Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz
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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- 1Bebauungsplan Nr. 65 "Mittelstraße-Mitte" hier: Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGBZur Vorlage · 2021/411 · Beschlussvorlage
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Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Denkmalschutz wurde das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 65 „Mittelstraße-Mitte“ zur Kenntnis genommen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit fand im Zeitraum vom 4. Mai bis zum 25. Mai 2021 statt. Im Zuge dieses Verfahrens wurden Informationen zum Planentwurf bereitgestellt und die Möglichkeit zur Äußerung gegenüber der Verwaltung eröffnet. Es wurden keine Eingaben, Bedenken oder Anregungen zu dem Entwurf eingereicht.
Der Bebauungsplan zielt darauf ab, die bestehende Struktur im Bereich Haßlinghausen zu sichern und die städtebauliche Entwicklung der Mittelstraße zu steuern. Die Planung sieht die Ausweisung eines eingeschränkten Mischgebiets vor, das die Wohnnutzung in den Obergeschossen sowie die Ansiedlung von Einzelhandel und Dienstleistungen im Erdgeschoss regelt. Um die Zentrumsstruktur zu schützen, sollen bestimmte Nutzungen wie Vergnügungsstätten, Sportwettbüros oder Sexshops ausgeschlossen werden. Zudem ist eine Nachverdichtung im rückwärtigen Bereich der Grundstücke vorgesehen, um Baurecht für eine flächensparende Siedlungsentwicklung zu schaffen.
Auf Basis der vorliegenden Ergebnisse wird die Verwaltung beauftragt, einen Rechtsplanentwurf zu erarbeiten. Im nächsten Verfahrensschritt ist die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden vorgesehen.
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- 23.06.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz
- 2Bebauungsplan Nr. 76 "Tackenberg/Am Hilgenstock" hier: Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGBZur Vorlage · 2021/412 · Beschlussvorlage
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Die Stadtverwaltung von Sprockhövel bereitet den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 76 „Tackenberg/Am Hilgenstock“ vor. Ziel der Planung ist die Schaffung von Gewerbeflächen, um dem Bedarf an Ansiedlungsflächen für kleine und großflächige Unternehmen im Stadtgebiet zu begegnen. Die Fläche ist bereits im Flächennutzungsplan von 1998 als gewerbliche Baufläche ausgewiesen.
Im Rahmen des Planungsverfahrens wurden bereits eine vorgezogene Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Beteiligung von Behörden und Trägern öffentlicher Belange durchgeführt. Während der frühzeitigen Bürgeranhaltung im April 2019 wurden Bedenken hinsichtlich des Verkehrsaufkommens und der Lärmimmissionen für die Anwohner des Alten Kohlenwegs geäußert. Die Verwaltung hat die Ergebnisse der Entwässerungsplanung sowie Rücksprachen mit der Unteren Wasserbehörde und der Bezirksregierung Arnsberg in die Planentwürfe eingearbeitet.
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs, einschließlich der Begründung und des Umweltberichts, fand im Zeitraum vom 4. Mai bis zum 6. Juni 2021 statt. Von den 66 angeschriebenen Behörden, Trägern öffentlicher Belange und Nachbargemeinden gingen sieben Stellungnahmen mit Anregungen oder Bedenken ein. Auch vonseiten der Bürger wurden während der Auslegung Anregungen vorgebracht. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz empfiehlt nun dem Rat, den Bebauungsplan einschließlich der Begründung als Satzung zu beschließen.
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- 23.06.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz
- 3Bebauungsplan Nr. 77 "Dellwig II" hier: Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGBZur Vorlage · 2021/410 · Beschlussvorlage
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Im Rahmen der Beschlussvorlage 2021/410 geht es um das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 77 „Dellwig II“. Das Vorhaben sieht die Schaffung von Baurecht auf einer derzeit unbebauten Wiesenfläche vor, die im Flächennutzungsplan als Fläche für Gemeinbedarf ausgewiesen ist. Ziel ist die Entwicklung eines Konzepts für betreutes Wohnen im Alter.
Im Zuge der Beteiligung wurden fünf schriftliche Eingaben eingereicht, die verschiedene Anliegen behandeln. Ein Schwerpunkt liegt auf der verkehrlichen Erschließung. Bürgerinnen und Bürger äußerten Bedenken hinsichtlich der Straßenbreite, der Sicherheit im Einmündungsbereich zur Wittener Straße sowie der potenziellen Verkehrsbelastung durch Lkw. Es wurden Forderungen nach einer besseren Berücksichtigung des Fußgänger- und Radverkehrs sowie nach der Berücksichtigung von Wendemöglichkeiten zur Entlastung des Anliegerverkehrs vorgebracht. Zudem wurden Fragen zur Kostenübernahme der Erschließungsmaßnahmen sowie zur Anbindung angrenzender Grundstücke thematisiert. Ein weiterer Punkt betraf die Bodenversiegelung und die Auswirkungen auf die Versickerungsfähigkeit der Flächen.
Die Verwaltung nimmt zu den Anliegen Stellung und weist darauf hin, dass im weiteren Verfahren eine Erschließungsplanung erstellt wird, die verkehrsgerechte Lösungen und Wendemöglichkeiten vorsieht. Bezüglich der Kosten wird angestrebt, die Erschließung nach Möglichkeit über einen Erschließungsvertrag durch einen Investor zu finanzieren. Der Ausschuss hat beschlossen, das Ergebnis der Beteiligung zur Kenntnis zu nehmen und die Verwaltung mit der Erarbeitung eines Rechtsplanentwurfs auf Basis der Variante A sowie der Durchführung der Behördenbeteiligung zu beauftragen.
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- 23.06.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz
- 4Bebauungsplan Nr. 44 "Hombergstraße" hier: Neubau einer Seniorenresidenz und eines Wohngebäudes mit 17 AppartementsZur Vorlage · 2021/426 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/426 befasst sich mit einer Bauvoranfrage für das Grundstück Hombergstraße 17 im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 44. Geplant ist die Errichtung einer Seniorenresidenz für etwa 75 bis 80 Bewohner sowie eines Wohngebäudes mit 17 Appartements. Die Pflegeeinrichtung soll dauerstationäre und teilstationäre Pflege anbieten und umfasst barrierefreie Einzelzimmer, Gemeinschaftsräume, eine Cafeteria sowie Therapieflächen. Das bauliche Konzept sieht eine zweigeschossige Bebauung mit einem zurückliegenden Staffelgeschoss und Flachdach vor.
Das Vorhaben erfordert Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Erforderlich sind eine geringfügige Überschreitung der Baugrenze durch eine Fahrradabstellanlage, die Inanspruchnahme eines Teils der Ausgleichsfläche für einen Fußweg und eine Terrasse sowie eine Abweichung von der vorgeschriebenen Dachform. Die Verwaltung stellt fest, dass die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichungen städtebaulich vertretbar sind.
Im Rahmen der Beteiligungsverfahren wurden Bedenken geäußert, unter anderem hinsichtlich möglicher Verschattungen durch das Staffelgeschoss, einer möglichen Wertminderung von Immobilien sowie der Verkehrsbelastung der Hombergstraße. Die Verwaltung entgegnete, dass die geplante Gebäudehöhe niedriger ausfällt als bei einer Umsetzung der ursprünglichen Dachform und dass die Verkehrsplanung für die Hombergstraße bereits durch verschiedene Ausbauvarianten berücksichtigt wird. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz wird angehalten, dem Vorhaben nach Abwägung der Interessen zuzustimmen.
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- 23.06.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz
- 51. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 "Hauptstraße" hier: Ausnahme von der Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 2 BauGB für das Grundstück Hauptstraße 59/Von-Galen-StraßeZur Vorlage · 2021/309 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/309 befasst sich mit der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 „Hauptstraße“ in Sprockhövel. Konkret wird die Entscheidung über eine Ausnahme von der Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 2 BauGB für das Grundstück Hauptstraße 59/Von-Galen-Straße behandelt.
Der Hintergrund der Vorlage ist ein Antrag auf Errichtung eines Einfamilienhauses im rückwärtigen Bereich des genannten Grundstücks, wobei die Erschließung über die Von-Galellen-Straße erfolgen soll. Da für den Geltungsbereich der geplanten 1. Änderung des Bebauungsplanes seit dem 16. März 2021 eine Veränderungssperre wirksam ist, sind bauliche Maßnahmen grundsätzlich untersagt.
Die Verwaltung führt aus, dass das Ziel der Bebauungsplanänderung darin besteht, die Erdgeschosszonen entlang der Hauptstraße für den Einzelhandel und Dienstleistungen zu sichern und Wohnnutzungen in diesen Kernbereichen auszuschließen. Eine Wohnnutzung im hinteren Gelände der Grundstücke ist jedoch im Rahmen der geplanten Siedlungsentwicklung vorgesehen. Da das Bauvorhaben in der zweiten Reihe liegt und den planerischen Zielen der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 sowie den zukünftigen Festsetzungen entspricht, wird die Erteilung einer Ausnahme von der Veränderungssperre vorgeschlagen. Es liegen keine Hinweise darauf vor, dass dem Vorhaben öffentliche Belange entgegenstehen. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz wird gebeten, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.
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- 23.06.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz
- 61. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 "Hauptstraße" hier: Ausnahme von der Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 2 BauGB für das Grundstück Haupststraße 46Zur Vorlage · 2021/420 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz wurde über eine Ausnahme von der Veränderungssperre für das Grundstück Hauptstraße 46 im Rahmen der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 „Hauptstraße“ beraten. Die Verwaltung liegt hierzu ein Antrag auf Bauvorbescheid für die Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses vor. Das Vorhaben sieht den Abriss des bestehenden Gebäudes und den Neubau eines zweigeschossigen Gebäudes mit ausgebautem Satteldach vor.
Geplant sind im Erdgeschoss zwei Ladenlokale oder Praxen mit einer Fläche von jeweils etwa 170 Quadratmetern sowie Nebenräumen. Darüber sollen elf barrierefreie Wohneinheiten mit Größen zwischen 45 und 75 Quadratmetern entstehen. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich einer seit dem 16. März 2021 wirksamen Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB.
Die Verwaltung stellt fest, dass das Bauvorhaben den Zielen der Bebauungsplanänderung entspricht, da eine Wohnnutzung im Erdgeschoss entlang der Hauptstraße ausgeschlossen ist. Die geplanten Kennzahlen zur Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl sowie die Bauweise halten die Festsetzungen des Bebauungsplanentwurfs ein. Auch die Vorgaben der Ortsgestaltungssatzung für Niedersprockhövel werden im Rahmen des Genehmigungsverfahrens berücksichtigt. Da keine überwiegenden öffentlichen Belange der Ausnahme entgegenstehen, wurde der Beschlussvorschlag zur Erteilung der Ausnahme von der Veränderungssperre für den Abriss und den Neubau vorgelegt.
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- 23.06.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz
- 7Bebauungsplan Nr. 66 "Mittelstraße-Ost" hier: Errichtung von Demenzwohnungen, Servicewohnungen und einer kleinen Tagespflege in der Gustav-Altenhain-StraßeZur Vorlage · 2021/425 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/425 befasst sich mit einer Bauvoranfrage für das Grundstück in der Gustav-Altenhain-Straße, das ehemalige Gelände einer Umspannstation. Geplant ist die Errichtung eines Gebäudes mit Demenzwohnungen, Servicewohnungen und einer kleinen Tagespflege. Das Vorhaben sieht im Souterrain eine Tagespflege mit etwa 18 Plätzen vor, während im Erd- und Obergeschoss jeweils acht Appartements für Demenzerkrankte sowie fünf Servicewohnungen im Staffelgeschoss entstehen sollen. Die Bebauung umfasst zwei Geschosse zuzüglich eines Staffel- und eines Gartengeschosses, wobei die Stellplätze über die Gustav-Altenhain-Straße erschlossen werden.
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 66 „Mittelstraße Ost“ 1. Änderung. Da dieser Plan die Fläche für die Nutzung von Elektrizität festsetzt, ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans gemäß § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich. Zudem ist eine Abweichung von der vorgeschriebenen Dachform notwendig, da ein Flachdach statt eines Satteldachs vorgesehen ist. Die Verwaltung stellt in der Vorlage in Aussicht, dass die Befreiung städtebaulich vertretbar ist, da sich das Wohngebäude besser in die Umgebung einfügt als die ursprüngliche Umspannstation. Die Grundflächen- und Geschossflächenzahl sowie die Geschossigkeit werden eingehalten. Im Rahmen der Beteiligung äußerten zwei Anwohner Bedenken gegen die Befreiung hinsichtlich der Nutzungsänderung. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz wird angehalten, dem geplanten Vorhaben zuzustimmen.
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- 23.06.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz
- 8Integriertes Handlungskonzept Mittelstraße, Umgestaltung des Rathausvorplatzes hier: MaterialauswahlZur Vorlage · 2021/424 · Beschlussvorlage
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Im Rahmen des Integrierten Handlungskonzepts „Mittelstraße Haßlinghausen“ befasst sich die vorliegende Beschlussvorlage mit der Materialauswahl für die Umgestaltung des Rathausvorplatzes. Ziel der Maßnahme ist die Schaffung eines barrierefreien und attraktiven Übergangs zwischen den Lebensmittelmärkten und der Mittelstraße sowie die Stärkung der Verbindung zwischen dem Ortskern und der Nahversorgung. Für dieses Vorhaben wurde im Rahmen des Städtebauförderprogramms „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ eine Fördersumme in Höhe von 1.788.000 Euro zugesagt.
Die Verwaltung hat für die weitere Planung eine Bemusterung der Materialien durchgeführt. Bei der Bodenpflasterung ist eine Abweichung vom ursprünglichen Konzept vorgesehen: Statt der geplanten Farbgebung sollen die Einfassungen des Platzes in einem dunkleren und die Laufflächen in einem helleren Farbton der Betonsteine ausgeführt werden, um eine bessere Integration in den umgebenden Straßenraum zu erreichen. Auch bei den Baumscheiben und Sitzgelegenheiten plant die Verwaltung, von runden Formen abzuweichen. Aufgrund höherer Herstellungskosten und technischer Umsetzbarkeit sollen quadratische Baumscheiben mit L-förmigen, seniorengerechten Sitzgelegenheiten realisiert werden.
Für die Fahrradüberdachung im Eingangsbereich des Rathauses ist die Umsetzung des Modells „Luna“ vorgesehen, welches durch ein Gründach ergänzt werden soll, um das Mikroklima zu fördern. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz hat die Materialauswahl zur Kenntnis genommen und beauftragt die Verwaltung, das Verfahren auf dieser Basis fortzuführen.
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- 23.06.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz
- 9Errichtung von drei Doppelhäusern im HibbelwegZur Vorlage · 2021/346 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/346 befasst sich mit der Errichtung von drei Doppelhäusern inklusive jeweils einer Garage am Hibbelweg in Sprockhövel. Das geplante Bauvorhaben sieht eingeschossige Gebäude mit Satteldach auf einem bislang unbebauten Grundstück vor, welches sich zwischen der Adresse Hibbelweg 40 und einem Regenrückhaltebecken befindet.
Das Grundstück liegt im Außenbereich und ist im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen, weswahlweise wurde der ursprüngliche Antrag auf einen Bauvorbescheid abgelehnt. Gegen diese Entscheidung wurde Klage beim Verwaltungsgericht Arnsberg erhoben. Im Rahmen einer Ortsbesichtigung durch das Verwaltungsgericht wurde festgestellt, dass das Grundstück durch die bestehende Bebauung sowie das Regenrückhaltebecken begrenzt wird. Es besteht die Möglichkeit, die etwa 55 Meter lange Baulücke als Teil eines Bebauungszusammenhangs zu bewerten. Das Vorhaben liegt nicht in einem Landschaftsschutzgebiet.
Im Rahmen des Verfahrens wurden die Umweltbehörde des Ennepe-Ruhr-Kreises sowie die Bezirksregierung Arnsberg einbezogen. Aufgrund der Stellungnahmen der beteiligten Behörden bestehen keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Erteilung eines positiven Bauvorbescheides, sofern entsprechende Auflagen und Hinweise übernommen werden. Die Verwaltung beabsichtigt, den Bauvorbescheid zu erteilen, und schlägt dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz die Zustimmung zum Vorhaben vor. Haushaltsmäßige Auswirkungen werden nicht ausgewiesen.
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- 23.06.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz
- 10Errichtung eines Wohnhauses sowie Nutzungsänderung der Bestandsbebauung Elberfelder Straße 98, 100 und 102Zur Vorlage · 2021/419 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/419 befasst sich mit einer Bauvoranfrage für das Grundstück Elberfelder Straße 98 bis 102 in Sprockhövel. Das Vorhaben umfasst die Errichtung eines neuen Wohnhauses sowie die Nutzungsänderung der bestehenden Bebauung. Geplant ist der Neubau eines dreigeschossigen Gebäudes mit Satteldach, das acht barrierefreie und behindertengerechte Wohneinheiten bereitstellen soll. Die Fläche des Neubaus entspricht in etwa der Fläche der Gebäude, die im Zuge des Vorhabens abgerissen werden sollen.
Zusätzlich ist eine Nutzungsänderung der Bestandsbebauung vorgesehen, um ein Café und Bistro als Künstlertreffpunkt zu etablieren. Dieser soll Raum für Vernissagen, öffentliche Veranstaltungen sowie Mal- und Fotokurse bieten. Da das Grundstück im Außenbereich liegt, erfolgt die planungsrechtliche Beurteilung nach § 35 BauGB. Eine zusätzliche Bodenversiegelung ist nicht vorgesehen, da durch den Rückbau der Bestandsbauten eine Entsiegelung in etwa der Größe der Neuversiegelung stattfindet.
Im Rahmen des Verfahrens wurden verschiedene Behörden, darunter der Ennepe-Ruhr-Kreis, die Bezirksregierung Arnsberg, der Landesbetrieb Straßen.NRW und das Bundesaufsichtsamt für Flugsichersicherung, beteiligt. Während die meisten Stellen keine grundsätzlichen Bedenken gegen einen positiven Bauvorbescheid angaben, stehen die Stellungnahmen zum Immissionsschutz sowie des Landesbetriebes Straßen.NRW noch aus. Ein erforderliches Geräuschgutachten zur Prüfung der Lärmwerte ist noch ausstehend. Die Verwaltung beabsichtigt, den Bauvorbescheid vorbehaltlich der abschließenden Stellungnahmen der zuständigen Behörden zu erteilen. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz wird um Zustimmung des Vorhabens gebeten.
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- 23.06.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz
- 11Bekanntgabe von eingegangenen und beschiedenen Bauanträgen und BauvoranfragenZur Vorlage · 2021/409 · Beschlussvorlage
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Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Denkmalschutz am 23. Juni 2021 wurde die Vorlage 2021/409 zur Bekanntgabe von Bauanträgen und Bauvoranfragen vorgelegt. Der Inhalt der Vorlage umfasst eine Aufstellung der Vorgänge, die seit der letzten Sitzung des Ausschusses bearbeitet wurden.
Die Dokumentation beinhaltet die Bekanntgabe von neu angelegten Bauakten sowie die Information über erteilte Baugenehmigungen. Darüber hinaus werden die eingegangenen und die bereits beschiedenen Bauvoranfragen im Rahmen dieser Sitzung zur Kenntnis gebracht. In der entsprechenden Aufstellung sind gewerbliche Vorhaben durch ein „G“ am Ende der jeweiligen Zeile gekennzeichnet.
Mit der Vorlage wird vorgeschlagen, dass der Ausschuss die aufgeführten Informationen zur Kenntnis nimmt. Es sind keine haushaltsmäßigen Auswirkungen durch diesen Vorgang zu verzeichnen.
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- 23.06.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz
- 12Antrag der CDU-Fraktion / BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN hier: Integriertes Handlungskonzept HauptstraßeZur Vorlage · 2021/428 · Beschlussvorlage
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Die CDU-Fraktion und BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN haben im Rahmen der Sitzungsvorlage 2021/428 einen Antrag zum Integrierten Handlungskonzept Hauptstraße eingereicht. Das Dokument dient als Grundlage für die Beratung im Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz.
Der Antrag bezieht sich auf die in der Vorlage beigefügten Erläuterungen, die Details zum Inhalt des Handlungskonzepts enthalten. Die Vorlage ist als Beschlussvorlage für eine nichtöffentliche Sitzung konzipiert. Über die haushaltsmäßigen Auswirkungen des Antrags liegen in der vorliegenden Fassung keine konkreten Angaben zu Personalkosten oder Sachkosten vor. Eine Verpflichtung zur Vorlage von Sachstandsberierzchnen durch den zuständigen Fachbereich ist im Dokument nicht spezifiziert.
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- 23.06.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz
- 13Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2021/414 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2021/414 dient als Tagesordnungspunkt für die 13. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Denkmalschutz, die am 23. Juni 2021 stattfindet. Der Punkt ist im öffentlichen Teil der Sitzung angesiedelt und umfasst die Mitteilungen der Verwaltung.
Aus dem Dokument geht hervor, dass es sich um eine Sitzungsunterlage der Bürgermeisterin handelt, die dem Sachgebiet Planen und Umwelt zugeordnet ist. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist für diesen Tagesordnungspunkt nicht vorgesehen. Über die haushaltsmäßigen Auswirkungen der Mitteilungen liegen keine Angaben zu Kosten oder Einnahmen vor. Die Vorlage dient der Information über aktuelle Sachstände innerhalb der Verwaltung im Rahmen des regulären Berichtswesens.
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Beratungsfolge
- 23.06.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz
- 14Anfragen im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2021/413 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2021/413 dient als Grundlage für die Beratung im Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz während der 14. Sitzung am 23. Juni 2021. Der Tagesordnungspunkt betrifft Anfragen im öffentlichen Teil der Sitzung.
Die Vorlage wurde von der Bürgermeisterin vorgelegt. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist für diesen Tagesordnungspunkt nicht vorgesehen. Bezüglich des Berichtswesens ist vorgesehen, dass der zuständige Fachbereich dem Ausschuss oder dem Rat einen Sachstandsbericht vorlegt. Über die genaue Frequenz der Berichterstattung, ob vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich, sowie über die Vorlage nach Abschluss eines Auftrages, liegen in diesem Dokument keine spezifischen Angaben vor.
Hinsichtlich der haushaltsmäßigen Auswirkungen ist die Vorlage so gestaltet, dass keine unmittelbaren Kosten oder Einnahmen ausgewiesen werden. Es findet sich kein Eintrag zu geschätzten jährlichen Folgekosten oder zu freiwilligen Leistungen. Die Vorlage dient primär der strukturellen Vorbereitung der Beratung von Anfragen im Rahmen der Ausschusssitzung.
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- 23.06.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz