Anfragen im öffentlichen Teil nach § 18 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2021/240 dient der Behandlung von Anfragen im öffentlichen Teil der 36. Ratssitzung der Stadt Sprockhövel am 22. April 2021. Gegenstand der Vorlage ist die Anwendung der Regelungen aus § 18 der im Jahr 2020 verabschiedeten Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse.
Gemäß dieser Geschäftsordnung sind Ratsmitglieder berechtigt, schriftliche oder elektronische Anfragen zu städtischen Angelegenheiten an die Bürgermeisterin zu richten, sofern diese mindestens zwei Werktage vor Sitzungsbeginn eingereicht werden. Die Beantwortung erfolgt primär mündlich in der Sitzung, kann jedoch auf Verlangen der Fragestellerin oder des Fragstellers schriftlich erfolgen. Zudem besteht die Möglichkeit, mündliche Anfragen zu Themen des städtischen Aufgabenbereichs direkt in der Sitzung zu stellen, sofern diese nicht auf der Tagesordnung stehen. Diese Anfragen müssen kurz gefasst sein und eine kurze Beantwortung ermöglichen, wobei pro Anfrage eine Zusatzfrage gestellt werden kann.
Die Vorlage sieht vor, dass Anfragen von der Verwaltung beantwortet werden. Eine Zurückweisung von Anfragen ist möglich, wenn die formalen Bestimmungen nicht eingehalten werden, die gewünschte Auskunft bereits innerhalb der letzten sechs Monate erteilt wurde oder die Beantwortung mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden wäre. Eine Aussprache zu den Anfragen findet nicht statt.
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Beratungsfolge
- 22.04.2021kein Ergebnis hinterlegt