Einrichtungsscharfe Darstellung des Kindergartenbedarfsplans für das Kita-Jahr 2021 / 22
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule am 10. März 2021 liegt die Beschlussvorlage 2021/159 zur Einrichtungsscharfen Darstellung des Kindergartenbedarfsplans für das Kita-Jahr 2021/22 vor. Der Gegenstand der Vorlage ist die Umsetzung einer detaillierten Planung, die die genauen Platzzahlen der einzelnen Kindertageseinrichtungen unter Berücksichtigung von Gruppenform, Stundenumfang und der Anzahl von Kindern mit Behinderung ausweist.
Das Jugendamt beantragt zum gesetzlich festgelegten Stichtag am 15. März den Betriebskostenzuschuss für alle Kindertageseinrichtungen in Sprockhövel beim LWL Landesjugendamt. Die Grundlage hierfür bildet das Kinderbildungsgesetz, welches diese einrichtungsscharfe Form der Jugendhilfeplanung vorschreibt. Die Höhe und Anzahl der beantragten Kindpauschalen leiten sich aus der städtischen Jugendhilfeplanung ab, welche auf der bereits zuvor verabschiedeten Kindergartenbedarfsplanung basiert.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die tabellarische Darstellung der platzgenauen Planung erst kurzfristig vorgelegt werden konnte. Dies begründet sich durch die Notwendigkeit, die Anträge der Träger auf Betriebskostenförderung abzuwarten und etwaige Änderungen durch Eltern oder Einrichtungen bis zum Stichtag zu berücksichtigen. Die Verwaltung empfiehlt die Beschlussfassung zur Fortschreibung der Planung, da die finanzielle Förderung der Einrichtungen durch Landesmittel diese spezifische Form der Bedarfsfeststellung voraussetzt. Der Ausschuss soll die Darstellung zur Kenntnis nehmen und der Umsetzung zustimmen.
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- 10.03.2021kein Ergebnis hinterlegt