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Beschlussvorlage

Betreuung der Schüler/innen in Grundschulen vor und nach dem Unterricht (Schule von acht bis eins) hier: Bezuschussung der Gruppen durch die Stadt

2021/158 22.04.2021

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/158 befasst sich mit der weiteren Bezuschussung der Betreuungsangebote „Schule von acht bis eins“ an den Gemeinschaftsgrundschulen in Sprockhövel. Der Ausschuss für Jugendhilfe und Schule wird gebeten, die Fortführung der städtischen Zuschüsse für die Jahre 2022 und 2023 zu befürworten.

Nach Angaben der Verwaltung beträgt die Summe der benötigten Mittel für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 jeweils 4.640,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Zuschüsse für vier Betreuungsgruppen ab, die an den Grundschulen Haßlinghausen, Hobeuken, Gennebreck und Börgersbruch eingerichtet sind. Die Höhe der Bezuschussung pro Schule wurde im Zuge der Haushaltskonsolidierung seit Januar 2011 von zuvor 2.560,00 Euro auf 1.160,00 Euro pro Schuljahr angepasst.

Ergänzend wird erläutert, dass das Land NRW die Betreuungsangebote mit Fördermitteln in Höhe von 4.000,00 Euro pro Gruppe bzw. 7.500,00 Euro für offene Ganztagsschulen unterstützt. Die entsprechenden Anträge bei der Bezirksregierung Arnsberg wurden gestellt und bewilligt; die Landesmittel werden vollständig an die Träger der Betreuungen weitergeleitet. Die Beschlussvorlage sieht vor, dass der Ausschuss für Jugendhilfe und Schule im Frühjahr 2023 erneut über die Bezuschussung ab dem Jahr 2024 beraten muss. Der Ausschuss empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat, die Mittelbereitstellung für die Jahre 2022 und 2023 zu beschließen.

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