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Beschlussvorlage

Generelle Wiederbesetzungssperre hier: Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 22.06.2006

2021/227 22.04.2021 Geschäftsbereich I

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/227 des Geschäftsbereichs I befasst sich mit der Aufhebung einer im Juni 2006 gefassten Ratsentscheidung zur generellen Wiederbesetzungssperre. Mit dem damaligen Beschluss wurde eine 12-monatige Sperre für die Wiederbesetzung von Stellen eingeführt, die lediglich das Personal der Job-Agentur sowie der städtischen Kindertageseinrichtungen ausnahm.

Die Verwaltung führt in der Vorlage aus, dass die rechtliche Haltbarkeit einer derart langfristigen, allgemeinen Sperre im Hinblick auf die Gemeindeordnung NRW kritisch zu bewerten sei. Es wird darauf hingewiesen, dass die Leitung und Beaufsichtigung des Verwaltungshandlung sowie die Organisationsmacht der Bürgermeisterin gesetzlich verankert sind. Dazu gehört unter anderem die Entscheidung über die Ausschreibung und Besetzung freiwerdender Stellen, sofern der vom Rat festzulegende Stellenplan eingehalten wird.

Da die bestehende Sperre die Entscheidungskompetenz der Bürgermeisterin bei einem Großteil der Stellen im Stadtgebiet einschränkt, wird die Aufhebung des Beschlusses als rechtlich geboten dargestellt. Die Verwaltung weist zudem darauf hin, dass durch Kündigungsfristen bei Bewerbungen ohnehin häufig zeitliche Vakanzen entstehen. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat daher, den Beschluss vom 22.06.2006 aufzuheben.

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