Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- 1Genehmigung des Haushaltssanierungsplanes für das Haushaltsjahr 2021Zur Vorlage · 2021/217 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2021/217 befasst sich mit der Genehmigung des Haushaltssanierungsplanes der Bezirksregierung Arnsberg für das Haushaltsjahr 2021. Die Vorlage wurde von der Bürgermeisterin zur Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss sowie in den Rat vorgelegt.
Der vorgeschlagene Beschluss sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Rat die Genehmigung des genannten Haushaltssanierungsplanes zur Kenntnis nehmen. Die Beratung der Vorlage war für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15. April 2021 sowie für die Sitzung des Rates am 22. April 2021 vorgesehen.
Hinsichtlich des Berichtswesens ist vorgesehen, dass dem Ausschuss oder dem Rat durch den zuständigen Fachbereich ein Sachstandsbericht vorgelegt wird. Die Vorlage enthält keine Angaben zu spezifischen haushaltsmäßigen Auswirkungen in Form von geschätzten Kosten oder Einnahmen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 22.04.2021 · Rat
- 15.04.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 2Bericht über die haushaltswirtschaftliche SituationZur Vorlage · 2021/169 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2021/169 dient der Information über die haushaltswirtschaftliche Situation der Stadt Sprockhövel. Die Vorlage wurde von der Bürgermeisterin eingebracht und ist für die Beratung im Haupt- und Finanzausschuss am 15. April 2021 sowie im Rat am 22. April 2021 vorgesehen.
Gegenstand der Vorlage ist ein Bericht, der den aktuellen Stand der Haushaltswirtschaft darstellt. Der vorgeschlagene Beschluss sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Rat den vorliegenden Bericht zur haushaltswirtschaftlichen Situation lediglich zur Kenntnis nehmen.
Der Fachbereich Finanzmanagement ist für die Erstellung des Berichts zuständig. Aus der Vorlage geht hervor, dass für diesen Tagesordnungspunkt keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen in Form von neuen Personalkosten, Sachkosten oder freiwilligen Leistungen ausgewiesen werden. Es handelt sich somit um eine rein informative Vorlage zur Berichterstattung über den aktuellen Stand der städtischen Finanzen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 22.04.2021 · Rat
- 15.04.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 3Ermächtigungsübertragungen gemäß § 22 KomHVO NRWZur Vorlage · 2021/152 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/152 befasst sich mit der Kenntnisnahme von Ermächtigungsübertragungen gemäß § 22 Abs. 4 der Kommunalen Haushaltsverordnung (KomHVO) NRW. Die Vorlage wurde für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 15. April 2021 sowie des Rates am 22. April 2021 zur Beratung vorgelegt.
Grundlage der Übertragungen ist die Regelung, dass Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen grundsätzlich mit Ende des Haushaltsjahres entfallen, um die Jährlichkeit der Haushaltsführung zu wahren. In begründeten Ausnahmefällen können jedoch Mittel in das Folgejahr übertragen werden, sofern dies beim Kämmerer beantragt und begründet wurde.
Die Übertragungen aus dem Haushaltsjahr 2020 führen zu einer Veränderung der Planpositionen im Nachtragssatz der Nachtragssatzung 2021. Konkret erhöht sich der Bedarf bei den Auszahlungen für Baumaßnahmen von 6.432.700,00 Euro auf 8.037.743,38 Euro. Zudem steigen die Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden sowie für bewegliches Anlagevermögen an. Der Saldo aus der Investitionstätigkeit verändert sich entsprechend von -1.884.070,00 Euro auf -3.577.679,22 Euro.
Durch die Übertragung der investiven Auszahlungen in Höhe von 1.693.609,22 Euro ergibt sich eine höhere Notwendigkeit für Kreditaufnahmen im Jahr 2021. Die Vorlage weist darauf hin, dass die Übertragungen zu einer Ergebnisverbesserung im abgelaufenen Haushaltsjahr 2020 und einer entsprechenden Ergebnisverschlechterung im laufenden Jahr 2021 führen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 22.04.2021 · Rat
- 15.04.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 4Kenntnisnahme einer überplanmäßigen AufwendungZur Vorlage · 2021/261 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/261 befasst sich mit der Kenntnisnahme einer überplanmäßigen Aufwendung in Höhe von 5.000,00 Euro. Die Kosten entstehen im Sachgebiet Kämmerei im Rahmen der Unterhaltung der Betriebs- und Geschäftsausstattung.
Hintergrund der Mehraufwendung ist die Sanierung des Ehrenfriedhofs. Die für die Instandsetzung erforderlichen Mittel übersteigen die ursprünglich kalkulierten Beträge für die laufenden Unterhaltungskosten des Friedhofs. Die Verwaltung gibt an, dass der vorhandene Deckungskreis für diesen Zweck nicht ausreicht.
Die Finanzierung der zusätzlichen Kosten wird durch Minderaufwendungen im Bereich der Instandhaltung des Infrastrukturvermögens innerhalb der Planungsstelle für die Instandsetzung des Infrastrukturvermögens sichergestellt. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Sprockhövel, diese Mehraufwendung zur Kenntnis zu nehmen. Die Vorlage war für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 15. April 2021 sowie des Rates am 22. April 2021 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 22.04.2021 · Rat
- 15.04.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 5Haushaltssanierungscontrolling hier: Abschlussbericht für den Zeitraum 01.01.2020 bis 31.12.2020Zur Vorlage · 2021/214 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2021/214 des Geschäftsbereichs I befasst sich mit dem Abschlussbericht des Haushaltssanierungscontrollings für den Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020. Der Bericht wurde dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Dem Bericht zufolge wurde die festgelegte Zielvorgabe in Höhe von 6.397.553 Euro erreicht. Es wird ein Überschuss von 73.595 Euro ausgewiesen. Als wesentliche Faktoren für dieses Ergebnis werden die Entwicklung der Personalaufwendungen im Rahmen der Maßnahmen 1 und 2 sowie die anhaltende Niedrigzinsphase im Rahmen der Maßnahme 58 angeführt.
Die Verwaltung verweist in der Vorlage darauf, dass die betroffenen Maßnahmen bereits in vorangegangenen Quartalsberichten oder in den Berichten des Kämmerers zur haushaltswirtschaftlichen Situation thematisiert wurden, weshalb auf weitere detaillierte Ausführungen in diesem Dokument verzichtet wird. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Rat den Bericht lediglich zur Kenntnis nehmen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 22.04.2021 · Rat
- 15.04.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 6Personalkosten- und Planstellencontrolling 2020Zur Vorlage · 2021/220 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2021/220 aus dem Geschäftsbereich I befasst sich mit dem Personalkosten- und Planstellencontrolling für den Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020. Der Vorschlag sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Rat den vorgelegten Bericht zu diesem Zeitraum zur Kenntnis nehmen.
Aus den Erläuterungen der Verwaltung geht hervor, dass die laufenden Personalaufwendungen der aktiven Beschäftigten im betrachteten Zeitraum unter dem geplanten Ansatz lagen. Dem Bericht ist jedoch zu entnehmen, dass die Ergebnisse durch gestiegene Zuführungen beeinflusst wurden. Dies betrifft insbesondere die Verpflichtungen im Bereich der Pensionen und der Beihilfe. In der Vorlage wird darauf hingewiesen, dass es sich bei diesen Vorgängen um Einmaleffekte handelt. Die daraus resultierenden Ausgleichsansprüche werden nach Angaben der Verwaltung erst im Jahr 2021 realisiert. Die Vorlage war zur Beratung in der nichtöffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15. April 2021 sowie in der Sitzung des Rates am 22. April 2021 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 22.04.2021 · Rat
- 15.04.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 7Fraktionszuwendungen hier: Neuregelung Höhe und Verteilungsmaßstab ab 2021Zur Vorlage · 2021/245 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt mit der Beschlussvorlage 2021/245 einen Vorschlag zur Neuregelung der Fraktionszuwendungen ab dem Jahr 2021 vor. Ziel der Neuregelung ist es, den Fraktionen eine angemessene Mindestausstattung für ihre Geschäftsführung zu gewährleisten. Der Vorschlag sieht einen jährlichen Sockelbetrag von 1.000 Euro pro Fraktion sowie einen Zusatzbetrag von 200 Euro pro Fraktionsmitglied vor. Für fraktionslose Einzelratsmitglieder ist die Gewährung der Hälfte dieser Beträge vorgesehen. Im Zuge dieser Neuregelung soll die bisher gezahlte Druckkostenpauschale für Ratsmitglieder und sachkundige Bürger entfallen.
Die Berechnung der Zuwendungen basiert auf einer Auswertung der von den Fraktionen eingereichten Bedarfsangaben. Die Verwaltung empfiehlt die gewählte Verteilung, um die Deckung der generellen und erweiterten Mindestausstattung zu ermöglichen, wobei die Fraktionsstärke als Maßstab dient. Die geschätzten jährlichen Gesamtkosten für die Fraktionszuwendungen belaufen sich nach aktuellem Stand auf 13.000 Euro. Da im Haushalt 2021 lediglich 2.400 Euro veranschlagt sind, müsste der daraus resultierende Mehrbedarf durch Einsparungen oder Mehreinnahmen gedeckt werden.
Die Verwendung der Mittel obliegt der freien Entscheidung der Fraktionen unter Einhaltung der Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit. Die zweckentsprechende Mittelverwendung ist durch einen einfachen Nachweis gegenüber der Hauptverwaltung zu belegen. Die Prüfung der Verwendungsnachweise erfolgt durch die Hauptverwaltung, wobei bei begründeten Zweifeln an der rechtmäßigen Verwendung die Rückforderung oder Verrechnung von Mitteln möglich ist.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 22.04.2021 · Rat
- 15.04.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 8Live-Stream von Rats- und AusschusssitzungenZur Vorlage · 2021/246 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/246 befasst sich mit der technischen und finanziellen Umsetzung von Live-Stream-Übertragungen sowie der Archivierung von Rats- und Ausschusssitzungen der Stadt Sprockhövel. Im Rahmen einer Prüfung, die auf einen Beschluss des Rates vom 7. Mai 2020 zurückgeht, wurden verschiedene Szenarien bewertet.
Die Verwaltung untersuchte zwei primäre Optionen: Die Beauftragung externer Dienstleister sowie die technische Ausstattung mit Webcams zur Bedienung durch eigenes Personal. Bei einer externen Übertragung in Standardqualität werden Kosten zwischen etwa 7.900 Euro und 10.700 Euro pro Jahr für sechs Ratssitzungen veranschlagt, während eine Ausweitung auf alle Ausschusssitzungen Kosten von rund 60.000 Euro verursachen könnte. Die interne Variante mit eigenem Personal würde Anschaffungskosten von 2.000 bis 3.000 Euro sowie jährliche Personalkosten von etwa 14.000 Euro bei 50 Sitzungen pro Jahr zur Folge haben. Für beide Varianten sind im Haushalt 2021 keine Mittel vorgesehen.
Rechtlich ergeben sich Hürden durch den Datenschutz, da eine Übertragung die Veröffentlichung personenbezogener Daten darstellt. Da keine spezifische Rechtsvorschrift eine solche Übertragung ohne Einwilligung erlaubt, müssten Ratsmitglieder, Beschäftigte und Gäste ausdrücklich zustimmen. Aktuell liegt für die meisten anwesenden Beschäftigten keine uneingeschränkte Zustimmung vor.
Die Verwaltung empfiehlt daher, eine Live-Stream-Übertragung der Ratssitzungen ab dem Jahr 2022 durch einen externen Dienstleister vorzusehen, sofern die erforderlichen Haushaltsmittel im Haushalt 2022 eingestellt werden. Die organisatorischen Rahmenbedingungen sollen im Ältestenrat abgestimmt werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 22.04.2021 · Rat
- 15.04.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 9Wahl von Vertretern / Vertreterinnen der Stadt für die Mitgliederversammlung der freiwilligen Arbeitsgemeinschaft Netzwerk Innenstadt NRWZur Vorlage · 2021/216 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/216 befasst sich mit der Wahl einer Vertretung der Stadt Sprockhövel für die Mitgliederversammlung der freiwilligen Arbeitsgemeinschaft Netzwerk Innenstadt NRW. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Bürgermeisterin als Vertreterin der Stadt für diese Mitgliederversammlung zu wählen.
Die Grundlage für diesen Vorgang bildet ein vorangegangener Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung und Denkmalschutz aus der Sitzung vom 25. Januar 2021. In diesem hatte das Gremium die Empfehlung ausgesprochen, dass die Stadt Sprockhövel in der Mitgliederversammlung des Netzwerks durch die Bürgermeisterin vertreten werden soll. Ein entsprechender Beschluss zum Beitritt zum Netzwerk Innenstadt NRW wurde bereits in einer Sitzung des Rates am 18. Februar 2021 behandelt.
Die Vorlage wurde zur Beratung im Haupt- und Finanzausschuss am 15. April 2021 sowie im Rat am 22. April 2021 vorgelegt. Federführend für die Vorlage ist das Sachgebiet Digitalisierung/IT. Haushaltsmäßige Auswirkungen werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 22.04.2021 · Rat
- 15.04.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 10Ab- und Neubestellung einer weiteren allgemeinen Vertretung der BürgermeisterinZur Vorlage · 2021/219 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/219 des Fachbereichs Inneres behandelt die Ab- und Neubestellung einer weiteren allgemeinen Vertretung der Bürgermeisterin in der Stadtverwaltung Sprockhövel. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die städtische Oberverwaltungsrätin mit Wirkung zum 26. April 2021 als weitere allgemeine Vertreterin der Bürgermeisterin abzustellen.
Gleichzeitig wird vorgeschlagen, den Leiter des Geschäftsbereiches I, einen städtischen Verwaltungsangestellten, zum 26. April 2021 als neuen allgemeinen Vertreter der Bürgermeisterin zu bestellen. Ziel dieser Neuregelung ist es, eine Vakanz in der Leitungsfunktion der Stadtverwaltung zu vermeiden, falls die Bürgermeisterin sowie der Beigeordnete gleichzeitig verhindert sein sollten.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass die Bestellung von Angestellten für diese Funktion zwar nicht unüblich, aber nach Kommentierungen zur Gemeindeordnung zwar nachrangig gegenüber der Bestellung von Laufbahnbeamten zu betrachten ist. Entscheidend sei vielmehr die organisatorische Einbindung und die Stellung innerhalb der Verwaltung. Das erforderliche Verfahren unter Einbeziehung der Personalvertretung wurde bereits durchgeführt, wobei der Personalrat der vorgeschlagenen personellen Änderung zugestimmt hat.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 22.04.2021 · Rat
- 15.04.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 11Generelle Wiederbesetzungssperre hier: Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 22.06.2006Zur Vorlage · 2021/227 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/227 des Geschäftsbereichs I befasst sich mit der Aufhebung einer im Juni 2006 gefassten Ratsentscheidung zur generellen Wiederbesetzungssperre. Mit dem damaligen Beschluss wurde eine 12-monatige Sperre für die Wiederbesetzung von Stellen eingeführt, die lediglich das Personal der Job-Agentur sowie der städtischen Kindertageseinrichtungen ausnahm.
Die Verwaltung führt in der Vorlage aus, dass die rechtliche Haltbarkeit einer derart langfristigen, allgemeinen Sperre im Hinblick auf die Gemeindeordnung NRW kritisch zu bewerten sei. Es wird darauf hingewiesen, dass die Leitung und Beaufsichtigung des Verwaltungshandlung sowie die Organisationsmacht der Bürgermeisterin gesetzlich verankert sind. Dazu gehört unter anderem die Entscheidung über die Ausschreibung und Besetzung freiwerdender Stellen, sofern der vom Rat festzulegende Stellenplan eingehalten wird.
Da die bestehende Sperre die Entscheidungskompetenz der Bürgermeisterin bei einem Großteil der Stellen im Stadtgebiet einschränkt, wird die Aufhebung des Beschlusses als rechtlich geboten dargestellt. Die Verwaltung weist zudem darauf hin, dass durch Kündigungsfristen bei Bewerbungen ohnehin häufig zeitliche Vakanzen entstehen. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat daher, den Beschluss vom 22.06.2006 aufzuheben.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 22.04.2021 · Rat
- 15.04.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 12Fortschreibung des Gleichstellungsplanes der Stadt Sprockhövel 2021 bis 2024Zur Vorlage · 2021/249 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15. April 2021 wurde die Vorlage 2021/249 zur Beratung vorgelegt. Gegenstand der Beschlussvorlage ist die Fortschreibung des Gleichstellungsplanes der Stadt Sprockhövel für den Zeitraum von 2021 bis 2024.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass der vorangegangene Gleichstellungsplan den Zeitraum von 2017 bis 2020 abdeckte. Gemäß den Regelungen nach § 5a des Landesgleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen ist eine Fortführung des Plans innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des vorherigen Zeitraums vorzunehmen. Die entsprechende Planung für die Jahre 2021 bis 2024 liegt der Vorlage als Anlage bei.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Fortführung des Gleichstellungsplanes für den genannten Zeitraum genehmigt. Aus den Dokumenten geht hervor, dass die Federführung für diese Angelegenheit beim Geschäftsbereich I liegt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.04.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 13Betreuung der Schüler/innen in Grundschulen vor und nach dem Unterricht (Schule von acht bis eins) hier: Bezuschussung der Gruppen durch die StadtZur Vorlage · 2021/158 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/158 befasst sich mit der weiteren Bezuschussung der Betreuungsangebote „Schule von acht bis eins“ an den Gemeinschaftsgrundschulen in Sprockhövel. Der Ausschuss für Jugendhilfe und Schule wird gebeten, die Fortführung der städtischen Zuschüsse für die Jahre 2022 und 2023 zu befürworten.
Nach Angaben der Verwaltung beträgt die Summe der benötigten Mittel für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 jeweils 4.640,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Zuschüsse für vier Betreuungsgruppen ab, die an den Grundschulen Haßlinghausen, Hobeuken, Gennebreck und Börgersbruch eingerichtet sind. Die Höhe der Bezuschussung pro Schule wurde im Zuge der Haushaltskonsolidierung seit Januar 2011 von zuvor 2.560,00 Euro auf 1.160,00 Euro pro Schuljahr angepasst.
Ergänzend wird erläutert, dass das Land NRW die Betreuungsangebote mit Fördermitteln in Höhe von 4.000,00 Euro pro Gruppe bzw. 7.500,00 Euro für offene Ganztagsschulen unterstützt. Die entsprechenden Anträge bei der Bezirksregierung Arnsberg wurden gestellt und bewilligt; die Landesmittel werden vollständig an die Träger der Betreuungen weitergeleitet. Die Beschlussvorlage sieht vor, dass der Ausschuss für Jugendhilfe und Schule im Frühjahr 2023 erneut über die Bezuschussung ab dem Jahr 2024 beraten muss. Der Ausschuss empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat, die Mittelbereitstellung für die Jahre 2022 und 2023 zu beschließen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 22.04.2021 · Rat
- 15.04.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 10.03.2021 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 14Neue Richtlinien zur Förderung und Betreuung von Kindern in Kindertagespflege der Stadt SprockhövelZur Vorlage · 2021/171 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Sprockhövel beabsichtigt, die Richtlinien zur Förderung und Betreuung von Kindern in der Kindertagespflege anzupassen. Hintergrund der Neuregelung ist das seit August 2020 geltende neue Kinderbildungsgesetz Nordrhein-Westfalens, welches umfassende Änderungen im Bereich der Kindertagespflege vorsieht. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, dass die entsprechenden Gremien die neuen Richtlinien zur Kenntnis nehmen und deren Umsetzung zustimmen.
Zu den wesentlichen inhaltlichen Änderungen gehört die Neuregelung der Fehlzeiten für Kindertagespflegepersonen. Ab dem Kita-Jahr 2021/22 sollen pro Kindergartenjahr 30 Tage für Schließzeiten sowie maximal drei Wochen bei eigenem krankheitsbedingtem Ausfall vorgesehen sein. Bei Fehlzeiten der Kinder wird die Geldleistung bis zu vier Wochen in voller Höhe weitergezahlt, während nach acht Wochen die Betreuung endet. Zudem wird die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge für in Sprockhövel tätige Personen neu geregelt, wobei die Stadt künftig den kompletten erstattungsfähigen Anteil übernimmt.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Sicherstellung der Betreuung bei Ausfallzeiten durch die Einrichtung von drei Freihalteplätzen. Hierfür werden jährliche Kosten von etwa 12.600 Euro als Grundpauschale veranschlagt, zuzüglich der Kosten für tatsächlich geleistete Betreuungsstunden. Die laufende Geldleistung soll zudem jährlich anhand des Verbraucherpreis-Index angepasst werden. Die finanziellen Auswirkungen der Neuregelungen umfassen jährliche Mehrausgaben von etwa 41.000 Euro, die durch Mehreinnahmen aus Landeszuschüssen in Höhe von circa 33.000 Euro teilweise kompensiert werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 22.04.2021 · Rat
- 15.04.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 10.03.2021 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 15Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2021/234 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2021/234 dient als Grundlage für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15. April 2021. Gegenstand der Vorlage sind die Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil der Sitzung.
Der vorliegende Text sieht vor, dass die Mitteilungen zur Kenntnis genommen werden. Als alternative Option ist im Dokument festgehalten, dass keine Mitteilungen vorliegen. Die Federführung für diese Vorlage liegt beim Sachgebiet Digitalisierung/IT. Aus der Vorlage geht hervor, dass keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen durch diesen Tagesordnungspunkt zu erwarten sind.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.04.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 16Anfragen im öffentlichen Teil nach § 18 der Geschäftsordnung für den Rat und die AusschüsseZur Vorlage · 2021/235 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2021/235 des Sachgebiets Digitalisierung/IT dient der Behandlung von Anfragen im öffentlichen Teil der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15. April 2021. Grundlage der Vorlage ist die im Jahr 2020 verabschiedete Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Sprockhövel, insbesondere der Paragraph 18.
Gemäß dieser Regelung sind Ratsmitglieder berechtigt, schriftliche oder elektronische Anfragen zu städtischen Angelegenheiten an die Bürgermeisterin zu richten, sofern diese mindestens zwei Werktage vor Sitzungsbeginn eingereicht werden. Die Beantwortung erfolgt primär mündlich in der Sitzung, kann jedoch auf Verlangen der Fragestellerin oder des Fragstellers schriftlich erfolgen. Zudem besteht die Möglichkeit, mündliche Anfragen zu Themen des städtischen Aufgabenbereichs direkt in der Ratssitzung zu stellen, sofern diese nicht auf der Tagesordnung stehen. Für diese mündlichen Anfragen ist eine kurze Fassung sowie die Möglichkeit einer kurzen Beantwortung erforderlich, wobei jeweils nur eine Zusatzfrage gestellt werden darf.
Die Vorlage sieht vor, dass die Verwaltung die eingegangenen Anfragen beantwortet. Eine Zurückweisung von Anfragen ist vorgesehen, wenn die formalen Bestimmungen nicht eingehalten werden, die Auskunft bereits innerhalb der letzten sechs Monate erteilt wurde oder die Beantwortung einen unverhältnismäßigen Aufwand verursachen würde. Eine Aussprache zu den Anfragen findet nicht statt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.04.2021 · Haupt- und Finanzausschuss