Anfragen im öffentlichen Teil nach § 18 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2021/235 des Sachgebiets Digitalisierung/IT dient der Behandlung von Anfragen im öffentlichen Teil der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15. April 2021. Grundlage der Vorlage ist die im Jahr 2020 verabschiedete Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Sprockhövel, insbesondere der Paragraph 18.
Gemäß dieser Regelung sind Ratsmitglieder berechtigt, schriftliche oder elektronische Anfragen zu städtischen Angelegenheiten an die Bürgermeisterin zu richten, sofern diese mindestens zwei Werktage vor Sitzungsbeginn eingereicht werden. Die Beantwortung erfolgt primär mündlich in der Sitzung, kann jedoch auf Verlangen der Fragestellerin oder des Fragstellers schriftlich erfolgen. Zudem besteht die Möglichkeit, mündliche Anfragen zu Themen des städtischen Aufgabenbereichs direkt in der Ratssitzung zu stellen, sofern diese nicht auf der Tagesordnung stehen. Für diese mündlichen Anfragen ist eine kurze Fassung sowie die Möglichkeit einer kurzen Beantwortung erforderlich, wobei jeweils nur eine Zusatzfrage gestellt werden darf.
Die Vorlage sieht vor, dass die Verwaltung die eingegangenen Anfragen beantwortet. Eine Zurückweisung von Anfragen ist vorgesehen, wenn die formalen Bestimmungen nicht eingehalten werden, die Auskunft bereits innerhalb der letzten sechs Monate erteilt wurde oder die Beantwortung einen unverhältnismäßigen Aufwand verursachen würde. Eine Aussprache zu den Anfragen findet nicht statt.
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Beratungsfolge
- 15.04.2021kein Ergebnis hinterlegt