15. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich "Eickerstraße" hier: öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Sprockhövel plant die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich der Eickerstraße. Mit der vorliegenden Beschlussvorlage wird die öffentliche Auslegung des Entwurfes gemäß § 3 Absatz 2 BauGB beantragt. Die Änderung umfasst die Begründung sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen.
Derzeit ist das betreffende Gebiet im Flächennutzungsplan von 1998 als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Friedhof“ ausgewiesen. Ziel der Änderung ist es, diese Zweckbestimmung aufzuheben und durch die Widmung als „Parkanlage“ zu ersetzen. Dies ist notwendig, um die Planung eines Wohngebietes an der Eickerstraße sowie die gleichzeitige Aufstellung eines Bebauungsplanes im Parallelverfahren zu ermöglichen. Eine Erweiterung des städtischen Friedhofes auf dieser Fläche ist nicht vorgesehen.
Im Rahmen einer vorangegangenen Bürgeranhörung im Jahr 2019 wurden Anregungen zur Schaffung von Naherholungsflächen sowie Bedenken hinsichtlich der Verkehrsbelastung geäußert. Die Verwaltung hat den Planentwurf unter Berücksichtigung dieser Aspekte sowie der Hinweise der Bezirksregierung Arnsberg erarbeitet. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange im Jahr 2020 ergab keine wesentlichen Einwände; Anregungen zu Themen wie Boden- und Immissionsschutz oder Löschwasserversorgung wurden in den Entwurf und den Umweltbericht eingearbeitet. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz hat die öffentliche Auslegung bereits beraten.
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Beratungsfolge
- 22.04.2021kein Ergebnis hinterlegt