Bebauungsplan Nr. 44 "Hombergstraße" hier: Neubau einer Seniorenresidenz und eines Wohngebäudes mit 17 Appartements
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/426 befasst sich mit einer Bauvoranfrage für das Grundstück Hombergstraße 17 im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 44. Geplant ist die Errichtung einer Seniorenresidenz für etwa 75 bis 80 Bewohner sowie eines Wohngebäudes mit 17 Appartements. Die Pflegeeinrichtung soll dauerstationäre und teilstationäre Pflege anbieten und umfasst barrierefreie Einzelzimmer, Gemeinschaftsräume, eine Cafeteria sowie Therapieflächen. Das bauliche Konzept sieht eine zweigeschossige Bebauung mit einem zurückliegenden Staffelgeschoss und Flachdach vor.
Das Vorhaben erfordert Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Erforderlich sind eine geringfügige Überschreitung der Baugrenze durch eine Fahrradabstellanlage, die Inanspruchnahme eines Teils der Ausgleichsfläche für einen Fußweg und eine Terrasse sowie eine Abweichung von der vorgeschriebenen Dachform. Die Verwaltung stellt fest, dass die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichungen städtebaulich vertretbar sind.
Im Rahmen der Beteiligungsverfahren wurden Bedenken geäußert, unter anderem hinsichtlich möglicher Verschattungen durch das Staffelgeschoss, einer möglichen Wertminderung von Immobilien sowie der Verkehrsbelastung der Hombergstraße. Die Verwaltung entgegnete, dass die geplante Gebäudehöhe niedriger ausfällt als bei einer Umsetzung der ursprünglichen Dachform und dass die Verkehrsplanung für die Hombergstraße bereits durch verschiedene Ausbauvarianten berücksichtigt wird. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz wird angehalten, dem Vorhaben nach Abwägung der Interessen zuzustimmen.
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