Fraktionszuwendungen hier: Neuregelung Höhe und Verteilungsmaßstab ab 2021
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt mit der Beschlussvorlage 2021/245 einen Vorschlag zur Neuregelung der Fraktionszuwendungen ab dem Jahr 2021 vor. Ziel der Neuregelung ist es, den Fraktionen eine angemessene Mindestausstattung für ihre Geschäftsführung zu gewährleisten. Der Vorschlag sieht einen jährlichen Sockelbetrag von 1.000 Euro pro Fraktion sowie einen Zusatzbetrag von 200 Euro pro Fraktionsmitglied vor. Für fraktionslose Einzelratsmitglieder ist die Gewährung der Hälfte dieser Beträge vorgesehen. Im Zuge dieser Neuregelung soll die bisher gezahlte Druckkostenpauschale für Ratsmitglieder und sachkundige Bürger entfallen.
Die Berechnung der Zuwendungen basiert auf einer Auswertung der von den Fraktionen eingereichten Bedarfsangaben. Die Verwaltung empfiehlt die gewählte Verteilung, um die Deckung der generellen und erweiterten Mindestausstattung zu ermöglichen, wobei die Fraktionsstärke als Maßstab dient. Die geschätzten jährlichen Gesamtkosten für die Fraktionszuwendungen belaufen sich nach aktuellem Stand auf 13.000 Euro. Da im Haushalt 2021 lediglich 2.400 Euro veranschlagt sind, müsste der daraus resultierende Mehrbedarf durch Einsparungen oder Mehreinnahmen gedeckt werden.
Die Verwendung der Mittel obliegt der freien Entscheidung der Fraktionen unter Einhaltung der Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit. Die zweckentsprechende Mittelverwendung ist durch einen einfachen Nachweis gegenüber der Hauptverwaltung zu belegen. Die Prüfung der Verwendungsnachweise erfolgt durch die Hauptverwaltung, wobei bei begründeten Zweifeln an der rechtmäßigen Verwendung die Rückforderung oder Verrechnung von Mitteln möglich ist.
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Beratungsfolge
- 22.04.2021kein Ergebnis hinterlegt
- 15.04.2021kein Ergebnis hinterlegt