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Beschlussvorlage

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 "Hauptstraße" hier: Ausnahme von der Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 2 BauGB für das Grundstück Haupststraße 46

2021/420 23.06.2021

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Im Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz wurde über eine Ausnahme von der Veränderungssperre für das Grundstück Hauptstraße 46 im Rahmen der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 „Hauptstraße“ beraten. Die Verwaltung liegt hierzu ein Antrag auf Bauvorbescheid für die Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses vor. Das Vorhaben sieht den Abriss des bestehenden Gebäudes und den Neubau eines zweigeschossigen Gebäudes mit ausgebautem Satteldach vor.

Geplant sind im Erdgeschoss zwei Ladenlokale oder Praxen mit einer Fläche von jeweils etwa 170 Quadratmetern sowie Nebenräumen. Darüber sollen elf barrierefreie Wohneinheiten mit Größen zwischen 45 und 75 Quadratmetern entstehen. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich einer seit dem 16. März 2021 wirksamen Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB.

Die Verwaltung stellt fest, dass das Bauvorhaben den Zielen der Bebauungsplanänderung entspricht, da eine Wohnnutzung im Erdgeschoss entlang der Hauptstraße ausgeschlossen ist. Die geplanten Kennzahlen zur Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl sowie die Bauweise halten die Festsetzungen des Bebauungsplanentwurfs ein. Auch die Vorgaben der Ortsgestaltungssatzung für Niedersprockhövel werden im Rahmen des Genehmigungsverfahrens berücksichtigt. Da keine überwiegenden öffentlichen Belange der Ausnahme entgegenstehen, wurde der Beschlussvorschlag zur Erteilung der Ausnahme von der Veränderungssperre für den Abriss und den Neubau vorgelegt.

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