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Beschlussvorlage

Bebauungsplan Nr. 14 "Susewind" hier: öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB

2021/264 22.04.2021

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Sprockhövel hat die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 14 „Susewind“ beschlossen. Die Vorlage umfasst die Begründung, den Umweltbericht sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Absatz 2 BauGB.

Das geplante Gebiet befindet sich am Rand des Siedlungsschwerpunktes Haßlinghausen. Ziel des Bebauungsplans ist die Ausweisung eines Mischgebiets, das sowohl Wohnbebauung als auch nicht störendes Gewerbe ermöglicht. Geplant ist die Errichtung von Geschosswohnungsbauten für barrierefreies Wohnen sowie von Einfamilienhäusern im nordöstlichen Bereich. Im Erdgeschoss sollen gewerbliche Nutzungen, unter anderem ein Lebensmitteldiskounter, Platz finden. Die Ansiedlung des Einzelhandels erfolgt als Verlagerung eines bereits im Stadtteil etablierten Betriebs auf eine nahegelegene Fläche.

Das Verfahren umfasst bereits die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Anhörung von Trägern öffentlicher Belange. Im Rahmen der Behördenbeteiligung wurden Hinweise zu Themen wie Altbergbauflächen, Versickerung, Löschwasserversorgung, Bodendenkmälern, Verkehr und Energieversorgung eingerebracht. Die Verwaltung hat diese Anregungen in den Planentwurf und die Begründung eingearbeitet. Ein Einzelhandelsgutachten wurde im Zuge des Verfahrens erweitert und prognostiziert für den neuen Standort keine wesentlichen Beeinträchtigungen für andere Anbieter im Bereich der Mittelstraße.

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Beratungsfolge

  • 22.04.2021
    kein Ergebnis hinterlegt