Benennung von sachkundigen Einwohnern für den Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit
✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Rates am 22. April 2021 wurde über die Benennung von sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern für den Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit beraten. Die Beschlussvorlage 2021/263 basierte auf einem Vorschlag des Ausschusses aus einer vorangegangenen Sitzung vom 22. März 2021.
Der Rat wählte Vertreter verschiedener Organisationen als sachkundige Mitglieder für den Ausschuss. Die Auswahl umfasst Personen, die für den Stadtsportverband, den Stadtmarketing- und Verkehrsverein, die Kunst- und Kulturinitiative sowie den Stadtkulturring nominiert wurden. Dies schließt sowohl die direkten Vertreter als auch deren Stellvertretungen ein.
Die rechtliche Grundlage für die Wahl der sachkundigen Einwohner bildet § 58 Abs. 4 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Gemäß dieser Regelung sind die gewählten Mitglieder berechtigt, an den Sitzungen des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit in beratender Funktion teilzunehmen, verfügen jedoch nicht über Stimmrecht. Der Fachbereich Bürgerservice/Kultur/Sport war für die Erstellung der Vorlage federführend.
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Beratungsfolge
- 22.04.2021kein Ergebnis hinterlegt