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Beschlussvorlage

Bebauungsplan Nr. 76 "Tackenberg/Am Hilgenstock" hier: Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

2021/412 23.06.2021

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadtverwaltung von Sprockhövel bereitet den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 76 „Tackenberg/Am Hilgenstock“ vor. Ziel der Planung ist die Schaffung von Gewerbeflächen, um dem Bedarf an Ansiedlungsflächen für kleine und großflächige Unternehmen im Stadtgebiet zu begegnen. Die Fläche ist bereits im Flächennutzungsplan von 1998 als gewerbliche Baufläche ausgewiesen.

Im Rahmen des Planungsverfahrens wurden bereits eine vorgezogene Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Beteiligung von Behörden und Trägern öffentlicher Belange durchgeführt. Während der frühzeitigen Bürgeranhaltung im April 2019 wurden Bedenken hinsichtlich des Verkehrsaufkommens und der Lärmimmissionen für die Anwohner des Alten Kohlenwegs geäußert. Die Verwaltung hat die Ergebnisse der Entwässerungsplanung sowie Rücksprachen mit der Unteren Wasserbehörde und der Bezirksregierung Arnsberg in die Planentwürfe eingearbeitet.

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs, einschließlich der Begründung und des Umweltberichts, fand im Zeitraum vom 4. Mai bis zum 6. Juni 2021 statt. Von den 66 angeschriebenen Behörden, Trägern öffentlicher Belange und Nachbargemeinden gingen sieben Stellungnahmen mit Anregungen oder Bedenken ein. Auch vonseiten der Bürger wurden während der Auslegung Anregungen vorgebracht. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz empfiehlt nun dem Rat, den Bebauungsplan einschließlich der Begründung als Satzung zu beschließen.

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