Bebauungsplan Nr. 88 "Eickerstraße" hier: öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Sprockhövel hat die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 88 „Eickerstraße“ beschlossen. Die Vorlage umfasst die Begründung, den Umweltbericht sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Absatz 2 BauGB.
Ziel des Verfahrens ist die Schaffung von Baurecht für eine Wohnbebauung im Bereich der Eickerstraße in Niedersprockhövel. Die Planung sieht die Errichtung von 22 barrierefreien Wohnungen in Mehrfamilienhäusern, 5 Doppelhäusern und 9 Reihenhäusern vor, um der Nachfrage nach innenstadtnahem Wohnraum nachzukommen. Parallel dazu ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes beabsichtigt, um die Fläche südlich der Eickerstraße, die derzeit als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Friedhof ausgewiesen ist, in eine Parkanlage zur öffentlichen Naherholung umzuwandeln.
Im Rahmen der bisherigen Planungsphasen wurden Anregungen aus der Bürgerbeteiligung sowie Hinweise von Behörden und Trägern öffentlicher Belange berücksichtigt. Die eingegangenen Anmerkungen zu Themen wie Bergwerksfeldern, Löschwasserversorgung, Bodendenkmälern, Glasfaserausbau sowie Boden- und Immissionsschutz wurden in den Planentwurf, die Begründung und den Umweltbericht eingearbeitet. Ein entsprechendes Lärmgutachten liegt ebenfalls vor. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist im Planentwurf durch eine Umrandung gekennzeichnet.
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- 22.04.2021kein Ergebnis hinterlegt