Bebauungsplan Nr. 76 "Tackenberg/ Am Hilgenstock" hier: öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Sprockhövel hat die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 76 „Tackenberg/ Am Hilgenstock“ beschlossen. Die Vorlage sieht vor, den Entwurf zusammen mit der Begründung, dem Umweltbericht und den vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Absatz 2 BauGB auszulegen.
Ziel der Planung ist die Schaffung von erweiterten Gewerbeflächen in der Stadt, um dem Bedarf an Ansiedlungsflächen für kleine und große Unternehmen gerecht zu werden. Die Fläche ist bereits im Flächennutzungsplan von 1998 als gewerbliche Baufläche ausgewiesen. Im Rahmen des Planungsverfahrens wurden bereits eine vorgezogene Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange durchgeführt.
Während der frühen Bürgerbeteiligung wurden Bedenken hinsichtlich des Verkehrsaufkommens und der Lärmimmissionen für Anwohner geäußert, woraufhin die Verwaltung einen Entwurf auf Basis einer spezifischen Variante erarbeitete. Bei der Beteiligung der Behörden wurden Anregungen zu Themen wie der Löschwasserversorgung, dem Naturschutz und der Ver- und Entsorgung eingebracht, die in den Planentwurf und den Umweltbericht eingearbeitet wurden. Die Erschließungsplanung umfasst zudem ein Entwässerungskonzept und ein Versickerungsgutachten, welches nach Rücksprache mit der Unteren Wasserbehörde und der Bezirksregierung Arnsberg Anpassungen erforderte. Der Bebauungsplanentwurf inklusive der Artenschutzvorprüfung liegt zur Einsicht aus.
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