebnisse aus einer Bürgerbeteiligung, die im Zeitraum vom 27. Oktober bis zum 31. Dezember 2020 durchgeführt wurde. An diesem Wettbewerb nahmen Bürgerinnen und Bürger aus der Stadt Sprockhövel sowie aus dem Ennepe-Ruhr-Kreis teil, indem sie Entwürfe für das Logo einreichten.
Die eingereichten Entwürfe wurden anschließend der Bevölkerung der Stadt Sprockhövel zur Abstimmung vorgelegt, wobei der Abstimmungszeitraum am 11. April 2021 endete. Der Rat soll nun die ausgewerteten Ergebnisse dieser Beteiligung entgegennehmen. Mit der Vorlage wird zudem beantragt, dass der Rat das finale Siegerlogo offiziell beschließt. Aus den Angaben zur Vorlage geht hervor, dass durch die Entscheidung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten sind.
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- 22.04.2021 · Rat
- 35Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2021/239 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2021/239 dient als Tagesordnungspunkt für die 35. Sitzung des Rates der Stadt Sprockhövel, die am 22. April 2021 im nichtöffentlichen Teil stattfindet. Gegenstand der Vorlage sind Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil der Sitzung.
Die zuständige Bürgermeisterin legt hierzu einen Beschlussvorschlag vor, der vorsieht, die vorgetragenen Mitteilungen zur Kenntnis zu nehmen. Als alternative Option ist vorgesehen, dass keine Mitteilungen vorliegen. Federführend für diese Vorlage ist das Sachgebiet Digitalisierung/IT. Aus dem Dokument gehen keine haushaltsmäßigen Auswirkungen oder spezifische Kosten für diesen Tagesordnungspunkt hervor.
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- 22.04.2021 · Rat
- 36Anfragen im öffentlichen Teil nach § 18 der Geschäftsordnung für den Rat und die AusschüsseZur Vorlage · 2021/240 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2021/240 dient der Behandlung von Anfragen im öffentlichen Teil der 36. Ratssitzung der Stadt Sprockhövel am 22. April 2021. Gegenstand der Vorlage ist die Anwendung der Regelungen aus § 18 der im Jahr 2020 verabschiedeten Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse.
Gemäß dieser Geschäftsordnung sind Ratsmitglieder berechtigt, schriftliche oder elektronische Anfragen zu städtischen Angelegenheiten an die Bürgermeisterin zu richten, sofern diese mindestens zwei Werktage vor Sitzungsbeginn eingereicht werden. Die Beantwortung erfolgt primär mündlich in der Sitzung, kann jedoch auf Verlangen der Fragestellerin oder des Fragstellers schriftlich erfolgen. Zudem besteht die Möglichkeit, mündliche Anfragen zu Themen des städtischen Aufgabenbereichs direkt in der Sitzung zu stellen, sofern diese nicht auf der Tagesordnung stehen. Diese Anfragen müssen kurz gefasst sein und eine kurze Beantwortung ermöglichen, wobei pro Anfrage eine Zusatzfrage gestellt werden kann.
Die Vorlage sieht vor, dass Anfragen von der Verwaltung beantwortet werden. Eine Zurückweisung von Anfragen ist möglich, wenn die formalen Bestimmungen nicht eingehalten werden, die gewünschte Auskunft bereits innerhalb der letzten sechs Monate erteilt wurde oder die Beantwortung mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden wäre. Eine Aussprache zu den Anfragen findet nicht statt.
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- 22.04.2021 · Rat