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Beschlussvorlage

Bebauungsplan Nr. 89 "An der Pfannenschmiede" hier: Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB

2021/273 22.04.2021

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Sprockhövel hat im Rahmen der Sitzung am 22. April 2021 beschlossen, eine Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für den künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 89 „An der Pfannenschmiede“ im Ortsteil Niedersprockhövel als Satzung zu erlassen. Die Maßnahme dient der Sicherung der städtebaulichen Ziele, da für ein etwa 6.500 m² großes Grundstück an der Bochumer Straße Anträge auf eine Nutzungsänderung von gewerblichen zu Wohnzwecken vorliegen.

Die Verwaltung plant, das Gebiet als Mischgebiet festzusetzen, um die Ansiedlung nicht störender Gewerbebetriebe sowie die Erhaltung der Wohnnutzung zu gewährleisten. Um die gewünschte Durchmischung zu sichern und negative Effekte zu vermeiden, sollen bestimmte Nutzungen wie Gartenbaubetriebe, Vergnügungsstätten, Sportwettcafés, Glücksspielbüros und Sexshops im Bereich ausgeschlossen werden.

Die Veränderungssperre bewirkt, dass im betroffenen Gebiet keine Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB durchgeführt oder bauliche Anlagen beseitigt werden dürfen. Ebenso sind erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und Anlagen untersagt, sofern diese nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind. Ausnahmen können durch die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde zugelassen werden. Die Sperre tritt mit der Bekanntmachung in Kraft und endet nach zwei Jahren oder mit dem rechtsverbindlichen Abschluss der Bauleitplanung. Vorhaben, die bereits vor Inkrafttreten genehmigt wurden oder deren Ausführung hätte beginnen dürfen, bleiben von der Sperre unberührt.

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Beratungsfolge

  • 22.04.2021
    kein Ergebnis hinterlegt