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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- 1Vorstellung des Jahresberichts der Jugendzentren für 2020Zur Vorlage · 2021/170 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule am 10. März 2021 liegt die Beschlussvorlage 2021/170 zur Vorstellung des Jahresberichts der städtischen Jugendzentren für das Jahr 2020 vor. Der Bericht umfasst eine jährliche Übersicht über die in den beiden Jugendzentren durchgeführten Veranstaltungen, Projekte und Angebote. Zudem enthält das Dokument Angaben zu den jeweiligen Besucher- und Teilnehmerzahlen des Berichtszeitraums.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss die Erläuterungen zum vorliegenden Jahresbericht zur Kenntnis nimmt. Für die Sitzung ist vorgesehen, dass der Leiter der beiden Jugendzentren für Rückfragen zum Inhalt des Berichts zur Verfügung steht. Aus den Unterlagen geht hervor, dass durch die Vorlage keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen. Die Vorlage dient der regelmäßigen Berichterstattung des zuständigen Fachbereichs gegenüber dem Ausschuss.
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Beratungsfolge
- 10.03.2021 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 2Bestellung der Leitung der Verwaltung des Jugendamtes der Stadt SprockhövelZur Vorlage · 2021/163 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule am 10. März 2021 liegt die Beschlussvorlage 2021/163 zur Bestellung der Leitung der Verwaltung des Jugendamtes der Stadt Sprockhövel vor. Die Verwaltung beabsichtigt, die Nachfolge für die bisherige Leiterin des Jugendamtes zu regeln, welche aus dem Dienst ausscheidet.
Der Vorschlag sieht die Bestellung eines Mitarbeiters des Jugendamtes zum Leiter der Verwaltung vor. Die betreffende Person ist seit der Gründung des Jugendamtes im Herbst 2002 in der Stadtverwaltung tätig. Die berufliche Laufbahn umfasst Tätigkeiten im Allgemeinen Sozialen Dienst, im Spezialdienst der Jugendgerichtshilfe sowie die Funktionen als Jugendhilfeplaner der Stadt und als Amtsvormund. Seit 2016 ist die Person zudem als Sachgebietsleiter für die Kindertagesbetreuung und Planung sowie als stellvertretender Jugendamtsleiter im Einsatz.
Die Verwaltung begründet die beabsichtigte Bestellung mit der fachlichen Ausbildung und der beruflichen Erfahrung der Person. Gemäß der Satzung für das Jugendamt der Stadt Sprockhövel ist der Ausschuss für Jugendhilfe und Schule vor der Bestellung durch die Bürgermeisterin zu hören. Mit der vorliegenden Vorlage wird die Befürwortung dieser Bestellung durch den Ausschuss beantragft. Haushaltsmäßige Auswirkungen werden für die Neubesetzung nicht ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 10.03.2021 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 3Neue Organisationsstruktur in der Verwaltung des JugendamtesZur Vorlage · 2021/174 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule am 10. März 2021 wurde die neue Organisationsstruktur in der Verwaltung des Jugendamtes zur Kenntnis genommen. Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/174 des Geschäftsbereichs II beschreibt eine Umstrukturierung der bisherigen Sachgebiete.
Bisher war die Verwaltung des Jugendamtes in zwei Sachgebiete unterteilt, nämlich Jugend/Familie/Schule sowie Kindertagesbetreuung/-planung. Die neue Struktur sieht eine Aufteilung in vier Sachgebiete vor. Diese umfassen nun die Verwaltungsdienste des Jugendamtes, die sozialpädagogischen Dienste des Jugendamtes, die Kindertagesbetreuung sowie den Bereich Schulen.
Grund für diese Änderung ist die Umsetzung von Empfehlungen aus einem Organisationsgutachten der Firma Breyting. Ziel der Neuausrichtung ist es, Verantwortlichkeiten von der Leitungsebene auf weitere Mitarbeitende zu verlagern. Damit soll die Leitungsspanne der Geschäfts- und Fachbereichsleitung angesichts der Themenfülle des gesamten Bereichs reduziert werden. Die Anpassung der Struktur ist mit keinen haushaltsmäßigen Auswirkungen verbunden.
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Beratungsfolge
- 10.03.2021 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 4Betreuung der Schüler/innen in Grundschulen vor und nach dem Unterricht (Schule von acht bis eins) hier: Bezuschussung der Gruppen durch die StadtZur Vorlage · 2021/158 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/158 befasst sich mit der weiteren Bezuschussung der Betreuungsangebote „Schule von acht bis eins“ an den Gemeinschaftsgrundschulen in Sprockhövel. Der Ausschuss für Jugendhilfe und Schule wird gebeten, die Fortführung der städtischen Zuschüsse für die Jahre 2022 und 2023 zu befürworten.
Nach Angaben der Verwaltung beträgt die Summe der benötigten Mittel für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 jeweils 4.640,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Zuschüsse für vier Betreuungsgruppen ab, die an den Grundschulen Haßlinghausen, Hobeuken, Gennebreck und Börgersbruch eingerichtet sind. Die Höhe der Bezuschussung pro Schule wurde im Zuge der Haushaltskonsolidierung seit Januar 2011 von zuvor 2.560,00 Euro auf 1.160,00 Euro pro Schuljahr angepasst.
Ergänzend wird erläutert, dass das Land NRW die Betreuungsangebote mit Fördermitteln in Höhe von 4.000,00 Euro pro Gruppe bzw. 7.500,00 Euro für offene Ganztagsschulen unterstützt. Die entsprechenden Anträge bei der Bezirksregierung Arnsberg wurden gestellt und bewilligt; die Landesmittel werden vollständig an die Träger der Betreuungen weitergeleitet. Die Beschlussvorlage sieht vor, dass der Ausschuss für Jugendhilfe und Schule im Frühjahr 2023 erneut über die Bezuschussung ab dem Jahr 2024 beraten muss. Der Ausschuss empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat, die Mittelbereitstellung für die Jahre 2022 und 2023 zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 22.04.2021 · Rat
- 15.04.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 10.03.2021 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 5Sachstandsbericht zu Förderprogrammen zur Digitalisierung von Schulen (Digitalpakt Schule)Zur Vorlage · 2021/173 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/173 des Geschäftsbereichs II informiert den Ausschuss für Jugendhilfe und Schule über den aktuellen Sachstand der Förderprogramme im Rahmen des Digitalpakts Schule in Sprockhövel.
Im Rahmen des Sofortausstattungsprogramms des Landes NRW wurden 129 Notebooks für Schülerinnen und Schüler angeschafft und an die Grundschulen Haßlinghausen, Hobeuken, Gennebreck, Börgersbruch sowie die Mathilde-Anneke-Schule verteilt. Das Gesamtausgabevolumen für dieses Programm beläuft sich auf 64.553,10 Euro, wobei ein Eigenanteil der Stadt von 6.455,31 Euro anfällt. Parallel dazu wurden 81 Notebooks für die dienstliche Ausstattung von Lehrkräften beschafft und an die genannten Schulen ausgegeben, wofür ein Volumen von 40.500,00 Euro eingesetzt wurde.
Der Digitalpakt Schule NRW umfasst zudem verschiedene Einzelanträge. Für die Digitalisierung der Mathilde-Anneke-Schule sowie die WLAN-Ausstattung der Grundschulen wurden bereits Ausgaben in Höhe von 218.352,68 Euro abgerechnet. Im Rahmen eines weiteren Antrags wurden Beamer und Dockingstations bereits an die Schulen verteilt; die Lieferung von 42 Fernsehern wird für das Frühjahr 2021 erwartet. Konferenzkameras wurden ebenfalls bereits an die Schulen ausgegeben. Ein vierter Antrag betrifft mobile Endgeräte: Während 165 Tablets bereits verteilt wurden, befinden sich weitere Notebooks für die Schulen Hobeuken und Mathilde-Anneke-Schule noch im Vergabeverfahren. Das potenzielle Gesamtausgabevolumen für den Digitalpakt in der Stadt wird auf 314.573,33 Euro geschätzt.
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Beratungsfolge
- 10.03.2021 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 6Einrichtungsscharfe Darstellung des Kindergartenbedarfsplans für das Kita-Jahr 2021 / 22Zur Vorlage · 2021/159 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule am 10. März 2021 liegt die Beschlussvorlage 2021/159 zur Einrichtungsscharfen Darstellung des Kindergartenbedarfsplans für das Kita-Jahr 2021/22 vor. Der Gegenstand der Vorlage ist die Umsetzung einer detaillierten Planung, die die genauen Platzzahlen der einzelnen Kindertageseinrichtungen unter Berücksichtigung von Gruppenform, Stundenumfang und der Anzahl von Kindern mit Behinderung ausweist.
Das Jugendamt beantragt zum gesetzlich festgelegten Stichtag am 15. März den Betriebskostenzuschuss für alle Kindertageseinrichtungen in Sprockhövel beim LWL Landesjugendamt. Die Grundlage hierfür bildet das Kinderbildungsgesetz, welches diese einrichtungsscharfe Form der Jugendhilfeplanung vorschreibt. Die Höhe und Anzahl der beantragten Kindpauschalen leiten sich aus der städtischen Jugendhilfeplanung ab, welche auf der bereits zuvor verabschiedeten Kindergartenbedarfsplanung basiert.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die tabellarische Darstellung der platzgenauen Planung erst kurzfristig vorgelegt werden konnte. Dies begründet sich durch die Notwendigkeit, die Anträge der Träger auf Betriebskostenförderung abzuwarten und etwaige Änderungen durch Eltern oder Einrichtungen bis zum Stichtag zu berücksichtigen. Die Verwaltung empfiehlt die Beschlussfassung zur Fortschreibung der Planung, da die finanzielle Förderung der Einrichtungen durch Landesmittel diese spezifische Form der Bedarfsfeststellung voraussetzt. Der Ausschuss soll die Darstellung zur Kenntnis nehmen und der Umsetzung zustimmen.
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Beratungsfolge
- 10.03.2021 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 7Aktuelle Entwicklungen im Platzbestand in der Kindertagesbetreuung zum Kita-Jahr 2021 / 22Zur Vorlage · 2021/160 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/160 des Geschäftsbereichs II befasst sich mit den Entwicklungen im Platzbestand der Kindertagesbetreuung für das Kita-Jahr 2021/22. Der Ausschuss für Jugendhilfe und Schule soll die Erläuterungen der Verwaltung zur Umsetzung der Kindergartenbedarfsplanung sowie zur Erweiterung des Platzbestandes zur Kenntnis nehmen.
Im Bereich Niedersprockhövel sieht die Planung eine Erweiterung der Einrichtung der Elterninitiative KAZ e.V. vor. Die Kita Bahnhofstraße wird von einer zwei-gruppigen auf eine vier-gruppige Einrichtung umgestellt. Durch diese Maßnahme entstehen 30 zusätzliche Plätze im Ü3-Bereich sowie 10 weitere Plätze für Kinder unter drei Jahren. Die Erweiterung im Ü3-Bereich deckt den in der Planung ermittelten Mehrbedarf von 28 Plätzen nahezu vollständig ab.
Zudem wird der Ausbau der AWO-Kita Haßlinghausen thematisiert. Die dort befindliche Einrichtung wird zum Sommer 2021 um eine dritte Gruppe erweitert. Hierdurch entstehen im Vergleich zum Vorjahr 13 zusätzliche Plätze, bestehend aus 8 Plätzen für Kinder ab drei Jahren und 5 Plätzen für Kinder unter drei Jahren.
Nach der aktuellen Anmeldesituation wird davon ausgegangen, dass das Platzangebot für das Kita-Jahr 2021/22 den Bedarf deckt. Die Planung für das darauffolgende Kindergartenjahr 2022/23 soll im Juni 2021 im Ausschuss vorgestellt werden.
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- 10.03.2021 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 8Auswertung der Elternbefragung zum BetreuungsbedarfZur Vorlage · 2021/168 · Beschlussvorlage
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Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule am 10. März 2021 wurde der Bericht über die Auswertung einer Elternbefragung zum Betreuungsbedarf von Kindern im Alter von 0 bis 5 Jahren zur Kenntnis genommen. Die im Oktober 2020 durch das Jugendamt durchgeführte Erhebung basierte auf 682 gültigen Rückläufen von insgesamt 1.047 potenziellen Teilnehmern.
Die Auswertung zeigt, dass 77,86 % der befragten Kinder bereits einen Betreuungsplatz in Kindertageseinrichtungen oder der Tagespflege in Anspruch nehmen. Bei den 151 Kindern, die aktuell keinen Platz nutzen, besteht für 99 Kinder ab Sommer 2021 ein Bedarf. Die Verwaltung geht davon aus, dass der bestehende Platzbestand in den Kitas und Tagespflegestellen ausreicht, um diese anstehenden Bedarfe zu decken.
Hinsichtlich der Wohnbereiche verteilt sich der Bedarf der Kinder ohne aktuellen Betreuungsplatz fast gleichmäßig auf die beiden Stadtgebiete, wobei 52,69 % im Wohnbereich 2 und 47,31 % im Wohnbereich 1 liegen. Bei den bereits betreuten Kindern wird eine 45-Stunden-Woche von über der Hälfte der Eltern gewünscht, während bei den aktuell unversorgten Kindern eine 35-Stunden-Woche mit knapp 60 % bevorzugt wird. Ein Bedarf an 25-Stunden-Angeboten ist laut Bericht nur in geringem Umfang vorhanden.
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Beratungsfolge
- 10.03.2021 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 9Neue Richtlinien zur Förderung und Betreuung von Kindern in Kindertagespflege der Stadt SprockhövelZur Vorlage · 2021/171 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Sprockhövel beabsichtigt, die Richtlinien zur Förderung und Betreuung von Kindern in der Kindertagespflege anzupassen. Hintergrund der Neuregelung ist das seit August 2020 geltende neue Kinderbildungsgesetz Nordrhein-Westfalens, welches umfassende Änderungen im Bereich der Kindertagespflege vorsieht. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, dass die entsprechenden Gremien die neuen Richtlinien zur Kenntnis nehmen und deren Umsetzung zustimmen.
Zu den wesentlichen inhaltlichen Änderungen gehört die Neuregelung der Fehlzeiten für Kindertagespflegepersonen. Ab dem Kita-Jahr 2021/22 sollen pro Kindergartenjahr 30 Tage für Schließzeiten sowie maximal drei Wochen bei eigenem krankheitsbedingtem Ausfall vorgesehen sein. Bei Fehlzeiten der Kinder wird die Geldleistung bis zu vier Wochen in voller Höhe weitergezahlt, während nach acht Wochen die Betreuung endet. Zudem wird die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge für in Sprockhövel tätige Personen neu geregelt, wobei die Stadt künftig den kompletten erstattungsfähigen Anteil übernimmt.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Sicherstellung der Betreuung bei Ausfallzeiten durch die Einrichtung von drei Freihalteplätzen. Hierfür werden jährliche Kosten von etwa 12.600 Euro als Grundpauschale veranschlagt, zuzüglich der Kosten für tatsächlich geleistete Betreuungsstunden. Die laufende Geldleistung soll zudem jährlich anhand des Verbraucherpreis-Index angepasst werden. Die finanziellen Auswirkungen der Neuregelungen umfassen jährliche Mehrausgaben von etwa 41.000 Euro, die durch Mehreinnahmen aus Landeszuschüssen in Höhe von circa 33.000 Euro teilweise kompensiert werden.
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Beratungsfolge
- 22.04.2021 · Rat
- 15.04.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 10.03.2021 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 10Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2021/164 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2021/164 für die Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule am 10. März 2021 enthält keine Mitteilungen der Verwaltung für den öffentlichen Teil der Sitzung. Die Vorlage wurde durch den Geschäftsbereich II erstellt. Da zum Zeitpunkt der Erstellung keine Mitteilungen vorlagen, ergeben sich aus dem Dokument keine weiteren inhaltlichen Informationen oder Handlungsbedarf für das Gremium.
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Beratungsfolge
- 10.03.2021 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 11Anfragen im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2021/165 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2021/165 dient als Grundlage für die Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule am 10. März 2021. Die Vorlage, die dem Geschäftsbereich II zugeordnet ist, ist als Tagesordnungspunkt 11 für die öffentliche Sitzung vorgesehen und behandelt Anfragen im öffentlichen Teil.
Ein konkreter Beschlussvorschlag ist in dem Dokument nicht enthalten. Bezüglich des Berichtswesens ist vorgesehen, dass der zuständige Fachbereich dem Ausschuss oder dem Rat einen Sachstandsbericht vorlegt, wobei die Frequenz der Berichterstattung nach Abschluss des Auftrages erfolgt. Aus der Vorlage gehen keine haushaltsmäßigen Auswirkungen in Form von Personalkosten, Sachkosten oder freiwilligen Leistungen hervor.
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Beratungsfolge
- 10.03.2021 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule